Windpark Reinhardshain
Energiequelle plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit bis zu 10 Anlagen in den Windvorranggebieten 4111 & 4113, welche auf den Gemeindeflächen Reiskirchen und Grünberg gelegen sind. Die Gemeinde Reiskirchen hatte die Fläche bereits früher mit einem Bebauungsplan zur Nutzung der Windenergie belegt.
Die geplanten Windenergieanlagen sind WEA´s der neuesten Generation mit einem Durchmesser von ca. 160 m, einer Nabenhöhe von ca. 166 m und einer Leistung von ca. je 5,5 MW. Diese Anlagen sind speziell für windschwächere Standorte entwickelt und garantieren die Wirtschaftlichkeit des Windparks.
Nachher Visualisierungen:
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Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
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Typ: GE 5.5
m Rotordurchmesser
Leistung
MW pro Anlage
versorgte Haushalte
Einsparung
t pro Jahr
Politische Rahmenbedingungen
Das Land Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, den Strombedarf bis zum Jahr 2050 zu 100% aus Erneuerbaren Energien zu decken. Für die Umsetzung müssen die Potentiale vor Ort genutzt werden, weshalb etwa 2 % der Landesfläche zur Nutzung von Windenergie bereitgestellt werden. Dies geschieht im Zuge der Regionalplanung in Form von Windvorranggebieten. Für die Planungsregion Mittelhessen besteht seit dem Jahr 2010 ein gültiger Regionalplan mit einem Teilregionalplan Energie, der am 09.11.2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen wurde.
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Im Projekt Reinhardshain wurde frühzeitig ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die einzelnen Tierarten genauer untersuchte. Durch die öffentlich ausgelegten Flächensteckbriefe der beiden Windvorranggebiete, herausgegeben durch das Regierungspräsidium, waren wir uns zudem frühzeitig über Aktivitäten des Schwarzstorches und dem Rotmilan bewusst. Mit den Gutachten konnten wir im Rahmen einer sogenannten Raum-Nutzungsanalyse feststellen, dass kein Kollisionsrisiko zwischen den vorhandenen Vögeln und den geplanten Windenergieanlagen besteht.
Sehen Sie dazu nachfolgend detaillierte Informationen und Gutachten.
Rotmilan
Die hier dargestellte Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan zeigt die einzelnen Flugbewegungen aller aufgezeichneten Flugbeobachtungen. Sehr markant zu erkennen ist, dass der Rotmilan die Waldkante als natürliche Begrenzung wahrnimmt. Dies ist auf das Fressverhalten des Milanes zurückzuführen. Bis auf einzelne Überflüge, welche dem Wechsel des Nahrungshabitats dienen, wird der Wald gemieden.
Schwarzstorch
Der Schwarzstorch ist mit ca. 300 geforderten Beobachtungsstunden ebenfalls langfristig in einer von der Behörde angeordneten Raumnutzungsanalyse analysiert worden. Dennoch kam es hier zu relativ wenig Flugbewegungen. Dieses Verhalten ist typisch für den Schwarzstorch, welcher als sehr scheues Wesen gilt und besonders vor Lärm flieht. Mit der vorhanden stark frequentierten Autobahn A5 stellt dies zudem eine „offene Waldschneise“ dar, welche ebenfalls gerne gemieden wird. Zudem findet der Schwarzstorch gerade Nord, Nordöstlich seine typischen Nahrungshabitate, was mit der Raumnutzungsanalyse bestätigt wurde.
Wespenbussard
Der Wespenbussard, welcher ebenfalls mit mehreren Flugstunden Beobachtungsdauer aufgenommen wurde, zeigt für sein Verhalten ungewöhnlich viele Überflüge über den Waldflächen. Insbesondere da hier das Verhältnis zu den Überlandflügen wesentlich höher ausfällt als z.B. beim Rotmilan, sind wir hiermit frühzeitig auf die Obere Naturschutzbehörde zugegangen. Als entsprechende Schutzmaßnahmen wird es daher voraussichtlich zu temporären Abschaltungen unter bestimmten Bedingungen (Tag/Nacht, Windgeschwindigkeit, Niederschlag) im geplanten Windenergievorhaben Reinhardshain kommen.
Im Vergleich: geringe Gefahrenquelle für Vögel
Populationen wachsen
Der Wert Ihrer Immobilie bleibt!
Für die Bewertung der Immobilienpreise sind Windenergieanlagen genauso zu beurteilen wie andere Bauobjekte, die die lokale Infrastruktur kennzeichnen (wie z.B. Industrieanlagen, Schweinemastanlagen, Supermärkte, Bahnhöfe, Autobahnen und Flughäfen). Die Änderung des Marktwertes einer Immobilie kann nicht allein auf einen einzelnen Faktor zurückgeführt werden. Viel eher hängt der Wert einer Immobilie von einer ganzen Reihe diverser Faktoren ab. Es gibt nachweislich keine Studien.
Wind im Wald
Bei der Planung von Windenergieanlagen im Wald wird verstärkt auf die Eingriffsbilanz geachtet. Vorzugsweise werden Standorte gewählt, an denen bereits Schäden durch Stürme oder Käferbefall verursacht wurden. Zur Erreichung der Standorte werden bereits vorhandene Forstwege genutzt, um den Eingriff möglichst gering zu halten.
Dies ist auch in Reinhardshain der Fall. Durch die frühzeitige Begehung der Fläche und der optimierten Standortplanung, die im engen Austausch mit der Oberen Naturschutz- und der Forstbehörde sowie dem zuständigem Forstamt stattgefunden hat, kann der Nettorodungsaufwand für alle 10 Anlagen um ca. 2 ha reduziert werden. Zudem müssen für die Zuwegung lediglich in den Kurven Rodungen vorgenommen werden.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Ein Positionspapier vom NABU finden Sie hier.
Recycling
Das Thema Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen rückt immer mehr in den Fokus, da die Laufzeit der ersten Pionieranlage dem Ende zugeht. Immer mehr Windenergieanlagen werden zurückgebaut, dabei ist nicht mit dem Abbau der Rotoren und Türme Schluss, auch die Fundamente werden aus dem Boden entfernt. U. a. können die Beton- und Stahlkomponenten wiederverwertet werden, auch für die Rotorblätter gibt es Wiederverwertungsverfahren.
Die folgenden Links stellen eine kleine Auswahl zu dem Thema dar:
www.wind-energie.de (Seite 29, Punkt 8)
Wir halten klare Schallgrenzen ein
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar.
Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt: Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallemissionen der untersuchten Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der durch den Wind verursachte Infraschall ist deutlich stärker als der vom Windrad selbst erzeugte.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall
Die Schallemissionen werden vor Genehmigung eines Windparks gemessen und dürfen einen Wert von 45 Dezibel nicht überschreiten. (Grafik: BWE)
Unter Schalldarstellung zeigen wir, dass die relevanten Orte des Projekts im Bereich zwischen 40,0 und 45,0 dB liegen. Damit werden die maximalen Werte von 45 dB eingehalten.
Schattenemmissionen
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf, unter der Annahme das die Sonne 365 Tage im Jahr scheint und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30h/a oder 30min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein max. tatsächlicher Schattenwurf von 8h/a und 30min/d nicht überschritten wird.
Hier finden Sie weitergehende Informationen.
Abstand zur Wohnbebauung
Der Teilregionalplan Energie für Mittelhessen sieht vor, dass zu Wohnbebauungen 1000 m Abstand eingehalten werden müssen. Des Weiteren müssen zu Autobahnen eine Distanz von 40 m und zu Landstraßen 20 m eingehalten werden.
Die Karte zeigt die beiden bestehenden Vorranggebiete und zudem Abstandskreise mit einem Radius von jeweils 1000 m, 1500 m, und 2000 m. Die Abstände zu den umliegenden Ortschaften Reinhardshain, Wirberg, Bollnbach, Saasen, Winnerod und Bersrod und der Autobahn A5 sowie der Landstraße L 3357 werden sichtlich eingehalten.
Denkmalschutz – Hügelgräber
Im südlichen Teil des geplanten Windparks Reinhardshain befinden sich prähistorische Hügelgräber. Ein überwiegender Teil dieser liegt in einem Fauna-Flora-Habitat Gebiet, welches ohnehin als ausgewiesenes Schutzgebiet ein Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen darstellt. Darüber hinaus besteht um alle vorhandenen Hügelgräber ein einzuhaltender Schutzradius von 100 m, in welchem jegliche Eingriffe untersagt sind. Selbstverständlich haben wir dies in unserer Planung bereits berücksichtigt und den Gegebenheiten vor Ort angepasst.
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete werden in drei Zonen eingeteilt, die nach ihrem Schutzgrad gestaffelt sind. Damit werden Bereiche von der Gewinnung eines Brunnens oder einer Quelle bis hin zur Grenze eines Einzugsgebiets abgedeckt. Zone I dient dem Schutz der unmittelbaren Umgebung (10 m) einer Gewinnungsanlage und ist damit ein Ausschlusskriterium für Windenergieanlagen. Zone II deckt einen Bereich ab, in dem das Grundwasser 50 Tage oder weniger bis zum Erreichen der Gewinnungsanlage benötigt. Zone III betrifft die Grenzen des Wasserschutzgebiets und stellt damit den geringsten Schutzbereich eines Schutzgebiets dar.
Teile des Windvorranggebiets befinden sich in einem Wasserschutzgebiet der Zone III. Dabei sind vier der geplanten Windkraftanlagen des Windparks Reinhardshain in Zone III, weshalb im Vorfeld hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt werden.
Quelle:
Ein Gewinn für sie und Ihre Region
Energiequelle hat sich im Rahmen der Ausschreibung der Vorranggebiete (VRG) durch den Hessen Forst dazu verpflichtet, mindestens 50% des Windparks zur Bürgerbeteiligung anzubieten. Hierzu laufen bereits heute erste Gespräche mit der Sonnenland e.G aus Buseck. Weiterhin haben wir frühzeitig die LandesEnergieAgentur Hessen und die umliegenden Gemeinden als auch Kommunen mit eingebunden, um eine transparente und faire Beteiligung aller umzusetzen.
Durch die Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Sonnenland e.G. wird zudem eine direkte Bürgerbeteiligung am Windparkprojekt entwickelt. Weiterhin wird mit einem lokalem Stromprodukt die Möglichkeit geschaffen, dass jeder Bürger die vor Ort produzierte Energie nutzen kann.
Häufige Fragen & Fragen aus der Veranstaltung am 01.10.
Haben die Windenergieanlagen (WEA) Auswirkungen auf die Jagd bzw. die Jagdpacht?
Während des gesamten Bauprozesses bzw. auch darüber hinaus wird den Jagdpächtern eine finanzielle Entschädigung gezahlt, da während der Baumaßnahme mit Einschränkungen gerechnet werden kann.
Welche Vorkehrungen werden zwecks des Brandschutzes bzgl. der WEA-Planung getätigt?
Gerade durch die Standorte im Wald wird dem Thema Brandschutz ein besonderes Augenmerk gewidmet. Es wird ein ganzheitliches Brandschutzkonzept ausgearbeitet, welches entsprechend dimensionierte Löschwasservorhaltebecken parat hält.
Wie verhält sich der Eingriff insbesondere bzgl. der geplanten 10. Windenergieanlage?
Auch die Planungen der aktuell 10. Windenergieanlage unterliegt denselben Kriterien wie die der Anderen. Für jeden Flächeneingriff wird ein entsprechender Ausgleich geschaffen. Was genau mit dem gepflanzten Baumbestand zum Zeitpunkt des Eingriffes geschieht wird zum einen mit dem Eigentümer (Gemeinde) aber auch mit der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) abgesprochen.
Ist eine Einbindung einer Ladeinfrastruktur angedacht, bzw. welche Vorteile generiert der Windpark für ein mögliches Ladenetz?
Da die Windenergieanlagen mehr Strom erzeugen, als ein potentielles Ladenetz verbraucht und die Spannungsebenen nicht aufeinander abgestimmt sind, ist eine direkte Belieferung von Ladesäulen leider nicht möglich. Dennoch tragen die WEA´s mittels regionaler Stromerzeugung dazu bei, dass der Strom möglicher Ladesäulen auch Vor-Ort erzeugt werden kann, was zu einer effizienten Ausnutzung der weiteren Möglichkeiten führt.
Wie verhält es sich mit dem Rückbau von Windenergieanlagen?
Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windkraftanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5.
Darüber hinaus ist auch die Höhe der Rückbaubürgschaft in Hessen klar geregelt: Vor Errichtung der Anlagen muss eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden welche sich errechnet aus „Nabenhöhe der WEA in m x 1.000 € = Rückbaubürgschaft in €“ (Quelle: https://www.energieland.hessen.de/pdf/Windenergie_in_Hessen_2015.pdf)
Wie kommt der Strom aus dem Wald?
Insbesondere in Wäldern werden die Stromkabel unterhalb der bestehenden Zuwegung verlegt, um hier den Flächenverbrauch zu reduzieren. Der Einspeisepunkt befindet sich zwischen Buseck und Alten-Buseck ca. 7,5 km vom Windenergievorhaben entfernt.
Wie hoch ist die Windhöffigkeit?
Laut Regionalplanung werden Vorranggebiete nur ausgewiesen, wenn sie über eine Windhöffigkeit von mind. 5,75 m/s auf 140 m über Grund verfügen. (Quelle: https://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Teilplan_Energie/Broschuere_TRPEM.pdf S. 10).
Die Windpotenzialkarte für den Landkreis Gießen finden Sie hier: https://www.energieland.hessen.de/mm/LK_Giessen.pdf
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Projektablauf von A-Z
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Hintergrundinformationen
Wie kommt es zur Ausweisung einer Fläche für Windenergie?
Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt. In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand der nebenstehenden Kriterien. Auch Gemeinden haben z.T. eigene Flächennutzungskonzepte, welche sich jedoch an den Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen.
KRITERIEN
- Ausschlussgebieten, z.B. Naturschutzgebieten und Siedlungen
- einzuhaltenden Abständen, z.B. zu Wohnbebauung, Gewerbegebieten, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Abständen zwischen den Windparks
- Windpotentialermittlungen
Im Genehmigungsverfahren werden zudem folgende Punkte bearbeitet:
- Schall- und Schattenanalysen
- Tierökologische Untersuchungen
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
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