Repowering Windpark Bremen-Rekum
Die Energiequelle GmbH plant ein Repowering von zwei Windenergieanlagen im Ortsteil Rekum in Bremen-Nord.
Es werden zwei Altanlagen vom Typ Enercon E-66 mit einer Leistung von je 1,8 MW abgebaut und durch zwei moderne Anlagen der neuesten Generation ersetzt. Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163 haben einen Rotordurchmesser von etwa 163 m bei einer Generatorleistung von 7,0 MW je WEA. Die geplante Nabenhöhe beträgt etwa 164 m. Die Gesamthöhe der Anlagen liegt damit bei etwa 245 m über Grund.
Mitte Januar 2023 wurde von der Energiequelle GmbH ein Antrag zur Genehmigung nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) für zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 beim Land Bremen eingereicht. Am 19.12.2023 erfolgte die Genehmigung des Antrags.
Planungsgrundlage für das Repowering ist die ausgewiesene Vorrangfläche Nr. 535-713 laut der Fortschreibung des Flächennutzungsplan Bremen (Bearbeitungsstand: 04.12.2014).
Durch das Repowering steigt die Effizienz des Windparks um knapp 800%. Die folgende Tabelle zeigt die Effizienzsteigerung der neuen Anlage gegenüber den alten Anlagen auf, indem die bekannten und voraussichtlichen Einspeisemengen in kWh gegenübergestellt werden.
Altanlagen zu Neuanlagen
Antanlagen | Leistung (kw) | Energieertrag (kWh/a) |
WEA V1 E-66 | 1.800 | 2.300.000 |
WEA V2 E-66 | 1.800 | 2.300.000 |
Gesamt | 3.600 | 4.600.000 |
Neuanlagen | Leistung (kW) | Energieertrag (kWh/a) |
WEA 1 | 7.000 | 20.000.000 |
WEA 2 | 7.000 | 20.000.000 |
Gesamt | 14.000 | 40.000.000 |
Zahlen & Fakten
- Anlagenanzahl2Nordex N163
- Leistungen14MW gesamt
- Ertrag40.000MWh/a
- Versorgung von mehr als12.000Durchschnitthaushalten
- Äquivalente35.000t CO2-Einsparung
Visualisierungen des geplanten Windparks


Blick von Norden (Ortsrand Neuenkirchen; am Ende des Lohwegs)


Blick von Nordosten (Ortsrand Neuenkirchen; Hinter Schröders Hofe)


Blick von Nordosten (Neuenkirchen; Driftweg)


Blick von Westen (nördlich von Rekum; Campingplatz Segelkengraben)
Hintergrundinformationen zur Lage und Planungsfläche

Nördlich der geplanten WEA verläuft die Landesgrenze zwischen Bremen und Niedersachsen. Weiter nördlich in ca. 1 km Entfernung befindet sich die Ortschaft Neuenkirchen der Gemeinde Schwanewede. Die neuen Anlagen und die Anlagen, die im Rahmen des Repowering ersetzt werden sollen, befinden sich in der ausgewiesenen Vorrangfläche Nr. 535-713 laut der Fortschreibung des Flächennutzungsplan Bremen (Bearbeitungsstand: 04.12.2014).
Info: Die Abbildung zeigt die Lage der Windvorrangfläche im Flächennutzungsplan.

Info: Die Abbildung zeigt die Lage der geplanten Windenergieanlagen (blau) und der abzubauenden Altanlagen (rot)
Die geplanten Anlagenstandorte halten ca. 580 m Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung westlich, sowie ca. 750 m zur nächstgelegenen Ortschaft Neuenkirchen in Schwanewede ein.
Die Evolution der Anlagentechnik

Abb. 2: Evolution der Anlagentechnik
Windenergieanlagen haben über die letzten 20 Jahre eine beeindruckende Leistungssteigerung hinter sich gebracht. Das hängt vor allem auch mit der Steigerung der Rotorgröße zusammen, weil Leistung und damit der Ertrag einer Anlage mit der überstrichenen Rotorfläche zunehmen. Auch die Anlagenhöhe wächst kontinuierlich. Derzeit sind bereits Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von knapp 200m und einer Gesamthöhe von 285m möglich.
Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen – ein Widerspruch zu Klimazielen und Artenschutz
Aus energiewirtschaftlicher Sicht spricht vieles für eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Raums durch möglichst leistungsstarke und damit in der Regel große Anlagen. Aufgrund der begrenzten Flächenkulisse für Windenergieanlagen in den nächsten Jahren können laut einer Studie des Umweltbundesamtes die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland für 2025 und 2030 nur knapp erreicht werden. Gleichzeitig zeigen Berechnungen, dass der Flächenbedarf dafür um bis zu 18% ansteigen würde, wenn anstelle großer Anlagen nur kleinere Anlagen betrieben würden.
Auch unter artenschutzrechtlichen Aspekten sind große Anlagen von Vorteil, weil sie zu einem größeren Abstand zwischen Flur und Rotorblattspitze führen. Die sich dadurch ergebende rotorfreie Zone kann regelmäßig dazu führen, dass sich die Kollisionsgefahr für Vögel und einige Fledermausarten verringert.
Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz – Erhöhung der rotorfreien Zone
Diverse Studien zeigen, dass Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan oder Mäusebussard sich überwiegend in Flughöhen von weniger als 80 m aufhalten (z.B. Mammen et al. 2013). Die Kombination von ausreichend lichter Höhe des Rotors (minimaler Abstand Rotorspitze zum Boden) und Abschaltungen der Windenergieanlagen bei für den Greifvogelflug bevorzugten Wetterbedingungen zwischen März und August kann z.B. die streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzmilan bei 90% bzw. 85% ihrer Fluganteile schützen (HMUKLV/HMWEVW 2020).
Wir stehen für Klimaschutz.
Aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Abb. 4: Vorkommen WEA-sensibler Brutvogelarten aus der Brutvogelkartierung 2022 (damals noch mit vergrößertem Gebiet im Norden und Süden der Fläche)
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Im Projekt Bremen-Rekum wurden frühzeitig seit 2021 umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben, welche die Flora und Fauna vor Ort untersuchten. Windkraftempfindliche Arten wurden dabei in geringer Stückzahl im erweiterten Suchbereich um die WEA-Standorte festgestellt. Das Kollisionsrisiko wurde dabei als gering eingestuft.
Auch für Zug- und Rastvögel sowie für Fledermäuse konnte kein signifikant erhöhtes Risiko in Hinblick auf Scheuch- und Kollisionsrisiko festgestellt werden. Als zusätzlicher Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen nachts bei für die Tiere günstigen Flugbedingungen saisonal abgeschaltet. Ein begleitendes Gondelmonitoring sorgt für die Einhaltung und Optimierung der Abschaltzeiten im laufenden Betrieb.
Wir halten Schallgrenzen ein

Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Damit müssen auch wir die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ (BMUB, 2017) einhalten. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Nach TA Lärm müssen wir, unter Berücksichtigung der Schall-Vorbelastungen, folgende Immissionsrichtwerte einhalten:

Abb. 5: Ausbreitungskarte der Schall-Isolinien (nach aktuell beantragtem Stand; wird derzeit überarbeitet)
Eine von uns in Auftrag gegebene Schallimmissionsprognose ergab, dass bei einem durchgehenden Betrieb während der Nachtzeit an einzelnen Orten die Immissionsrichtwerte überschritten wären. Um die zulässigen Werte einzuhalten, wurde ein nächtliches Abregelungskonzept zum leistungsreduzierten und damit schalloptimierten Betrieb der Anlagen ermittelt. Die Einhaltung der Immissionswerte wurde als Auflage in die Baugenehmigung des Windparks mit aufgenommen.
Die Ergebnisse der Prognose werden nach Inbetriebnahme des Windparks durch Schallmessungen überprüft und der Betriebsmodus der Windenergieanlagen bei Überschreitung entsprechend angepasst.

Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Auflistung vergleichbarer Altagsgeräusche:
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein

Abb. 6: Schattenwurfprognose des Windparks (nach aktuell beantragtem Stand; wird derzeit überarbeitet)
Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windkraftanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.
Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte auf Fensterhöhe von Wohngebäuden eingehalten werden (LAI 2002). Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.
Ein von uns beauftragtes Schattenwurfgutachten ergab, dass die WEA die Richtwerte nach LAI an den betrachteten Immissionsorten potenziell überschreiten können. Die Windenergieanlagen werden dem Gutachten folgend mit einer Abschaltautomatik sowie einem lichtempfindlichen Sensor ausgestattet, welche die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer ermöglicht.
Netzanschluss – Wie kommt der produzierte Strom in die Steckdose?
Damit der Strom dort ankommt, wo er hinsoll, muss er in das lokale Stromnetz eingespeist werden. Der von dem zuständigen Netzbetreiber zugewiesene Netzanschlusspunkt liegt in unmittelbarer Nähe zum Windpark an einem Mast der dort vorhandenen Hochspannungsleitung. Für den Anschluss an die Leitung ist die Errichtung eines eigenen Umspannwerks geplant.
Vorgesehener Zeitplan
Ausschreibung EEG (abgeschlossen)
Beginn Wegebau
Fundamentbau und Errichtung Betonturmteil
Baubeginn der Windenergieanlage
Inbetriebnahme
Regionale Wertschöpfung

Finanzielle Beteiligung der Kommunen
Das EEG bietet uns die Möglichkeit den Gemeinden schon frühzeitig eine Zusage über die finanzielle Beteiligung von maximal 0,2 ct/kWh machen zu können, ohne jede Gegenleistung.
Beispielrechnung WP Rekum mit 2 WEA:
Jahresertrag nach Abzügen: ca. 40.000.000 kWh * 0,002 € = 80.000 € jährlich
Betriebsphase 20 Jahre= 1.600.000 €
Betriebsphase 25 Jahre = 2.000.000 €
Sonstige positive regionale Effekte:
- Aufträge während der Bau-/Betriebsphase
- Wertschöpfung durch Nutzungsentgelt und kommunale Beteiligung direkt vor Ort
- Nachhaltigkeit vor der Haustür
- Aktive Mitarbeit der Menschen vor Ort, z.B. „Pflege der Ausgleichsmaßnahmen oder Winterdienst“
- Perspektivische Gewerbesteuereinnahmen über die Gesamtlaufzeit realistisch
Bewegtbild zur Windenergie

Video laden
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

Video laden
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Hintergrundinformationen
Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.
Die Broschüre behandelt Recycling, Naturschutz, Bürgerbeteiligung und Netzsteuerung in der Windkraft.
Mythen & Fakten
Die Broschüre behandelt die Bedeutung und den Schutz der Natur. Sie hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist.
NaturschutzÜber uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen uns mit unseren über 600 Mitarbeitenden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Polen, Griechenland und Südafrika für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner*innen binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
Mehr über uns erfahren Sie hier.

Michael Raschemann
Geschäftsführung EnergiequelleUnser Unternehmen ist ein Ansprechpartner für alle, die sich mit grüner Energie beschäftigen möchten.
Zum Wohle der Umwelt und der nachfolgenden Generation.