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 Windpark Hummelluckenwald

Der Antrag auf Genehmigung nach §4 i.V.m. §19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde am 19.04.2024 beim zuständigen Landratsamt Ravensburg eingereicht.

Wir beantworten zur Informationsveranstaltung gestellte Fragen

Wie bereits in der Informationsveranstaltung erläutert, kann hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden, derzeit werden die Varianten geprüft. In Abstimmung mit dem Anlagenhersteller und dessen Spediteur findet dann die Planung über eine Anlieferungsroute statt.

Im Rahmen einer Netzanschlussvoranfrage bei dem zuständigen Netzbetreiber wurde dem Vorhaben ein Netzverknüpfungspunkt südlich von Ziegelbach reserviert. Für den hierfür vorgesehenen Trassenverlauf hat die Planung begonnen.

Für eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 7.2 MW, wie es in diesem Projekt geplant ist, wird eine Menge von ca. 1.000 m³ Beton und 120 bis 150 Tonnen Stahl verwendet. Diese Zahlen variieren je nach den Gegebenheiten vor Ort. Dabei spielen die Bodenbeschaffenheit und die Topografie des Standorts eine Rolle und können nicht abschließend beziffert werden.

Sobald es Eingriffe in den Boden gibt, kann dies auch Einfluss auf die Mikroorganismen haben. Der Grad der Veränderung wie auch die Dauer kann stark variieren.

Die Anforderungen an die Artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Rahmen des Antrags auf Genehmigung nach §4 i.V.m. §19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sehen eine Nachtbeobachtung der Zugvögel nicht vor.
Weiter Infos zu den Anforderungen finden Sie im Hinweispapier des LUBW.

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anzufertigenden Schall- und Schattengutachten kommen zu dem Ergebnis, dass es keine Überschneidung der Einwirkbereiche beider Parks an Siedlungsflächen gibt.

Windkraftanlagen haben visuelle Auswirkungen auf die umgebende Landschaft, auch in touristisch interessanten Gebieten.
In der wissenschaftlichen Debatte hat der Bau von Windenergieanlagen auf den Tourismus bereits eine Rolle gespielt, wurde aber nicht allumfassend und somit ausreichend betrachtet, um ein fundiertes Ergebnis zu liefern.
Allerdings zeigen erste Ergebnisse eindeutig, dass Windkraft keinen signifikanten Einfluss auf die touristische Attraktivität von Landschaften hat. Gerade Windparks mit wenigen Anlagen scheinen die touristische Anziehungskraft nicht zu beeinträchtigen.

Rahmenbedingungen

Sofern keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und eine Erschließung gesichert ist, wird die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch sog. Privilegierung der Windkraftnutzung § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB begünstigt.

Der sog. Planvorbehalt ermöglicht es der Planungsregion Bodensee-Oberschwaben, den Ausbau der Windenergie zu steuern, indem sie sog. Vorranggebiete ausweisen. (Vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB)

Von dieser Steuerungswirkung kann die Gemeinde Wolfegg (Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg) ebenso unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Kriterien Gebrauch machen, indem sie ähnlich wie die Regionalplanung Vorranggebiete ausweist. Auf Kommunaleben wurde von dieser Steuerungswirkung kein Gebrauch gemacht. Seitens der Regionalplanung ebenfalls nicht, allerdings befindet sich der Regionalplan aktuell in der Überarbeitung.

Letztendlich obliegt die Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen im Alttanner Wald dem zuständigen Landratsamt in Ravensburg. Durch die Projektbeteiligten fanden bereits mehrere Besprechungen mit dem zuständigen Landratsamt statt. Im Rahmen dessen wurden das Projekt vorgestellt und über relevante Rahmenbedingungen, notwendige Gutachten und den möglichen Verfahrensablauf für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beraten.

Erwarteter Zeitplan

  • 2022

    Beginn naturschutzfachlicher Untersuchungen

  • April 2023

    Vorstellung des Vorhabens im Rahmen der Gemeinderatssitzung in Bad Wurzach

  • September 2023

    Einwohnerinformationsveranstaltung

  • Q1/Q2 2024

    Einreichung Genehmigungsunterlagen nach BImSchG

  • Q1/2025

    Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur

  • 2025

    Baubeginn / Errichtung der Windenergieanlagen

  • 2026

    Inbetriebnahme Windpark

  • Bewegtbild zur Windenergie

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    Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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