Planung Windpark Hasselbach/Gaudernbach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Windenergieprojekt Hasselbach/Gaudernbach ist schon seit einigen Jahren in Ihrer Region ein Thema. Wir möchten Sie gerne über unsere Idee zu dem Projekt informieren und auf dem aktuellen Stand halten. Aktuell versuchen wir durch eine Haustürbefragung die breite Meinung zum Windenergieprojekt zu erörtern. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse, die wir Ihnen nach der Auswertung hier zur Verfügung stellen werden.

Ich berate Sie gerne
Thomas Stopp
Projektleiter

T +49 361 775 19 104
stopp@energiequelle.de

Projektgebiet

Das Vorranggebiet für Windenergieanlagen ist von der Regionalplanung rechtswirksam ausgewiesen worden. Bei der Fläche 1207 handelt es sich um eine ca. 56 ha große Fläche mit einem Waldanteil von ca. 51 %. Wir planen nur auf den Flächen außerhalb des Waldes. In diesem Bereich sehen wir Potential für bis zu drei Windenergieanlagen. Geplant sind Anlagen mit einem Rotordurchmesser von ca. 160 m und einer Gesamthöhe von ca. 250 m. Jede Windenergieanlage ist kalkuliert mit einem Ertrag von ca. 13.000.000 kWh im Jahr.

Aktuelles

Juli 2021 - Haustürbefragung

Um ein Meinungsbild zum geplanten Windpark zu erhalten, haben wir das Unternehmen „re:member – Wandel mitgestalten“ aus Potsdam gebeten, eine Befragung der Bürger und Bürgerinnen in Hasselbach und Gaudernbach durchzuführen. Dr. René Zimmer hat die Befragung begleitet und mit seinem Team Gespräche vor Ort geführt.
www.remember-wandel.de

Als Ziel haben wir uns gesetzt, mindestens 50 % der Haushalte zu erreichen, um ein breites Meinungsbild einzufangen. An zwei aufeinander folgenden Tagen ist Herr Dr. Zimmer mit seinem Team von Haus zu Haus gegangen, um Gespräche zu führen. Insgesamt wurden ca. 61 % der Haushalte erreicht.

33 % der Befragten sind für das Projekt, 32 % dagegen und und ca. 35 % stehen dem Vorhaben neutral oder ohne Meinung gegenüber. Somit sind knapp 70 % der Befragten nicht gegen den vom Land Hessen beschlossenen Ausbaupfad für die Windenergie, auch in den Gemarkungen Hasselbach und Gaudernbach. Wir sehen uns bestärkt, an unserer Planung festzuhalten, um die Energiewende mit Ihrer Unterstützung voranzutreiben.

Akzeptanz durch Information

Wir stehen für Beteiligung und Information. Transparenz und der persönliche Austausch sind uns dabei besonders wichtig. Denn nur gemeinsam mit allen Beteiligten können wir die Energiewende schaffen.

Dafür organisieren wir je nach Bedarf individuelle Veranstaltungen. Deren Ziel es ist, vor Ort über ein geplantes Vorhaben zu informieren, das Stimmungsbild einzufangen, Meinungen zu diskutieren und Gespräche einzuleiten.

 

  • Bürger- und Stakeholdercafés mit Informationsständen zu verschiedenen Themen
  • Workshops, um gemeinsam an bestimmten Punkten zu arbeiten
  • Zukunftswerkstätten für die Entwicklung gemeinsamer Ziele
  • Podiumsdiskussionen zur Beantwortung offener Fragen in Expertenrunden
  • Runde Tische, um Projektbeteiligten ein Gespräch auf Augenhöhe zu ermöglichen

Alle Bürger und Bürgerinnen profitieren

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 hat die Möglichkeit geschaffen, die betroffenen Gemeinden finanziell zu beteiligen. Hierzu wurde der Paragraph §6 in das EEG aufgenommen, dieser ermöglicht, bis zu 0,2 € Cent pro kWh in die Kommunen zu geben. Wir nehmen diese Möglichkeit in unser Portfolio zur regionalen Wertschöpfung auf.

§ 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau
§ 6 hat 4 frühere Fassungen und wird in 23 Vorschriften zitiert

(1) Folgende Anlagenbetreiber dürfen den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten:

1. Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von Absatz 2 und
2. Betreiber von Freiflächenanlagen nach Maßgabe von Absatz 3.
(2) Bei Windenergieanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge nach Nummer 7.2 der Anlage 2 angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt hat und für die Anlage eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen wird. 2Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. 3Befinden sich in diesem Umkreis Gebiete, die keiner Gemeinde zugehörig sind (gemeindefreie Gebiete), gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. 4Sind mehrere Gemeinden oder Landkreise betroffen, ist die Höhe der angebotenen Zahlung pro Gemeinde oder Landkreis anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets oder des jeweiligen gemeindefreien Gebiets an der Fläche des Umkreises aufzuteilen, so dass insgesamt höchstens der Betrag nach Satz 1 angeboten wird.
 
(3) Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. 2Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. 3Befinden sich die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten, gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. 4Im Übrigen ist Absatz 2 Satz 4 entsprechend anzuwenden.
 
(4) Vereinbarungen über Zuwendungen nach diesem Paragrafen bedürfen der Schriftform und dürfen bereits geschlossen werden
 
1. vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder
2. vor der Genehmigung der Freiflächenanlage, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage.

Die Vereinbarungen gelten nicht als Vorteil im Sinn der §§ 331 bis 334 des Strafgesetzbuchs3 Satz 2 ist auch für Angebote zum Abschluss einer solchen Vereinbarung und für die darauf beruhenden Zuwendungen anzuwenden.

(5) Wenn Betreiber von Windenergieanlagen an Land oder Freiflächenanlagen eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch nehmen und Zahlungen nach diesem Paragrafen leisten, können sie die Erstattung des im Vorjahr geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen.
 
____
 

Energiequelle Stiftung

„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle GmbH für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung da-rum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Bei-rat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der Erneuerbaren Energien auch Soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.

Im Projekt Hasselbach/Gaudernbach wollen wir auch gemeinnützige Projekte vor Ort unterstützen, deswegen werden wir bei Inbetriebnahme der Windenergieanlagen 30.000 € pro Anlage für regionale Zwecke in die Stiftung einzahlen, die Sie dann abrufen können.

Vorgesehener Zeitplan

Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Wir planen Erneuerbare Energien nur dort, wo es mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar ist. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.

Auszug eines beispielhaften Untersuchungsumfangs:

Vögel

  • Horstbaumerfassung im Umkreis. Besatzkontrolle im April, Mai und Juni
  • Erfassung von planungsrelevanten und windenergieanlagensensiblen Arten im Umkreis des geplanten Windparks
    Termine von März bis Juni
  • Zug- und Rastvogelkartierung, Termine im Herbst und Frühjahr

Fledermäuse

  • Ca. 7 Monate Dauerakustik (Frühjahr–Herbst)
  • Transektenbegehungen
  • Netzfänge
  • Besenderung und Telemetrierung zur Quartiersuche
  • Quartier- und Kastenkontrolle

Quelle: BWE: Es liegt in unserer Natur – Klima- und Naturschutz mit Windenergie

Wir halten klare Schallgrenzen ein

Die Schallemissionen eines Windparks werden gutachterlich vor der Genehmigung eines Windparks ermittelt. Hierbei wird überprüft ob die erlaubten Pegel der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.

In der Grafik unten rechts zeigen wir eine Übersicht über die Einordnung der Schallemissionen von Windenergieanlagen im Vergleich zu bekannten Alltagsgeräuschen.

Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar und in den o.g. schwachen Intensitäten gesundheitlich unschädlich, wie diverse Studien aus dem In- und Ausland wiederholt belegt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall: Faktencheck: Windenergie und Infraschall

Unten links sehen Sie eine erste Berechnung der potenziellen Schallemissionen im Projekt Hasselbach/Gaudernbach. Bei Überschreitungen der Richtwerte der Technischen Anleitung sind Gegenmaßnahmen vorzusehen.

Quelle: BWE

Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.

Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf unter der Annahme, dass die Sonne 365 Tage im Jahr scheint, und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30 h/a oder 30 min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein maximaler tatsächlicher Schattenwurf von 8 h/a und 30 min/d nicht überschritten wird.

Im Bild rechts sehen Sie eine erste Berechnung der Schattenwurfdauer für das Projekt Hasselbach/Gaudernbach. Bei Überschreitungen der Richtwerte sind die Anlagen zu bestimmten Zeiten abzuregeln.

Visualisierungen

Hintergrundinformationen

Nutzen sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen
wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
Mehr über uns erfahren Sie hier.

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    Michael RaschemannGeschäftsführung Energiequelle

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