Skip to Content

Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt. In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand der folgenden Kriterien. Auch Gemeinden haben z. T. eigene Flächennutzungskonzepte, welche sich jedoch an den Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen.

  • Ausschlussgebiete, z. B. Naturschutzgebiete und Siedlungen
  • einzuhaltenden Abstände, z. B. zu Wohnbebauung, Gewerbegebieten, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Abstände zwischen den Windparks
  • Windpotentialermittlungen

Bewegtbild zur Windenergie

Es werden externe Inhalte von YouTube geladen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Video laden

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

Es werden externe Inhalte von YouTube geladen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Video laden

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

Kontaktanfrage

Ihre Fragen an uns