Windpark Atzenhain

Energiequelle plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit bis zu zwei Anlagen im Windvorranggebiet 5412, welches sich sowohl auf privaten Flächen der Gemeindefläche Mücke als auch auf Flächen des HessenForsts befindet. Die Flächen des HessenForsts konnte die Energiequelle GmbH im Rahmen einer Ausschreibung im Herbst 2019 sichern.

Im Windvorranggebiet 5412 befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt bereits Bestandsanlagen sowie drei weitere Windenergieanlagen (WEA) im laufenden Genehmigungsverfahren.

Die geplanten WEA der Energiequelle sind Anlagen der neuesten Generation mit einem Rotordurchmesser von ca. 160 m, einer Nabenhöhe von etwa 165 m und einer Leistung von jeweils 5,5 MW. Diese Anlagen sind speziell für windschwächere Standorte entwickelt und garantieren auch an windärmeren Tagen die Energieerzeugung vor Ort.

Für die WEA I auf privaten Flächen (Offenlandstandort) ist die Einreichung des Antrags bei der Immissionsschutzbehörde im ersten Quartal 2023 geplant. Aufgrund dessen beziehen sich die nachfolgenden Informationen hauptsächlich auf den Offenlandstandort. Mit Fortschreiten der Planung des weiteren Standorts werden Informationen auf der Projekt-Homepage ergänzt.

 

Ich berate Sie gerne
Felix Grönboldt
Projektentwicklung

T +49 611 236 162 15
groenboldt@energiequelle.de

Visualisierungen

Typ:

 

E-160

Leistung

MW pro Anlage und Jahr

versorgte Haushalte

pro Jahr

Einsparung

t pro Jahr


Politische Rahmenbedingungen

Das Land Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, den Strombedarf bis zum Jahr 2050 zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu decken. Für die Umsetzung müssen die Potentiale vor Ort genutzt werden, weshalb etwa 2 % der Landesfläche zur Nutzung von Windenergie bereitgestellt werden. Dies geschieht im Zuge der Regionalplanung in Form von Windvorranggebieten. Für die Planungsregion Mittelhessen besteht seit dem Jahr 2010 ein gültiger Regionalplan mit einem Teilregionalplan Energie, der am 09.11.2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen wurde.

 

Ausweisung einer Fläche

Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt. In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand der folgenden Kriterien. Auch Gemeinden haben z. T. eigene Flächennutzungskonzepte, welche sich jedoch an den Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen.

Folgende Kriterien werden bei der Flächenausweisung berücksichtigt
  • Ausschlussgebiete, z. B. Naturschutzgebiete und Siedlungen 
  • einzuhaltenden Abstände, z. B. zu Wohnbebauung, Gewerbegebieten, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Abstände zwischen den Windparks
  • Windpotentialermittlungen

Abb: Das geplante Projektgebiet
– Übersichtskarte Windvorranggebiet

Abstand zur Wohnbebauung

Der Teilregionalplan Energie für Mittelhessen sieht vor, dass zu Wohnbebauungen 1000 m Abstand eingehalten werden müssen.

Die Karte zeigt das bestehende Vorranggebiete 5412 und zudem Abstandskreise mit einem Radius von jeweils 1000 m, 1500 m, und 2000 m. Die Abstände zu den umliegenden Ortschaften Atzenhain, Nieder-Ohmen und Merlau werden sichtlich eingehalten.


Wir stehen für Klimaschutz, aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und teilweise Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.

Für eine UVP besteht nur unter bestimmten Bedingungen eine Pflicht. Diese werden im Rahmen des Windenergievorhabens Atzenhain nicht erfüllt. Trotzdem hat die Firma Energiequelle sich zu einer UVP auf freiwilliger Basis entschieden. Innerhalb einer UVP werden unmittelbare und mittelbare Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet. Dabei werden unter anderem die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt betrachtet.

Avifauna
Im Rahmen von avifaunistischen Untersuchungen werden zunächst sogenannte Habitatpotenzialanalysen (HPA) durchgeführt. Diese haben das Ziel, die Raumnutzung WEA-sensibler Vögel auf der Grundlage von
Habitatstrukturen, wesentlichen Geländemerkmalen und infrastrukturellen und landschaftsmorphologischen Merkmalen, die Einfluss auf die Nutzung eines Lebensraums haben können, einzuschätzen.

Die HPA für den geplanten Offenlandstandort zeigt speziell für Milane eine potenziell durchschnittliche Eignung der Planungsfläche. Voraussichtlich führt diese Einschätzung neben weiteren Faktoren im Betrieb der geplanten WEA I zu entsprechenden Schutzmaßnahmen wie temporären Abschaltungen unter bestimmten Bedingungen wie Uhrzeit und Windgeschwindigkeit.

Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz
– Erhöhung der rotorfreien Zone

Diverse Studien zeigen, dass sich Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan oder Mäusebussard überwiegend in Flughöhen von weniger als 80 m aufhalten (z.B. Mammen et al. 2013). Die Kombination von ausreichend lichter Höhe des Rotors (minimalster Abstand Rotorspitze zum Boden) und Abschaltungen der Windenergieanlagen bei für den Greifvogelflug bevorzugten Wetterbedingungen zwischen März und August kann z.B. die geschützten Arten Rotmilan und Schwarzmilan bei 90 % bzw. 85 %  ihrer Fluganteile schützen (HMUKLV/HMWEVW 2020).

Da wir im Windenergievorhaben Atzenhain mit einer Nabenhöhe von ca. 166 m und einem Rotordurchmesser von etwa 160 m planen, ist unterhalb der Rotorblattspitze eine Höhe von ca. 86m gegeben.


Wir stehen für Klimaschutz, aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Flächen, die für Windenergie vorgesehen sind, sind zugleich Lebensräume für Vögel. Zwar belegen Studien ein Ausweichverhalten von Vögeln, doch zum Schutz der Tiere müssen Planer hohe artenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl „zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus. Zum Vergleich: An Glasscheiben verunglücken bis zu 115 Millionen Vögel pro Jahr. (Quellen der Grafiken: BWE)


Populationen wachsen

Verschiedene Studien zeigen, dass relevante Vogelarten nicht von der Windenergie bedroht sind. Die Grafik zeigt, dass vor allem die Populationen von Seeadler und Rotmilan stetig wachsen.

Denkmalschutz: Baudenkmäler

Im Rahmen eines Windenergie-Genehmigungsverfahrens wird unter anderem auch die optische Wirkung von geplanten WEA auf die sich in der Umgebung befindenden Denkmäler von einem unabhängigen Gutachter überprüft.

Auszug aus dem Fazit des „Denkmalpflegerischen Fachbeitrags für eine Windenergieanlage am Standort Atzenhain“: „Eine erhebliche Beeinträchtigung der historischen Denkmalwerte und des Erscheinungsbildes der betrachteten Denkmäler i. S. d. Umgebungsschutzes nach § 18 HDSchG besteht durch die geplanten WEA nicht.“

Die nachfolgenden Visualisierungen aus dem beauftragten Gutachten zeigen zusätzlich zu der geplanten WEA I der Energiequelle GmbH auf dem Offenland drei weitere WEA, welche sich aktuell im Genehmigungsverfahren befinden. Diese wurden bei der Bewertung des Gutachters bereits miteinbezogen.

Grünberg Diebsturm und Stadtkirche
Merlau evangelische Kirche
Nieder-Ohmen evangelische Kirche

Wir halten klare Schallgrenzen ein

Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Aus diesem Grund ist es notwendig, die von Windenergieanlagen verursachten Geräuschimmissionen entsprechend zu bewerten. Dabei sind wir an die sogenannte TA-Lärm gebunden. Diese Vorschrift beschreibt, wie eine Windenergieanlage bezüglich ihrer Schallimmissionen im Zusammenspiel mit den umliegenden Siedlungsgebieten zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der dem Windpark angrenzenden Baugebiete sowie deren bauliche Nutzung werden Immissionsorte mit den relevanten Immissionsrichtwerten festgelegt. In diesem Zusammenhang wurden im Einwirkungsbereich des Windparks Atzenhain Immissionsorte mit folgenden Einstufungen festgelegt:

Dorf- und Mischgebiete 45 dB(A)
Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
Reine Wohngebiete 35 dB(A)

Die Abbildungen zeigen die Vorabergebnisse der Schallimmissionsprognose durch einen externen Gutachter. Zum einen wird speziell die Zusatzbelastung durch den geplanten Offenlandstandort dargestellt und zum anderen die Gesamtbelastung, welche zusätzlich die Bestandsanlagen und die sich im Genehmigungsverfahren befindenden WEA betrachtet. Die Schallausbreitung wird hier durch sogenannte Isophonen dargestellt.

Da an einigen Immissionsorten die Richtwerte in der Nacht überschritten werden, wird der Betriebsmodus reduziert um die gesetzlichen Richtwerte einzuhalten.

Die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose werden nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Windparks durch eine Schallmessung auf ihre Richtigkeit hin überprüft.

Um einen Eindruck von den einzuhaltenden Schallpegeln zu bekommen, finden Sie in der Abbildung ausgewählte Schallpegel sowie dazugehörige äquivalente Alltagsgeräusche.

Zusatzbelastung

Gesamtbelastung

Um einen Eindruck von den einzuhaltenden Schallpegeln zu bekommen, finden Sie in der Abbildung ausgewählte Schallpegel sowie dazugehörige äquivalente Alltagsgeräusche.

Quelle: BWE Broschüre „Wind bewegt“

Schattenimmissionen

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. Um diesen Wirkungen entgegenzutreten, veröffentlichte der Länderausschuss für Immissionsschutz die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“. Hier wird aufgeführt, wie mit dem Schattenschlag bei Windenergieanlagen umzugehen ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose für den geplanten Windpark gefordert.

In dieser Prognose wird die Intensität des Schattenwurfes an festgelegten Immissionsorten bewertet. Dabei gilt es festzustellen, ob die festgelegten Richtwerte eingehalten werden. Demnach darf die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer eines Immissionsortes maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden pro Jahr betragen. Hierbei handelt es sich um theoretische Annahmen, bei denen davon ausgegangen wird, dass die Sonne tagsüber an allen Tagen des Jahres scheint und der Himmel wolkenlos ist.

Die Abbildung zeigt die Ergebnisse der Schattenwurfprognose, welche bereits die Bestandsanlagen und die drei WEA im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Da die Richtwerte von 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag an mehreren Immissionsorten überschritten werden, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Um die Richtwerte einzuhalten, wird eine entsprechende Abschaltautomatik in die Windenergieanlage integriert, die die Einhaltung der vorgegebenen Richtwerte gewährleistet. Da der Schattenwurf in der Realität von mehreren meteorologischen Faktoren abhängt, können auch zusätzliche Sensoren in die Windkraftanlage eingebaut werden, die die jeweiligen Lichtverhältnisse bewerten und so registrieren, ob überhaupt Schattenwurf möglich ist. Kommt eine solche Technologie zum Einsatz, werden die Windenergieanlagen abgeschaltet, wenn der Richtwert von 8 Stunden pro Jahr überschritten wird.

Bürgerenergie – Beteiligung und Nutzen für Sie und Ihre Region
www.energie-vb.com

Energiequelle hat sich im Rahmen der Ausschreibung des Vorranggebietes (VRG) durch den HessenForst dazu verpflichtet, mindestens 50 % des Windparks zur Bürgerbeteiligung anzubieten.

Hierzu laufen bereits heute erste Gespräche mit der Energiegenossenschaft Vogelsberg eG aus Alsfeld. Weiterhin haben wir frühzeitig die LandesEnergieAgentur Hessen und die umliegenden Gemeinden als auch Kommunen mit eingebunden, um eine transparente und faire Beteiligung aller umzusetzen.

Durch die Zusammenarbeit mit der EG Vogelsberg eG wird zudem eine direkte Bürgerbeteiligung am Windparkprojekt entwickelt.

 

Energiequelle Stiftung

„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle GmbH mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung darum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Beirat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der Erneuerbaren Energien auch Soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.

Im Windenergievorhaben Atzenhain sollen 30.000 € je WEA in die Stiftung eingezahlt werden, die dann für soziale und kulturelle Zwecke in den Projektregion zur Verfügung stehen.

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
Mehr über uns erfahren Sie hier.

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    Michael Raschemann Geschäftsführung Energiequelle

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