Repowering Windpark Moorhusen

Die Energiequelle GmbH plant das Repowering des Windparks Moorhusen, der sich über Flächen der Gemeinden Moorhusen und Krummendiek (Amt Itzehoe-Land) sowie Landrecht und Neuendorf-Sachsenbande (Amt Wilstermarsch) erstreckt. Energiequelle baut insgesamt 6 der bestehenden 17 Windenergieanlagen zurück und errichtet dafür insgesamt 10 neue moderne WEAS.

Die geplanten 10 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 haben einen Rotordurchmesser von etwa 160 m bei einer Generatorleistung von 5,56 MW. Die neu beantragte Gesamtnennleistung des Windparks Moorhusen liegt damit bei 55 MW . Die geplante Nabenhöhe beträgt 122,7 m über Geländeoberkante (GOK), so dass die WEA eine Gesamthöhe von etwa 201,7 m (gemessen bis zur Rotorblattspitze in ihrer maximalen senkrechten Ausrichtung) erreichen.

Am 17.12.2020 wurde von Energiequelle ein Antrag zur Genehmigung nach BImSchG, mit freiwilliger Öffentlichkeitsbeteiligung durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), beim LLUR in Itzehoe als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Am 27.09.2023 wurde unsere Planung für den ursprünglichen Anlagentyp GE 5.5-158 genehmigt, ein Änderungsantrag zur Umgenehmigung auf die Enercon E-160 ist in Vorbereitung.

Die beantragten 10 WEA würden pro Jahr etwa 187.000.000 kWh erzeugen. Das entspricht grob dem Energieverbrauch von 53.000 Haushalten bei gleichzeitiger CO2-Vermeidung von ca. 124.700 Tonnen im Vergleich zu konventionellen Erzeugungsmethoden.

Ich berate Sie gerne
Andreas Dammeyer
Projektleiter

T +49 421 626 769 87
dammeyer@energiequelle.de

Typ

E-160

von Enercon

Leistung

MW

Ertrag

MWh/a

Annahme 4000 kWh/Jahr

versorgte Haushalte

Äquivalente

Einsparungen in Tonnen

Hintergrundinformationen zur Planungsfläche

Für die Planung des Windparks richten wir uns nach den aktuellen Bestimmungen des Regionalplans für den Planungsraum III des Landes Schleswig-Holstein von 2020. Grundlage für das Park-Layout sind die Windvorranggebiete PR3_STE_056 und PR3_STE_059. Alle Windenergieanlagen halten die geforderten Mindestabstände von dreifacher WEA-Gesamthöhe zu Wohngebäuden (606 m) und fünffacher WEA-Gesamthöhe zu Siedlungen (1.010 m) zum Turmmittelpunkt ein.

Erschließung

Die Zufahrt zum Windpark erfolgt von der B5 aus Itzehoe kommend über die L327 über die Gemeinden Bekdorf und Krummendiek. Von der Landstraße L327 aus führt kurz hinter der Ortseinfahrt von Krummendiek ein neu anzulegender Weg linkerhand in Verlängerung zu einem bestehenden Gemeindeweg in den Windpark.
Die für den Transport der WEA benötigten und neu zu bauenden Wege werden aus grobkörnigem Tragmaterial (z.B. Schotter oder gebrochenem Naturstein) bestehen. Die für den Transport und die Installation nur temporär benötigten Schleppkurven werden mit Abschluss der Errichtungsmaßnahmen zurückgebaut.
Für Transport und die Errichtung notwendig werdende Entfernungen von Hecken, Bäumen und daraus resultierende Ausgleichsanpflanzungen werden über Ökokonten gemäß der Ökokonto- und Ausgleichsflächenkataster-Verordnung (Ökokonto-VO vom 23.05.2008) kompensiert.

Kranstellflächen und temporäre Montage- und Lagerflächen

Die für die Errichtung der WEA benötigten Kranstellflächen schließen sich direkt an das entsprechend den Herstellervorgaben auszubauende Wegenetz an. Diese werden mit grobkörnigem Tragmaterial (Schotter) aufgebaut und bieten genügend Festigkeit für die Errichtung eines Montagekrans, bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser. Für die Errichtung der Kräne wird aufgrund der sehr geringen Tragfähigkeit der Torfe und Kleie die Anordnung von Rammpfählen zwingend erforderlich, die über die gesamte Laufzeit der WEA im Boden verbleiben müssen.

In unmittelbarer Nähe zu den Kranstellflächen sind temporäre Montageflächen vorzusehen. Diese Flächen werden mit Abschluss der Errichtungsmaßnahmen zurückgebaut und eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzbarkeit wiederhergestellt.

Gleichfalls sind nur für die Dauer der Errichtung Lagerflächen bereitzustellen. Diese erfordern lediglich einen oberflächennahen Eingriff, d.h. sie müssen nicht befestigt, jedoch glattgezogen, trocken und frei von Wurzeln und Gehölz sein. Eine temporäre Abdeckung mit Materialien, welche auch für mobile Baustraßen in Betracht kommen (z. B. Fahrbahnbleche oder Behelfsstraßen), kann aufgrund der Witterungsverhältnisse erforderlich werden. Diese Lagerflächen werden ebenfalls nach Abschluss der Errichtungsmaßnahmen zurückgebaut, so dass eine landwirtschaftliche Nutzung auf den genutzten Flächen uneingeschränkt wieder möglich ist.

Fundament und Gründung

Es wird der Einsatz eines Kreisfundaments geplant, welches nur geringfügig in den Boden eingebunden wird. Der oberhalb des Geländeoberkante liegende Teil des Fundamentkörpers wird nach dem Bau mit dem angefallenen Bodenaushub der Baugruben abgedeckt.

Wegen des moorigen Bauuntergrundes ist es für eine technisch einwandfreie Gründung zwingend erforderlich, die Bauwerkslasten über Pfähle in tragfähige Schichten (hier eiszeitliche Sande) zu führen. Ein Baugrundgutachten ergab, dass hierfür Fertigbetonrammpfähle mit Längen von bis zu 21 m eingesetzt werden müssen.

Emissionen und Immissionen

Beim Betreiben der WEA kommt es durch die Rotation der Rotorblätter zu einer Geräuschentwicklung sowie zu Schattenwurf.

Wir halten die Schallgrenzwerte ein

 Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Damit müssen auch wir die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ (BMUB, 2017) einhalten. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Eine von uns in Auftrag gegebene Schallimmissionsprognose ergab, dass wir sämtlich Richtwerte ohne Probleme einhalten können. Die Ergebnisse der Prognose werden nach Inbetriebnahme des Windparks überprüft und der Betriebsmodus der Windenergieanlagen bei Überschreitung entsprechend angepasst.        

Immissionsraster für die Nachtzeit in 5 m Höhe,
Gesamtbelastung (mit Abregelungskonzept) in dB(A)
(Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 2021)

Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Auflistung vergleichbarer Alltagsgeräusche:

Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-160 werden nachts (22:00 – 06:00 Uhr) teilweise in schallreduzierten Betriebsmodi betrieben, tagsüber (06:00 – 22:00 Uhr) laufen alle 10 WEA hingegen im leistungsoptimierten Betriebsmodus.

 

Wir halten auch die Beschattungsgrenzwerte ein

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windkraftanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.

Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte auf Fensterhöhe von Wohngebäuden eingehalten werden (LAI 2002). Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.

Eine von uns beauftragte Schattenwurfprognose ergab, dass einige WEA die Richtwerte nach LAI potenziell überschreiten können. Eine Reduzierung und Einhaltung der Richtwerte des periodischen Schattenwurfs durch drehende Rotoren wird durch technische Maßnahmen (diverse Sensoren und Abschaltautomatik) sichergestellt.

Schattenwurfbereiche mit potenziellen Schattenwurfzeiten in Stunden/Jahr
(Quelle: T&H Ingenieure GmbH, 2020)

Wir blinken bei Bedarf für Flieger

Zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen ist die Installation einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung geplant. Dieses System erkennt sich den WEA nähernde Flugobjekte und schaltet die Flugbefeuerung nur im Bedarfsfall ein.

Eiswurf? Nicht mit uns

Eisansatz an den WEA kann entstehen, wenn kalte und feuchte Witterungsbedingungen am Standort vorliegen. Die gesamte Fläche Schleswig-Holsteins befindet sich in der Vereisungszone FGW 2 gemäß der Vereisungskarte der FGW TR6 Rev. 10. Damit liegt für den geplanten Windpark Moorhusen ein geringes Vereisungsrisiko vor. Zur Vermeidung von Eiswurf verfügen die WEA über Eisansatzerkennungssysteme. Wird ein Eisansatz an einer WEA festgestellt, wird die Anlage gestoppt und der Rotor zum Stillstand gebracht. Der Rotor wird so positioniert, dass auch das Risiko durch Eisfallabfall minimiert ist.

 

 

Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur in Einheit mit Natur- und Artenschutz

Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren.

Ökokonten – Renaturierungsmaßnahmen auf Vorrat

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Die bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen im Windpark Moorhusen werden mit dem käuflichen Erwerb von Ökokonto-Punkten an anderer Stelle im Naturraum „Schleswig-Holsteinische Marsch“ als Renaturierungsmaßnahmen kompensiert. Für die 10 WEA im Windpark Moorhusen ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 291.901 m² für Eingriffe in den Naturhaushalt. Weil es sich um ein Repoweringvorhaben handelt, wird der Rückbau der Bestandsanlagen mit insgesamt 35.754 m² gegengerechnet, so dass netto ein Ausgleichsbedarf von 256.147 m² entsteht. Zusätzlich müssen 763 m² für Eingriffe in Gräben und Grüppen ausgeglichen werden. Für die Erschließung der Anlagen muss zusätzlich eine Esche (Stammumfang < 1 m) an der L327 gerodet werden. Gemäß Rücksprache mit dem LBV S-H erfolgt der Ausgleich monetär auf Basis einer gutachterlichen Baumwertermittlung nach der Methode Koch. Sechs Obstbäume in der Parkfläche sollen nach Möglichkeit versetzt werden oder, bei Abgang der Bäume, 1:1 ausgeglichen werden. Für eine betroffene Weide sind zwei Ersatzbäume zu pflanzen.
 

Kompensation des Landschaftsbildes

Die Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild erfolgt gemäß der Vorschrift zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen durch eine Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG. Insgesamt ergeben sich für die mit dem Windpark Moorhusen verbundenen Eingriffe in das Landschaftsbild, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Umsetzung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung, eine Kompensationsverpflichtung in Höhe von 1.138.567,20 €.

Umweltverträglichkeitsprüfung – ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes

Für das beantragte Vorhaben zur Errichtung von 10 WEA war eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend erforderlich, weil mit 11 im Park erhaltenen Bestandsanlagen mehr als 20 WEA im Windpark stehen werden. Durch den Einbezug von Behörden und Bürgern konnten damit frühzeitig mögliche Folgen des Projektes für die Umwelt erkannt, erörtert und berücksichtigt werden.

Die UVP ergab, dass unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und unter Voraussetzung des Ausgleichs bzw. der Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Windpark Moorhusen zu erwarten sind.

Was ist mit der Vogelwelt?

Basierend auf einer Potentialanalyse für Avifauna werden die Auswirkungen der geplanten WEA hinsichtlich einer Entwertung des Lebensraums durch Scheuch- oder Barrierewirkungen sowie des Kollisionsrisikos auf die anwesenden Vogelbestände bzw. Populationen insgesamt als sehr gering bis mittel eingestuft. Basierend auf den Ergebnissen einer Raumnutzungs-Analyse von Groß- und Greifvögeln werden die beiden Vorranggebiete nicht in einem erhöhten Maß von den gegenüber Windenergie sensiblen Arten Seeadler und Schwarzmilan genutzt. Demgegenüber kann eine Beeinträchtigung des Rotmilans sowie des Weißstorchs in Abhängigkeit von temporären Bewirtschaftungsereignissen nicht ausgeschlossen werden; das Kollisionsrisiko wird hier als hoch eingestuft. Aus diesem Grund wurde ein mahd- bzw. erntebezogenes Abschaltregime entwickelt, das das vorhabenbezogene Kollisionsrisiko für beide Vogelarten auf ein niedriges Niveau reduziert.
 

Und die Fledermäuse?

Aufgrund der Gebäudekomplexe im direkten Umgebungsbereich der geplanten 14, 16 und 17 sowie ihren umgebenden Baumbestand ist in diesem Bereich von erhöhter Flugaktivität durch Fledermäuse auszugehen. Eine Erfassung der lokalen Fledermauspopulation im Bereich der Gebäude ergab eine mittlere bzw. sehr hohe Bedeutung für insgesamt fünf Arten. Da innerhalb der Vorhabengebiete ansonsten nur wenige relevante Strukturen vorhanden sind, wird insgesamt jedoch eine geringe Bedeutung als Lebensraum für lokale Fledermäuse angenommen. Zum Schutz der Fledermäuse sind Abschaltzeiten zwischen dem 10. Mai und 30. September vorgesehen. Diese pauschalen Abschaltzeiträume werden allerdings durch weitere Datenaufzeichnungen einer akustische Höhenerfassung in Gondelhöhe in den ersten beiden Betriebsjahren an das erforderliche Maß angepasst.

Netzanschluss – Wie kommt der produzierte Strom in die Steckdose?

 

Damit der Strom dort ankommt, wo er hin soll, muss er in das lokale Stromnetz eingespeist werden.
Der Anschluss der WEA an das Netz des örtlichen Energieversorgers erfolgt über Erdkabel, die an einem von uns neu zu errichtenden Umspannwerk auf einer Fläche im Windpark angeschlossen werden sollen.

Brandschutz – Feuer in luftiger Höhe

Ein Brand kann in einem elektrischen oder mechanischen Bereich der Windenergieanlage entstehen, wenn ein elektrischer oder mechanischer Fehler große Hitze verursacht. Brände brechen in WEA zwar nur selten aus, wenn überhaupt, vor allem in der Gondel einer WEA. Brandgefährdete Bereiche sind deshalb mit einer Vielzahl von Detektoren ausgestattet, damit ein Brand möglichst früh entdeckt werden kann. Die Anlagen werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche aus der Ferne überwacht. Im Falle eines detektierten Brandes wird deshalb sofort die nächstgelegene Feuerwehrdienststelle informiert, die vor Inbetriebnahme der Anlage ein ausführliches Brandschutzkonzept mit uns abstimmen werden. Weil eine brennende Gondel in 121 m Höhe nicht gelöscht werden kann, lässt man diese in der Regel kontrolliert abbrennen. Die Feuerwehr riegelt dann lediglich den Gefahrenbereich ab und löscht herabstürzende Bauteile der WEA. Natürlich wird im Brandfall die WEA komplett abgeschaltet, so dass die Feuerwahr keiner Stromschlaggefahr ausgesetzt wird.

Was geschieht mit den alten WEA nach dem Repowering?

Es werden insgesamt drei WEA des Typs NEG Micon NM64/1500, zwei des Typs Repower MM 70 sowie eine WEA des Typs AN Bonus 1000 zurückgebaut und fachgerecht recycelt bzw. entsorgt. Ein Rückbaukonzept wurde von uns ausgearbeitet und wird mit einer auf Rückbau spezialisierten Fachfirma umgesetzt.

Was passiert eigentlich, wenn die WEA nicht mehr genutzt werden?

Nach endgültiger Betriebseinstellung der WEA werden diese inkl. der dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen fachgerecht und unter Beachtung der jeweils geltenden technischen Vorschriften und Sicherheitsvorschriften demontiert und fachgerecht recycelt bzw. entsorgt. Wassergefährdende, brennbare Stoffe oder Abfälle verbleiben nicht auf dem Grundstück. Schädliche Umwelteinwirkungen, Gefahren, Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen somit nicht.

Zeitplan

§ 6 EEG – Finanzielle Beteiligung der Kommunen

Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, dürfen den betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die WEA herum Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten.

Für den Betrieb des WP Moorhusen mit 10 WEA würde dies bedeuten:

Prognostizierter Jahresertrag nach Abzügen: ca. 187.000.000 kWh * 0,002 € = 374.000 € jährliche Ausschüttung.

Das bedeutet über die Betriebsphase von 20 Jahre eine Ausschüttung von 7.480.000 €, die den Kommunen vor Ort anteilig und zur freien Verfügung zugutekommen.

 

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

 

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen uns mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
Mehr über uns erfahren Sie hier.

 

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