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Fragen & Antworten zum Projekt

Da der Wind mit zunehmender Höhe beständiger weht, steigt mit wachsender Nabenhöhe der Stromertrag erheblich an. Somit leisten moderne WEA einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele des sächsischen LEP 2013.

Die Anzahl der WEA ergibt sich aus den technisch notwendigen Abständen der WEA zueinander. Diese werden in Abhängigkeit von der Größe der Anlagen und den Anforderungen an deren Standsicherheit ermittelt. Um die Fläche des Eignungsgebietes nach den Zielen der Raumordnung optimal auszunutzen, können im VRG/EG EW 35 Oderwitz drei moderne WEA errichtet werden.

Ja, die vorhandenen Wege werden für den Erschließungsverkehr genutzt und wo erforderlich ergänzt. Für den Errichtungsverkehr werden zusätzlich temporäre Wege hergestellt, die nach Errichtung der WEA zurückgebaut werden.

Die technisch mögliche Laufzeit von WEA ist auf 30 Jahre ausgelegt.

Der Rückbau von WEA ist ein rechtlich bindender Bestandteil der Baugenehmigung und resultiert aus den Bestimmungen der sächsischen Bauordnung. Die Sicherstellung des Rückbaus ist Teil des Genehmigungsverfahrens und wird von der Behörde festgelegt.

Das Recycling der einzelnen Komponenten von WEA wird durch die Norm DIN SPEC 4866 geregelt. Es werden rund 95 % aller Komponenten wiederverwendet.

Der Beton kommt beispielsweise im Straßenbau zum Einsatz. Alle Metalle, wie der Stahl aus dem Turm, sowie Kupfer und Aluminium aus der Gondel, sind begehrte und wertvolle Rohstoffe, die weiterverarbeitet werden können. 

Mit dem Rückbau und dem Recycling werden nach der Außerbetriebsetzung der WEA spezialisierte Firmen beauftragt.

In der Betriebsphase von WEA treten nur geringe bis keine negativen Auswirkungen auf Wildtiere wie Rehwild, Rotfuchs oder Feldhase auf. Nach kurzer Zeit tritt bei Wildtieren ein Gewöhnungseffekt ein.

Ein Eiserkennungssystem sorgt dafür, dass die WEA abschalten, wenn Eisansatz erkannt wird und in Parallelstellung zur Straße gehen. Erst nach dem erfolgten Abtauen des Eisansatzes an den Rotorblättern und der entsprechenden Meldung des Überwachungssystems können die WEA wieder in Betrieb gehen.

Gesetzliche Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden bestehen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des sächsischen Gemeindebeteiligungsgesetzes. Innerhalb der dort vereinbarten Grenzen können die Gemeinde Oderwitz und die Stadt Herrnhut finanzielle Zuwendungen erhalten.

Bewegtbild zur Windenergie

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Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
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