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Aktuelle Informationen

Der Antrag auf Genehmigung nach §4 i.V.m. §19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde am 19.04.2024 beim zuständigen Landratsamt Ravensburg eingereicht.

Rahmenbedingungen

Sofern keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und eine Erschließung gesichert ist, wird die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch sog. Privilegierung der Windkraftnutzung § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB begünstigt.

Der sog. Planvorbehalt ermöglicht es der Planungsregion Bodensee-Oberschwaben, den Ausbau der Windenergie zu steuern, indem sie sog. Vorranggebiete ausweisen. (Vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB)

Von dieser Steuerungswirkung kann die Gemeinde Wolfegg (Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg) ebenso unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Kriterien Gebrauch machen, indem sie ähnlich wie die Regionalplanung Vorranggebiete ausweist. Auf Kommunaleben wurde von dieser Steuerungswirkung kein Gebrauch gemacht. Seitens der Regionalplanung ebenfalls nicht, allerdings befindet sich der Regionalplan aktuell in der Überarbeitung.

Letztendlich obliegt die Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen im Alttanner Wald dem zuständigen Landratsamt in Ravensburg. Durch die Projektbeteiligten fanden bereits mehrere Besprechungen mit dem zuständigen Landratsamt statt. Im Rahmen dessen wurden das Projekt vorgestellt und über relevante Rahmenbedingungen, notwendige Gutachten und den möglichen Verfahrensablauf für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beraten.

Bewegtbild zur Windenergie

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Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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