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Aktuelles

Gutachten:
- laufende Windmessung seit 2023 für ein Jahr
- Optimierung des Stellflächenkonzeptes mit Oberen- und Unteren Naturschutzbehörde
- Beginn mit technischer 3D-Planung
- archälogoische Untersuchungen im Mai 2024

Flächensicherung:
- vollständige Flächensicherung zur Errichtung des Windparks
- zuletzt Zuwegung für Windpark vollständig gesichert

Netzverknüpfungspunkt:
- Punkt wurde seitens Westnetz verbindlich mitgeteilt

- nächster Meilenstein: Einreichung des BImSchG-Antrages in 2024

Am 30. März 2022 fand unsere virtuelle Informationsveranstaltung im Rahmen des Windparkprojektes Arfurt/Seelbach statt. Wir danken für das große Interesse und blicken auf eine positive Veranstaltung zurück. Die Präsentation finden Sie nachstehend.

PDF als Download

Mittschnitt Präsentation

In der KW 8 hat unser Gutachterbüro BFF festgestellt, dass mehrere Bäume angrenzend zum Windvorranggebiet gefällt worden sind. Davon war unter anderem auch eine Buche mit einem im letzten Jahr besetzten Rotmilan-Horst betroffen. Dies ist eine Straftat gem. BNatSchG §44. Die Obere und die untere Naturschutzbehörde wurden informiert und werden den Vorfall voraussichtlich zur Anzeige bringen. In Bezug auf unsere Windparkplanung ändert die Sachlage nichts. Das Rotmilan-Paar sowie das funktionale Revierzentrum sind trotz der Zerstörung vollumfänglich im Genehmigungsprozess zu berücksichtigen.

Beginn mit den faunistischen Gutachten für die spätere Genehmigung beim Regierungspräsidium Gießen im Rahmen des Bundesemissionsschutzgesetzes. Die Gutachten dauern bis Ende November 2021 an.

Sicht auf Windpark-Arfurt / Seelbach
65594 Runkel Ortsteil Arfurt - Am Sportplatz Richtung Vorranggebiet

Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt.

In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand der nebenstehenden Kriterien. Auch Gemeinden haben z. T. eigene Flächennutzungskonzepte, welche sich jedoch an den Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen.

  • Ausschlussgebiete, z. B. Naturschutzgebiete und Siedlungen
  • einzuhaltenden Abstände, z. B. zu Wohnbebauung, Gewerbegebieten, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Abstände zwischen den Windparks
  • Windpotentialermittlungen
  • Schall- und Schattenanalysen
  • Tierökologische Untersuchungen
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bewegtbild zur Windenergie

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Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

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