Windpark Plaggenmoor
Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks östlich der Ortschaft Otersen auf den Gemeindeflächen der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden (Aller).
Die geplanten Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 gehören der neuesten Generation an und haben einen Rotordurchmesser von etwa 172 m bei einer Generatorleistung von 7,2 MW / WEA.
Die geplante Nabenhöhe beträgt etwa 175 m. Die Gesamthöhe der Anlagen liegt damit bei etwa 261 m über Grund.
Am 12.03.2024 wurde von Energiequelle ein Antrag zur Genehmigung nach BImSchG für sechs Windenergieanlagen beim Landkreis Verden eingereicht. Planungsgrundlage für die Antragseinreichung ist die Windvorrangfläche KI-20 aus dem aktuellen 2. Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) des Landkreises. Dieser Plan wird im Landkreis derzeit überarbeitet. Nach aktuellem Stand (Mai 2024) wird die Überarbeitung voraussichtlich Ende 2024-Anfang 2025 mit einer Vergrößerung der Windvorrangfläche abgeschlossen sein, sodass dann eine Antragsänderung auf bis zu sieben Windenergieanlagen erfolgen kann. Diese Antragsänderung wird derzeit von Energiequelle vorbereitet.
Zahlen & Fakten
- Anlagenanzahl6V172 von Vestas
- Leistung43,2MW gesamt
- Ertrag127.000MWh/a
- Versorgung von mehr als36.000Durchschnittshaushalten
- Äquivalente100.000t CO2-Einsparung
Visualisierungen des geplanten Windparks
Visualisierung 1: Blick von NordenHintergrundinformationen zur Planungsfläche
Für die Planung des Windparks richten wir uns nach den aktuellen Bestimmungen des Regionalplans für den Landkreis Verden von 2016 mit dem aktuell in Überarbeitung befindlichen 2. Änderungsentwurf. Grundlage für das Park-Layout ist das Windvorranggebiet KI-20. Alle Windenergieanlagen halten einen Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden in Ortslagen und 500 m in Außenlage ein.
Die Evolution der Anlagentechnik
Windenergieanlagen haben über die letzten 20 Jahre eine beeindruckende Leistungssteigerung hinter sich gebracht. Das hängt vor allem auch mit der Steigerung der Rotorgröße zusammen, weil Leistung und damit der Ertrag einer Anlage mit der überstrichenen Rotorfläche zunehmen. Auch die Anlagenhöhe wächst kontinuierlich. Derzeit sind bereits Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von knapp 200m und einer Gesamthöhe von 285m möglich.
Abb.: Evolution der Anlagentechnik
Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen – ein Widerspruch zu Klimazielen und Artenschutz
Aus energiewirtschaftlicher Sicht spricht vieles für eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Raums durch möglichst leistungsstarke und damit in der Regel große Anlagen. Aufgrund der begrenzten Flächenkulisse für Windenergieanlagen in den nächsten Jahren können laut einer Studie des Umweltbundesamtes die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland für 2025 und 2030 nur knapp erreicht werden. Gleichzeitig zeigen Berechnungen, dass der Flächenbedarf dafür um bis zu 18% ansteigen würde, wenn anstelle großer Anlagen nur kleinere Anlagen betrieben würden.
Auch unter artenschutzrechtlichen Aspekten sind große Anlagen von Vorteil, weil sie zu einem größeren Abstand zwischen Flur und Rotorblattspitze führen. Die sich dadurch ergebende rotorfreie Zone kann regelmäßig dazu führen, dass sich die Kollisionsgefahr für Vögel und einige Fledermausarten verringer
Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz – Erhöhung der rotorfreien Zone
Diverse Studien zeigen, dass Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan oder Mäusebussard sich überwiegend in Flughöhen von weniger als 80 m aufhalten (z.B. Mammen et al. 2013). Die Kombination von ausreichend lichter Höhe des Rotors (minimalster Abstand Rotorspitze zum Boden) und Abschaltungen der Windenergieanlagen bei für den Greifvogelflug bevorzugten Wetterbedingungen zwischen März und August kann z.B. die streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzmilan bei 90% bzw. 85% ihrer Fluganteile schützen (HMUKLV/HMWEVW 2020).
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Im Projekt Plaggenmoor wurden frühzeitig seit 2021 umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben, welche die Flora und Fauna vor Ort untersuchten. Als windkraftempfindliche Art wurde dabei im Jahr 2022 ein brütendes Rotmilan-Paar identifiziert. Im Rahmen sogenannter Raumnutzungsanalysen konnte festgestellt werden, dass kein erhöhtes Kollisionsrisiko zwischen den anzutreffenden Vögeln und den geplanten Windenergieanlagen besteht. Dies bedingt sich vor allem dadurch, dass die Windparkfläche als Nahrungshabitat für den Rotmilan von untergeordnetem Interesse ist und die angetroffenen Vögel zur Jagd vermehrt die nördlich des Windparks gelegenen Wiesen aufsuchen. Bei Flächenbewirtschaftenden Ereignissen (Mahd) auf den umliegenden Feldern werden die Windenergieanlagen zum Schutz der windkraftempfindlichen Großvögel abgeschaltet.
Auch für Zug- und Rastvögel sowie für Fledermäuse konnte kein signifikant erhöhtes Risiko in Hinblick auf Scheuch- und Kollisionsrisiko festgestellt werden. Als zusätzlicher Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen nachts bei günstigen Flugbedingungen ebenfalls abgeschaltet. Ein begleitendes Gondelmonitoring sorgt für die Einhaltung und Optimierung der Abschaltzeiten im laufenden Betrieb.
Wir halten Schallgrenzen ein
Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Damit müssen auch wir die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ (BMUB, 2017) einhalten. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Nach TA Lärm müssen wir, unter Berücksichtigung der Schall-Vorbelastungen, folgende Immissionsrichtwerte einhalten
Eine von uns in Auftrag gegebene Schallimmissionsprognose (für die aktuell beantragten sechs Windenergieanlagen) ergab, dass wir sämtlich Richtwerte ohne Probleme einhalten können. Für eine mögliche Erweiterung auf sieben Windenergieanlagen werden derzeit neue Gutachten erstellt. Es wird erwartet, dass die nahe an Ortschaften Otersen und Ludwigslust platzierten Anlagen nachts in einen Schallreduzierten Betrieb wechseln.
Die Ergebnisse der Prognose werden nach Inbetriebnahme des Windparks durch Schallmessungen überprüft und der Betriebsmodus der Windenergieanlagen bei Überschreitung entsprechend angepasst
Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Auflistung vergleichbarer Alttagsgeräusche:
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein
Abb.: Schattenwurfprognose des Windparks (Version mit 6 WEA)
Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windkraftanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.
Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte auf Fensterhöhe von Wohngebäuden eingehalten werden (LAI 2002). Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.
Eine von uns beauftragte Schattenwurfprognose ergab, dass einige WEA die Richtwerte nach LAI potenziell überschreiten können. Eine Reduzierung und Einhaltung der Richtwerte des periodischen Schattenwurfs durch drehende Rotoren wird durch technische Maßnahmen (diverse Sensoren, Abschaltautomatik) sichergestellt. Auch hier wird derzeit für die Erweiterung des geplanten Windparks eine aktualisierte Schattenwurfprognose erstell
Netzanschluss – Wie kommt der produzierte Strom in die Steckdose?
Damit der Strom dort ankommt, wo er hinsoll, muss er in das lokale Stromnetz eingespeist werden. Eine im Jahre 2023 von uns gestellte Netzanschlussfrage ergab, dass der günstigste Einspeisepunkt an einer 110 kV-Leitung nördlich des geplanten Windparks liegt. Dafür wird es nötig sein, ein etwa 1,5 km langes Erdkabel zu verlegen. Zudem ist ein neues von uns zu errichtendes Umspannwerk notwendig, die an einem der Hochspannungsmasten errichtet werden soll.
Erwarteter, geschätzter Zeitplan
Einreichung Antrag nach BlmSchG
Anpassung der Antragsunterlagen auf dem 2 Entwurf der RROP
Genehmigungserhalt
Ausschreibung EEG
Beginn Wegebau
Baubeginn WEA
Inbetriebnahme
Regionale Wertschöpfung
Finanzielle Beteiligung der Kommunen
Das EEG bietet uns die Möglichkeit den Gemeinden schon frühzeitig eine Zusage über die finanzielle Beteiligung von maximal 0,2 ct/kWh machen zu können, ohne jede
Beispielrechnung WP Plaggenmoor mit 7 WEA:
Jahresertrag nach Abzügen: ca. 140.000.000 kWh * 0,002 € = 280.000 € jährlich
Betriebsphase 20 Jahre= 5.600.000 €
Betriebsphase 25 Jahre = 7.000.000 €
Eigenbetrieb von Windenergieanlagen:
- Möglicher Eigenbetrieb von Windenergieanlagen durch eine Bürgerenergiegesellschaft vor Ort
- Beteiligung an der Bürgerenergiegesellschaft nach Absprache mit den Flächeneigentümern
- Kaufmännische und technische Betriebsführung durch Energiequelle
- Erwerb der Windenergieanlagen zu vergünstigten Konditionen
Die Projektbeteiligten Flurstückseigentümer und Energiequelle zahlen eine jährliche Pachtabgabe an gemeinnützige Körperschaften. Diese ist abhängig von der realisierten Anzahl der Windenergieanlagen.
EQ Strom: Anwohner der Ortschaft Otersen haben die Möglichkeit einen Festbonus auf Ihre Stromrechnung zu erhalten.
Für die Anwohner wird ein Windsparbrief angeboten, welcher einen attraktiven Zinssatz für finanzielle Einlagen gewährt.
Sonstige positive regionale Effekte:
- Aufträge während der Bau-/Betriebsphase
- Wertschöpfung durch Nutzungsentgelt und Beteiligung direkt vor Ort
- Nachhaltigkeit vor der Haustür
- Aktive Mitarbeit der Menschen vor Ort, z.B. „Hausmeistertätigkeit“
- Perspektivische Gewerbesteuereinnahmen über die Gesamtlaufzeit realistisch
Bewegtbild zur Windenergie
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Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
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In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Hintergrundinformationen
Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.Die Broschüre behandelt Recycling, Naturschutz, Bürgerbeteiligung und Netzsteuerung in der Windkraft.
Mythen & FaktenDie Broschüre behandelt die Bedeutung und den Schutz der Natur. Sie hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist.
NaturschutzÜber uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen uns mit unseren über 600 Mitarbeitenden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Polen, Griechenland und Südafrika für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner*innen binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
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Unser Unternehmen ist ein Ansprechpartner für alle, die sich mit grüner Energie beschäftigen möchten.
Zum Wohle der Umwelt und der nachfolgenden Generation.