Windpark Eulitz
Die Energiequelle GmbH plant auf dem Gebiet der Gemeinde Käbschütztal und der Stadt Nossen im Landkreis Meißen die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) der neuesten Generation. Die genehmigten Standorte befinden sich gemäß des zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Regionalplans in einem für die Windenergienutzung ausgewiesenem Vorrang- und Eignungsgebiet mit der Bezeichnung VREG WI03 Eulitz.
Die geplanten Anlagen vom Typ E-160 EP5 E3 haben eine Nennleistung von je 5,56 Megawatt und sollen zwei Bestandsanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 2 MW ersetzen, welche sich außerhalb der Flächenabgrenzung des VREG Eulitz befinden. Dieses sog. Repowering-Vorhaben entspricht somit den regionalplanerischen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien und dient der Erreichung klimapolitischer Ziele des Freistaates Sachse
Zahlen & Fakten
- TypE-160von Enercon
- Leistung5,56MW pro Anlage
- Insgesamt12.000versorgte Haushalte
- Insgesamt15.000t CO2-Einsparung
Aktuelles
Errichtung der Turmanlagen und Anlieferung der Rotorblätter.
Fertigstellung Zuwegung und Kranstellflächen. Fundamentbau.
Baubeginn Windpark Eulitz (Zuwegung und Fundamentbau)
Bescheid des Landkreises Meißen bzgl. Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG der Energiequelle GmbH über die Änderung des Windkraftanlagen-Typs von GE 6.0 164 Cypress (GE Renewable Energy) zu E-160 EP5 E3 (Enercon). Aufgrund der Einhaltung der bereits genehmigten immissionsschutzrechtlichen Parameter, bedarf die Änderung des WEA-Typs keiner erneuten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach §16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG.
Erwarteter Zeitplan
Planungsbeginn Windpark-Projekt Raßlitz/Eulist
Einreichung Genehmigungsantrag nach BImSchG
Öffentliche auslegung Genehmigungsantrag (Gemeinden; Landratsamt)
Juli
Erhalt BImSchG-Genehmigung für 2 Windenergieanlagen
November
Teilnahme am ausschreibungsverfahren nach EEG
Verbindliche Netzanschluss-Zusage
Bescheid Änderungsanzeige: neuer WEA-Typ Enercon E-160 EP5 E3
Baubeginn
Voraussichtliche Inbetriebnahme
Windpark Eulitz– Repowering
Flächenkulisse
Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt. In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand regionalplanerischer Kriterien und Methodik:
• Ermittlung harter und weicher Tabu- und Schutzzonen
• Einzelfallabwägung hinsichtlich konkurrierender Raumnutzungen und weiterer raumordnerischer Aspekte
• Überprüfung (ggf. Anpassung) der Flächenkulisse, um Flächenziel und regionalen Mindestenergieertrag für Windenergie zu erreichen
Geplante Anlagen
Die zwei geplanten Anlagen weisen folgende technischen Kennwerte auf:
Anlagentyp | E-160 EP5 E3 |
Installierte Nennleistung | 5,56 MW |
Rotordurchmesser | 160 m |
Nabenhöhe | 166,6 m |
Gesamtbauhöhe Bauwerk über Grund | 246,6 m |
Jede WEA besteht aus den Anlagenteilen: Rotor, Gondel, Turm mit Fundament, Generator, Kranstellfläche und dauerhafte Zuwegung. Zudem sind baubedingte Zuwegungen und Arbeits-/ Montageflächen notwendig, welche jedoch nur temporär angelegt werden. Die Kranstellflächen und Zuwegungen zu den Standorten sind für die Dauer des Betriebes erforderlich. Windenergieanlagen der Firma Enercon verfügen über einen hohen Sicherheitsstand und Sicherheitskonzepte, die den Anforderungen der einschlägigen Normen und gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Die Anlagen werden vor Inbetriebnahme und in danach fest vorgegeben Intervallen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Zuverlässigkeit geprüft und gegebenenfalls erforderliche Reparaturen ausgeführt. Die technische Lebenserwartung einer modernen WEA ist mit mindestens 25 Jahren angesetzt.
Bestandsanlagen
Nordwestlich der geplanten Anlagen und außerhalb der Flächenabgrenzung des VREG WI03 Eulitz befinden sich vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-58. Für die Errichtung der beiden neuen, leistungsstarken Anlagen im VREG WI03 Eulitz sollen vor deren Inbetriebnahme zwei Bestandsanlagen mit folgenden technischen Kennwerten ersatzlos zurück gebaut werden:
Anlagentyp | E-58/10.58 |
Installierte Nennleistung | 1,0 MW |
Rotordurchmesser | 58 m |
Nabenhöhe | 67 m |
Gesamtbauhöhe Bauwerk über Grund | 96 m |
Visualisierung
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Vorteile Repowering
Mit dem Repowering zweier Bestandsanlagen erhöht sich der jährliche Energieertrag von ca. 3800 MWh/a auf ca. 36.500 MWh/a (Ertragsprognose). Dies entspricht nahezu einer Verzehnfachung der lokalen Stromproduktion bei gleichbleibender Anzahl an Windenergieanlagen.
Die neuen Anlagen verfügen über eine Reihe technischer Verbesserungen und neuer Sicherheitskonzepte, wie z.B. Blitzschutz, Branderkennungssysteme, Schutz vor Eiswurf, Abschaltalgorithmen und bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (d.h. Anlagen blinken nur, wenn sich Luftfahrzeuge nähern).
Fledermaus-Monitoring und Abschaltmodule für Bodenbearbeitungsmaßnahmen sorgen zudem für umfangreichen Artenschutz und eine weiterhin vollumfängliche landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Ackerflächen.
Nach Betriebseinstellung ist der Betreiber verpflichtet, die WEA vollständig zurückzubauen und die Standorte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Partizipation vor Ort
Finanzielle Beteiligung Gemeinden
Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, die entsprechenden Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die jeweiligen Standorte der WEA des Windparks Eulitz gemäß den Möglichkeiten des § 6 EEG 2021 zu beteiligen: Bei Windenergieanlagen auf Freiflächen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge [haushaltsneutral] angeboten werden. Die Vereinbarungen gelten nicht als Vorteil im Sinn der §§ 331 bis 334 des Strafgesetzbuchs.
Kompensationsmaßnahmen direkt im Landkreis
Im Ergebnis der Zusammenstellung des UVP-Berichts wird festgestellt, dass dem Vorhaben bis auf das Landschaftsbild keine erheblichen und nicht kompensierbaren Belange der Umweltverträglichkeit entgegenstehen. Kompensationsmaßnahmen, die zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffen durch das Vorhaben zu realisieren sind, und eine genaue Bilanzierung der Eingriffe wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgenommen. Im Ergebnis werden, in Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, im Rahmen dieses Vorhabens folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt:
Erneuerung einer Streuobstwiese innerhalb der Ortschaft Leutewitz
• (Nach-) Pflanzung von insgesamt 48 Hochstämmen regionaltypischer Obstsorten
• Pflege und Erziehungsschnitt der Altbäume
• Einzelbaumschutz und jährliche Grünlandmahd
Entwicklung Lebensraumtyp 6210 und dauerhafte naturschutzgerechte Biotoppflege
Östlich an die Halbtrockenrasen des Eichberges Wachtnitz angrenzend befinden sich im Bereich eines Erosionstälchens Ackerflächen, Grünlandflächen mit Entwicklungspotential Halbtrockenrasen (d.h. Lebensraumtyp 6210), Gebüsche und kleine Waldabschnitte mit Nährstoff-angereicherter (eutrophierter) Vegetation.
• Flächensicherung zur Absicherung der dauerhaften Erhaltungspflege zugunsten eines anerkannten Naturschutzvereines
• Umwandlung des Ackeranteiles in Dauergrünland zur Biotopentwicklung
• Anlage einer Feldhecke aus gebietsheimischen Sträuchern und einer Feldzufahrt
• Sicherstellung einer dauerhaften, naturschutzgerechten Biotoppflege
Wir halten klare Schall- und Schattengrenzen ein
Schallemissionen
Unsere Schalldarstellung zeigt, dass die nächtlich einzuhaltenden Richtwerte von 45 Dezibel in Dorf- und Mischgebieten und im Außenbereich sowie die 40 Dezibel im dörflichen bzw. allgemeinen Wohngebieten eingehalten werden. Zur Gewährleistung dieser Vorgaben wird die nördliche Anlage (WEA 1) in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 in einem schallreduzierten Modus betrieben. Die südliche Anlage (WEA 2) wird im Normalmodus betrieben.
Nach Errichtung der Anlagen findet eine sogenannte Abnahmemessung statt. Damit wird überprüft, ob der vom Hersteller angegebene Schallleistungspegel eingehalten wird.
In der Darstellung des Gutachters ist der schallreduzierte Betrieb der geplanten WEA 1 bereits berücksichtigt.
Schattenemissionen
Schattenemissionen
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von der Rotordrehung erzeugten periodischen Schattenwurf, der während direkter Sonneneinstrahlung aufritt.
Die maximal zulässige Schattenwurfdauer ist nicht im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt, sondern richtet sich nach den sog. WKA-Schattenwurf-Hinweisen des Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI).
Unterschieden wird zwischen dem maximal möglichen Schattenwurf, unter der Annahme das die Sonne 365 Tage im Jahr scheint, der Wind immer weht und der Rotor immer senkrecht zur Sonne steht, und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30 h/a oder 30 min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, werden beide WEA mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein max. tatsächlicher Schattenwurf von 8 h/a und 30 min/d nicht überschritten wird.
Diese Darstellung zeigt die genehmigte tatsächliche Belastung durch Schattenwurf
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Alle 25 in Deutschland heimischen Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Für sie gelten die Vorschriften zum besonderen Artenschutz. Besteht durch hoch frequentierte Flugzeiten dennoch eine akute Gefahr, können die Anlagen vorübergehend abgeschaltet werden. Die Praxis zeigt außerdem, dass die Kollisionsgefahr überschätzt wird. Der Rotorüberstrich einer modernen Windenergieanlagen liegt über der Flughöhe der meisten Tiere.
Naturschutz
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um Eingriffe gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsunterlagen wurden mögliche Betroffenheiten artenschutzrechtlich relevanter TieDie Energiequelle GmbH beantragte gemäß § 7 Abs. 3 UVP-Gesetz für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Zu den Inhalten des UVP-Berichts und den zu erbringenden Untersuchungsumfängen wurde am 11.05.2020 ein Scoping-Termin zur Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Mitteilung zum Untersuchungsrahmen des Landratsamt Meißen vom 13.07.2020 festgehalten.
Der UVP-Bericht beinhaltet die Unterlagen gem. § 16 UVP-G und stellt damit die Grundlage für die UVP dar. Demnach befinden sich im Planungsgebiet keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete. Im Untersuchungsgebiet (5-km-Radius) sind zwar verschiedene naturschutzrechtliche Schutzgebiete vorhanden, jedoch in einer Entfernung von mehr als 400 m (siehe Abbildung).
Zusammenfassend stellt der UVP-Bericht fest, dass nach derzeitigem Kenntnisstand durch das Vorhaben keine erheblichen negativen Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte zu erwarten sind.
Artenschutz
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um Eingriffe gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsunterlagen wurden mögliche Betroffenheiten artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten gem. § 44 BNatSchG durch das Vorhaben im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags überprüft. Im Ergebnis werden Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1–3 BNatSchG bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen, die im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag entwickelt wurden, nicht berührt. Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG vorgesehen:
• Verlegung der Bautätigkeit (Wege, Kranstellflächen, Fundament) möglichst außerhalb der Brutzeiten von Vögeln, ansonsten ökologische Baubegleitung
• Mastfußumgebung ist unattraktiv für Greifvögel zu halten
• WEA-Abschaltung bei landwirtschaftlichen Boden- und Mahdarbeiten in der Brutzeit
• Ausstattung einer WEA mit Batcorder und Abschaltung der WEA zum Schutz von Fledermäusen
Bewegtbild zur Windenergie
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Hintergrundinformationen
Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.Die Broschüre behandelt Recycling, Naturschutz, Bürgerbeteiligung und Netzsteuerung in der Windkraft.
Mythen & FaktenDie Broschüre behandelt die Bedeutung und den Schutz der Natur. Sie hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist.
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen uns mit unseren über 600 Mitarbeitenden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Polen, Griechenland und Südafrika für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner*innen binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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Unser Unternehmen ist ein Ansprechpartner für alle, die sich mit grüner Energie beschäftigen möchten.
Zum Wohle der Umwelt und der nachfolgenden Generation.