Windpark Wetter
Energiequelle plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit bis zu 5 Anlagen vom Anlagentyp Siemens-Gamesa im Windvorranggebiet 3105, welches sich sowohl auf der Gemeindefläche Wetter und Privatflächen befindet.
Die geplanten Windenergieanlagen sind WEA der neuesten Generation mit einem Durchmesser von ca. 170 m, einer Nabenhöhe von etwa 165 m, einer Leistung von jeweils 6,6 MW und einem Ertrag von 53.800.000 kWh pro Jahr. Diese Anlagen sind speziell für windschwächere Standorte entwickelt und garantieren die Wirtschaftlichkeit des Windparks.
Ich berate Sie gerne
Felix Grönboldt
Projektentwickler
Ich berate Sie gerne
Susanne Tauke
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 421 626 769 22
tauke@energiequelle.de
Typ: WEA 5
Leistung
MW pro Anlage
versorgte vier Personen Haushalte
Einsparung
t pro Jahr
Politische Rahmenbedingungen
Das Land Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, den Strombedarf bis zum Jahr 2050 zu 100% aus Erneuerbaren Energien zu decken. Für die Umsetzung müssen die Potentiale vor Ort genutzt werden, weshalb etwa 2 % der Landesfläche zur Nutzung von Windenergie bereitgestellt werden. Dies geschieht im Zuge der Regionalplanung in Form von Windvorranggebieten. Für die Planungsregion Mittelhessen besteht seit dem Jahr 2010 ein gültiger Regionalplan mit einem Teilregionalplan Energie, der am 09.11.2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen wurde.
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. In Gesprächen mit Anwohnern, Gemeinde und Naturschutzvereinen werden Hinweise bezüglich des Natur- und Artenschutzes gerne aufgenommen. Aufgrund bereits erfolgter Hinweise konnten wir eine erste Horstkontrolle verschiedener Vogelarten anstoßen. Weiter werden im Laufe des Planungsprozesses Gutachten in Auftrag gegeben, welche der Einschätzung der natur- und artenschutzrechtlichen Situation vor Ort dienen.
Die Gutachten wirken sich direkt auf die Planung der Windenergieanlagen aus. Während der Bauzeit werden Eingriffe in Flora und Fauna soweit möglich vermieden und nur im Mindestmaß ausgeführt. So werden z.B. bereits vorhandene Wege genutzt und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen.
Im Vergleich: geringe Gefahrenquelle für Vögel
Populationen wachsen
Windhöffigkeit
Bei der Ausweisung von Windvorranggebieten in Hessen gilt das Kriterium einer Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/s auf 140 m über Grund. Als Instrument zur Auswahl geeigneter Flächen werden die vom TÜV Süd im Mai 2012 erstellten Windpotenzialkarten genutzt, welche vom hessischen Umweltministeriums in Auftrag gegeben wurden. Hierdurch ist sichergestellt, dass das ausgewiesene Windvorranggebiet 3105 über eine Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/s verfügt. Auch an windschwachen Standorten, wie es hier der Fall ist, kann mit der neuesten Anlagengeneration ein hoher Energieertrag erzielt werden.
Ergänzend zur TÜV-Potenzialstudie liegt ein auf der Basis einer Sodar-Messung erstelltes örtliches Gutachten vor, welches eine geringere Windgeschwindigkeit als die Windpotenzialkarte aufzeigt. Windgutachten müssen nach technischen Richtlinien (10. Revision der Technischen Richtlinie 6 der FGW) mit bestimmten Anforderungen erstellt werden. Diesen Kriterien entspricht das örtliche Gutachten in Bezug auf beispielsweise die Dauer der Windmessung nicht, weshalb es nicht als Grundlage zur Ermittlung von Erträge einer Windenergieanlage verwendet werden kann.
Denkmalschutz
Der Christenberg und die Burgruine Mellnau sind landschaftsbestimmende Gesamtanlagen mit regionaler Bedeutung. Angesichts der Entfernung zwischen dem Vorranggebiet 3105 und dem Christenberg von mind. 3 km sowie einer Entfernung von 1,5 km zur Burgruine Mellnau und dessen Plateau wird eine geringe Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes erwartet. Gestützt wird diese Annahme durch ein unabhängiges Gutachten, welches eine grundsätzliche Machbarkeit der Windenergienutzung mit den Denkmalschutzbelangen belegt.
Die aktuelle Anlagengeneration hat eine Nabenhöhe von etwa 165 m und einem Rotordurchmesser von circa 170 m.
Wir halten klare Schallgrenzen ein
Die Schallemissionen werden vor Genehmigung eines Windparks gemessen und dürfen einen Wert von 45 Dezibel nicht überschreiten. (Grafik: BWE) Die relevanten Orte des Projekts liegen im Bereich zwischen 40,0 und 45,00 dB. Der maximal zulässige Wert von 45,00 dB wird somit eingehalten.
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar.
Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt: Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallemissionen der untersuchten Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der durch den Wind verursachte Infraschall ist deutlich stärker als der vom Windrad selbst erzeugte.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall
Schattenemmissionen
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf, unter der Annahme das die Sonne 365 Tage im Jahr scheint und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30h/a oder 30min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein max. tatsächlicher Schattenwurf von 8h/a und 30min/d nicht überschritten wird.
Abstand zur Wohnbebauung
Der Teilregionalplan Energie für Mittelhessen sieht vor, dass zu Wohnbebauungen 1000 m Abstand eingehalten werden müssen. Die Karte zeigt das bestehende Vorranggebiet und zudem Abstandskreise mit einem Radius von jeweils 1000 m und 600 m. Die Abstände zu den umliegenden Ortschaften Todenhausen, Simtshausen, Mellnau und Wetter sowie der Bundesstraße 252 werden sichtlich eingehalten.
Rückbau
Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5. Ohne Erfüllung dieser erhält der Projektierer von den zuständigen Behörden keine Genehmigung zum Bau. Welche Verpflichtungen für den Rückbau vorgesehen sind, wird vor Baubeginn festgehalten und bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Höhe der Rückbaubürgschaft in Hessen pro Anlage ist klar geregelt und muss vor Errichtung der Anlagen hinterlegt werden. Die Summe wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Nabenhöhe der WEA in m x 1.000 € = Rückbaubürgschaft in €
Auch in unserem Nutzungsvertrag ist das Thema zum Rückbau eindeutig geregelt. Neben den behördlichen Auflagen zum Rückbau, die wir einzuhalten haben, befinden sich auch Regelungen in den Nutzungsverträgen, die dies zusätzlich absichern.
Recycling
Das Thema Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen rückt immer mehr in den Fokus, da die Laufzeit der ersten Pionieranlage dem Ende zugeht. Immer mehr Windenergieanlagen werden zurückgebaut, dabei ist nicht mit dem Abbau der Rotoren und Türme Schluss, auch die Fundamente werden aus dem Boden entfernt. U. a. können die Beton- und Stahlkomponenten wiederverwertet werden, auch für die Rotorblätter gibt es Wiederverwertungsverfahren.
Die folgenden Links stellen eine kleine Auswahl zu dem Thema dar:
www.wind-energie.de (Seite 29, Punkt 8)
Bürgerenergie – Beteiligung und Nutzen für Sie und Ihre Region
Die Energiequelle GmbH bietet viele interessante und lukrative Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel die Gründung von neuen Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt und eine regionale Wertschöpfung aus der Stromproduktion forciert. In Hessen arbeiten wir bereits erfolgreich mit Energiegenossenschaften zusammen. Hervorzuheben ist dabei die Landesenergieagentur (LEA), welche der zentrale Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Energiewende und Klimaschutz in Hessen ist. Bei der Realisierung des Windparkprojektes wird durch kann eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt angestrebt werden. Zusätzlich kann mit einem lokalen Stromprodukt die Möglichkeit geschaffen werden, Erneuerbaren Strom zu beziehen und somit vom örtlichen Windpark zu profitieren.
Energiequelle Stiftung
„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle GmbH für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung darum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Beirat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der Erneuerbaren Energien auch Soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Projektablauf von A-Z
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Hintergrundinformationen
Wie kommt es zur Ausweisung einer Fläche für Windenergie?
Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt. In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand der nebenstehenden Kriterien. Auch Gemeinden haben z.T. eigene Flächennutzungskonzepte, welche sich jedoch an den Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen.
KRITERIEN
- Ausschlussgebieten, z.B. Naturschutzgebieten und Siedlungen
- einzuhaltenden Abständen, z.B. zu Wohnbebauung, Gewerbegebieten, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Abständen zwischen den Windparks
- Windpotentialermittlungen
Im Genehmigungsverfahren werden zudem folgende Punkte bearbeitet:
- Schall- und Schattenanalysen
- Tierökologische Untersuchungen
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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