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Zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen ist die Installation einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung geplant. Dieses System erkennt sich den WEA nähernde Flugobjekte und schaltet die Flugbefeuerung nur im Bedarfsfall ein

Eisansatz an den WEA kann entstehen, wenn kalte und feuchte Witterungsbedingungen am Standort vorliegen. Die gesamte Fläche Schleswig-Holsteins befindet sich in der Vereisungszone FGW 2 gemäß der Vereisungskarte der FGW TR6 Rev. 10. Damit liegt für den geplanten Windpark Moorhusen ein geringes Vereisungsrisiko vor. Zur Vermeidung von Eiswurf verfügen die WEA über Eisansatzerkennungssysteme. Wird ein Eisansatz an einer WEA festgestellt, wird die Anlage gestoppt und der Rotor zum Stillstand gebracht. Der Rotor wird so positioniert, dass auch das Risiko durch Eisfallabfall minimiert ist.

Basierend auf einer Potentialanalyse für Avifauna werden die Auswirkungen der geplanten WEA hinsichtlich einer Entwertung des Lebensraums durch Scheuch- oder Barrierewirkungen sowie des Kollisionsrisikos auf die anwesenden Vogelbestände bzw. Populationen insgesamt als sehr gering bis mittel eingestuft. Basierend auf den Ergebnissen einer Raumnutzungs-Analyse von Groß- und Greifvögeln werden die beiden Vorranggebiete nicht in einem erhöhten Maß von den gegenüber Windenergie sensiblen Arten Seeadler und Schwarzmilan genutzt. Demgegenüber kann eine Beeinträchtigung des Rotmilans sowie des Weißstorchs in Abhängigkeit von temporären Bewirtschaftungsereignissen nicht ausgeschlossen werden; das Kollisionsrisiko wird hier als hoch eingestuft. Aus diesem Grund wurde ein mahd- bzw. erntebezogenes Abschaltregime entwickelt, das das vorhabenbezogene Kollisionsrisiko für beide Vogelarten auf ein niedriges Niveau reduziert.

Aufgrund der Gebäudekomplexe im direkten Umgebungsbereich der geplanten 14, 16 und 17 sowie ihren umgebenden Baumbestand ist in diesem Bereich von erhöhter Flugaktivität durch Fledermäuse auszugehen. Eine Erfassung der lokalen Fledermauspopulation im Bereich der Gebäude ergab eine mittlere bzw. sehr hohe Bedeutung für insgesamt fünf Arten. Da innerhalb der Vorhabengebiete ansonsten nur wenige relevante Strukturen vorhanden sind, wird insgesamt jedoch eine geringe Bedeutung als Lebensraum für lokale Fledermäuse angenommen. Zum Schutz der Fledermäuse sind Abschaltzeiten zwischen dem 10. Mai und 30. September vorgesehen. Diese pauschalen Abschaltzeiträume werden allerdings durch weitere Datenaufzeichnungen einer akustische Höhenerfassung in Gondelhöhe in den ersten beiden Betriebsjahren an das erforderliche Maß angepasst.

Zeitplan

  • 2022 Q3 

    Einreichung Genehmigungsantrag

    Einreichung Genehmigungsantrag

  • Q4

  • 2023 Q1

  • Q2

  • q3

  • q4

    Erhalt rechtskräftige Genehmigung

    Oktober

  • 2024 Q1

  • Q2

    Bau Infrastruktur

  • Q3

  • Q4

  • 2025 Q1

  • Q2

    Bau WEA

  • Q3

  • Q4

    Inbetriebnahme

  • 2026 Q1

  • Bewegtbild zur Windenergie

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