Windpark Teupitz
Erfolg durch Kooperation im energieautarken Feldheim
Dieses Video veranschaulicht Ihnen, wie die Beteiligung von Unternehmen, Anwohnenden und Gemeinden in der praktischen Umsetzung unserer Projekte aussehen kann.
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Häufig gestellte Fragen
ImmobilienpreiseEin Haus zu kaufen, zählt zu den wichtigsten Entscheidungen im Laufe des Lebens. Niemand möchte, dass die eigene Immobilie an Wert verliert. Entsprechend groß sind die Sorgen, dass ein Windpark den Wert von Häusern und Wohnungen senken könnte. Auch bei unserer Info-Veranstaltung in Teupitz wurde diese Befürchtung angesprochen.
Mittlerweile haben eine Vielzahl von Studien untersucht, welche Effekte ein Windpark auf die Immobilienpreise hat. Die Ergebnisse sind recht einheitlich: der Einfluss eines Windparks auf die Immobilienwerte ist geringer als befürchtet und normalerweise nicht nachweisbar.
Auch in Brandenburg ist das so. In den letzten zehn Jahren wurde die Windenergie in Brandenburg stark ausgebaut. Gleichzeitig sind die Hauspreise um mehr als 150 Prozent gestiegen. Das zeigt der Grundstücksmarktbericht 2023 für den Landkreis Dahme-Spreewald des Gutachterausschusses Brandenburg, der jährliche Analysen vorlegt. Die Daten zeigen, dass Grundstückspreise sich im Wesentlichen danach richten, wie die wirtschaftliche Lage insgesamt wahrgenommen wird.
Andere Studien haben sich im Detail mit den Folgen von Windrädern auf die Häuserpreise beschäftigt. Eine Untersuchung der Technischen Universität Wien aus dem Jahr 2018 konnte dabei keine Effekte feststellen. Selbst in der Nähe von Windparks steigen demnach die Immobilienpreise, wenn sich die Wirtschaft insgesamt gut entwickelt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Energie und des Kantons Thurgau in der Schweiz. Die Erfahrungen aus Brandenburg passen also ins Bild.
Breites Aufsehen erregte hingegen eine Untersuchung des RWI (Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung) aus dem Jahr 2018, die überraschend zu einem anderen Ergebnis kam. Allerdings ist die Studie umstritten. Denn das Institut wertete lediglich Verkaufsangebote aus, nicht die tatsächlichen Verkaufspreise. Auf welchen Preis sich die Käufer und Verkäufer schließlich einigten, bleibt unklar. Auf dieser Grundlage kam das RWI zu dem Ergebnis, dass Häuser in einer Entfernung von einem Kilometer rund um einen Windpark sieben Prozent günstiger angeboten wurden. Schon diese Entfernungseinschränkung verhindert allerdings, dass die Studie einfach auf Teupitz übertragen werden kann. Schließlich liegt der geplante Windpark südlich von Teupitz in einer wesentlich größeren Entfernung zu Immobilien. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt mindestens 1.200 Meter. Das Stadtzentrum Teupitz ist sogar rund 3,5 Kilometer Luftlinie entfernt.
Dass die meisten Untersuchungen keine oder nur geringe Effekte eines Windparks auf die Immobilienpreise nachweisen können, liegt wahrscheinlich an zwei Gründen. Die Preiseffekte eines Windparks werden überlagert von den Effekten der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Trägt der Windpark zum Wachstum bei, steigen tendenziell die Häuserpreise. Denkbar ist dies, weil die Gemeinde erheblich an den Erträgen des Windparks beteiligt wird. Zugleich ist der direkte Einfluss eines Windparks auf die Wertentwicklung der Immobilien geringer als oft angenommen.

Die Planung der Windenergieanlagen (WEA) erfolgt von uns in mehreren Schritten. Zunächst werden Kriterien wie Abstand zur Wohnbebauung, der in Brandenburg einzigartige Freiraumverbund und naturschutzrechtliche Schutzgüter analysiert und ausgeschlossen. Daraus ergibt sich eine sogenannte Weißfläche, in der die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist. Auf dieser Grundlage wird eine Potentialfläche entwickelt, deren Beplanung zunächst mit einer maximal möglichen Anzahl an WEAs erarbeitet wird. Im Folgenden finden in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden Änderungen statt.
Als Energiequelle ist es uns ein zentrales Anliegen, die Planung des Windparks im offenen Dialog mit den Menschen vor Ort zu gestalten. Der Wunsch nach einem Mindestabstand von 1.600 Metern zur Wohnbebauung wurde in nahezu allen Gesprächen als besonders wichtig hervorgehoben – und ist für uns zu einem der maßgeblichen Planungsgrundsätze geworden.
Nach eingehender Prüfung und konstruktivem Austausch mit den Menschen vor Ort haben wir unsere Planung entsprechend angepasst und sehen aktuell die Errichtung von bis zu 29 Windenergieanlagen vor. Damit möchten wir den zentralen Forderungen der Bürgern und Stadtverordneten Rechnung tragen – und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Der südlich von Teupitz geplante Windpark hat eine Betriebsdauer von maximal 30 Jahren. Anschließend wird der Windpark vollständig zurückgebaut. Weder die Türme noch die Beton-Fundamente bleiben zurück.
Wir planen den Rückbau von Anfang an mit ein und leisten eine finanzielle Bürgschaft, die den Rückbau auch dann absichert, sollte das Unternehmen in 30 Jahren nicht mehr bestehen. Die sogenannte „Rückbaubürgschaft“ hinterlegen wir zweckgebunden beim Landkreis. Eine solche Bürgschaft ist in Deutschland eine Vorgabe, um überhaupt eine Baugenehmigung für ein Windrad zu erhalten. Nach dem Rückbau der Windräder lassen wir den Wald wieder aufforsten.
Damit die Windräder auch bei starkem Wind stabil stehen, werden sie auf einem Beton-Fundament errichtet.
Auf unserer Info-Veranstaltung in Teupitz haben Bürger die Befürchtung geäußert, dass die Betonfundamente auch nach dem Ende der Betriebszeit des Windparks dauerhaft im Boden verbleiben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Betonfundament wird vollständig wieder entfernt. Möglich ist dies deshalb, weil der Betonsockel eines Windrads nicht besonders tief in die Erde getrieben wird, sondern um das Windrad herum relativ flach aufliegt. Der Abbau des Betonsockels ist also komplikationslos möglich. Anschließend lassen wir den unter dem Beton verdichteten Boden auflockern und forsten die Flächen wieder auf.
Übrigens: Schon beim Bau eines Windparks hinterlegen wir eine Bürgschaft, die den vollständigen Rückbau absichert.
Das Recycling der einzelnen Komponenten von Windenergieanlagen wird durch die Norm DIN SPEC 4866 geregelt. Es werden rund 95 % aller Komponenten wiederverwendet. Die einzige Schwierigkeit stellen die Verbundstoffe in den Rotorflügeln dar. Diese sind ähnlich schwer zu trennen, wie die Verbundstoffe in unserem Hausmüll.
Unter anderem haben das Frauenhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung oder die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW bereits in Zusammenarbeit mit dem Start-up iwas-concepts AG Trennverfahren entwickelt, die mittlerweile bei der Herstellung berücksichtigt werden, um die Flügel komplett recyclebar zu machen.
Alle Metalle, wie der Stahl aus dem Turm, sowie Kupfer und Aluminium aus der Gondel, sind begehrte und wertvolle Rohstoffe, die weiterverarbeitet werden können. Der Beton kommt im Straßenbau zum Einsatz und die Schaltanlagen werden modernisiert und neu verbaut.
Viele der Alt-Anlagen finden vor ihrem Recycling noch einen zweiten Lebenszyklus und werden in europäischen Nachbarstaaten weiterbetrieben.
Die Laufzeit der Windenergieanlagen ist auf maximal 30 Jahre beschränkt. Dies leitet sich aus einer Besonderheit im deutschen Mietrecht ab. Grundsätzlich ist es zwar möglich, dass die Anlagen auch länger als 30 Jahre laufen, diese würden dann aber auf den Eigentümer überschrieben werden, welcher somit auch für die Kosten eines Rückbaus aufkommen müsste.
Laut BundesimmissionsSchutzGesetz (BimSchG) dürfen im Pflichtteil des Genehmigungsverfahrens 40dB vor geschlossenen Fenstern an Wohnbebauung nicht überschritten werden. Dabei wird eine maximale Belastung, also unter Volllast, bei starkem Wind, mit Nebengeräuschen, wie z.B. Blätterrauschen zugrunde gelegt.
Sollte es zu einem Schattenwurf wegen tiefstehender Sonne (Frühjahr, Herbst) auf Wohnbebauung kommen, wird die Quelle dafür abgeschaltet. Laut Gesetz sind maximal 30 Minuten am Tag und nicht mehr als 30 Stunden im Jahr zulässig.
Unter einer Schallfrequenz von 20 Hertz spricht man von sogenanntem Infraschall. Infraschall braucht einen Schalldruck von mindestens 120 dB, um schädlich zu sein. Die geplanten Windenergieanlagen Vestas V-172 (WEA) weisen oben an der Nabe 106,9 dB auf. Studien konnten keine negative gesundheitliche Auswirkung auf Menschen feststellen. Eine Veröffentlichung über angebliche Gesundheitsgefährdung durch Infraschall wurde als anhand eines groben Rechenfehlers widerlegt.
Lesen Sie dazu gerne diesen Artikel.
Im Genehmigungsverfahren gibt es gesetzliche Regelungen, die den Schutz von Menschen und Tieren sicherstellen. Es handelt sich hierbei um das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmschG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). So gibt es einen Katalog, der Abstände zu unterschiedlichen Vogelarten garantiert. Um genau bestimmen zu können, welcher Vogel wann und wo fliegt, werden externe Gutachten erstellt, die sich über mindestens eine Zug- bzw. Brutperiode erstrecken. Diese Gewissenhaftigkeit ist ein Grund für den langen Genehmigungsprozess von Windparks. Es geht auch darum, dem alten Mythos vom massenhaften Vogelschlag an WEA entgegenzutreten. So gibt es beispielsweise Systeme, die anfliegende Vögel am Flügelschlag erkennen und die Windenergieanlagen abschalten, sollte ein Kollisionsrisiko bestehen.
Quelle: NABU; Stand: 2017 | Die Grafik basiert auf Schätzungen. Die Diagrammbalken spiegeln die untere Spannbreite der angegebenen NABU-Daten wider.
Auf Fledermäuse wird ebenfalls große Rücksicht genommen, Flugkorridore ermittelt und bei Kollisionsrisiko werden auch hier die entsprechenden Anlagen abgeschaltet. Darüber hinaus besteht das Angebot seitens der Energiequelle GmbH, dringend benötigte Nistkästen aufzuhängen, um den Mangel an natürlichen Quartieren in industriellen Forstplantagen auszugleichen.
Die Flughöhe von Fledermäusen variiert je nach Fledermausart. Um die allgemeine Kollisionsgefährdung von Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) zu bewerten, gelten die Flughöhen der Fledermausarten als ein wesentliches Kriterium. Maßgeblich sind dabei Flughöhen, in denen die Tiere ausschließlich oder ganz überwiegend aktiv sind (z. B. bei der Jagd oder beim Zug). Besonders gefährdete Fledermausarten in Brandenburg sind Großer und Kleiner Abendsegler, Zweifarb-, Rauhaut-, Mücken- und Zwergfledermaus. Zweimal jährlich quert ein hoher Anteil der auch im nordöstlichen Europa reproduzierenden Fledermausarten während des Zuges in die Überwinterungs- bzw. Reproduktionsgebiete das Bundesland Brandenburg in breiter Front, sodass während dieser Zeit von einem erhöhten Kollisionsrisiko an WEA ausgegangen werden muss. Zudem können in Wäldern, entlang von Waldrändern und Baumreihen sowie in gewässerreichen Gebieten weitere Arten, wie v. a. Breitflügel- oder Nordfledermaus von einem erhöhten Kollisionsrisiko betroffen sein. Die Flughöhe der meisten Fledermäuse liegt zwischen 0 – 40 Metern (bodennah), bei einigen der oben genannten Arten bis zur Baumkrone und zwischen 300 bis 500 m (Großer Abendsegler).
Hierbei ist zu beachten, dass die Planung des Windparks nach Bundes Immissionsschutzgesetz (BlmschG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfolgt. Damit werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens Gutachten hinsichtlich Vögel, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien und weitere Umweltverträglichkeitsprüfungen angefertigt, welche von unabhängigen Gutachtern erstellt werden müssen. Die Untersuchungsdauer für diese Gutachten beträgt in der Regel ein Jahr, da verschiedene Zyklen (z.B. Brutperioden, Wanderungsphasen u.a.) untersucht werden müssen.
Wie die meisten Gegenstände, die Wind und Wetter oder Reibung ausgesetzt sind, haben auch Rotorblätter von Windrädern einen gewissen Abrieb – allerdings nur in einem sehr geringen Umfang. Das wissen wir aus der Wartung der vielen Windräder, die wir seit 20 Jahren betreiben, und es ist das Ergebnis zahlreicher Studien aus der Materialwissenschaft.
Nach einer aktuellen Untersuchung der Technischen Universität Dänemark beträgt dieser Abrieb bei modernen Windrädern an Land zwischen 8 und 50 Gramm pro Rotorblatt und Jahr. Das Fazit der Forscher: In Dänemark, das eine sehr viel höhere Dichte an Windrädern hat als Deutschland, wiegt der Reifenabrieb von Autos rund 1000-mal schwerer als der von Rotoren. Und selbst der Schuhabrieb sei 10-mal so hoch.
Der deutsche ADAC kommt zum gleichen Ergebnis: Die mit weitem Abstand größte Quelle für Mikroplastik und Abrieb ist nach den Berechnungen des ADAC der Straßenverkehr. Die Menge Abrieb, die an einem Rotorblatt pro Jahr entsteht, verursachen demnach schon 65 Autos, die die Strecke zwischen Baruth und Teupitz auf der Autobahn fahren.
Auf unserer Info-Veranstaltung in Teupitz haben Bürger die Befürchtung geäußert, der Abrieb von den Rotorblätter könne in Teupitz zu einer Verschmutzung mit Stoffen wie Bisphenol A führen. Diese Befürchtungen sind jedoch nicht gerechtfertigt, denn die inneren Strukturen der Windräder werden im Betrieb nicht angegriffen. Der Hintergrund: Die Rotorblätter eines Windrads bestehen aus verschiedenen Schichten. Im Inneren befindet sich eine Mischung aus Fasern und Harzen. In diesen Harzen können je nach Hersteller auch Stoffe wie Bisphenol A gebunden sein. Dieser Kern der Rotorblätter wird allerdings von Schutzfolien und Beschichtungen umgeben und gesichert. Deshalb gelangen keine Stoffe aus dem Inneren der Flügel in die Umwelt. Um dies sicherzustellen, lassen wir in allen unseren Windparks die Windräder regelmäßig warten. Dies liegt im Übrigen auch in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse. Denn nur sorgfältig instand gehaltene Rotorblätter liefern im erwarteten Umfang Strom.
Schwefelhexafluorid ist ein Gas, welches als Isolator fungiert und daher in Schaltanalgen eingesetzt wird. Es dient dem Schutz vor der Entstehung von Blitzen, bzw. Funken (Schaltlichtbögen) in den Anlagen. Bis heute gibt es keine gesetzlichen Regulierungen für SF6, sondern eine Selbstverpflichtung der Industrie, das Gas in geschlossenen Systemen einzusetzen und am Ende der Lebensdauer zu recyceln oder zu neutralisieren.
Das Umweltbundesamt ist der Auffassung, dass es ausreichend Alternativen für SF6 in neuen Mittel- und Hochspannungsschaltanlagen gibt oder in naher Zukunft geben wird. Die Behörden setzen sich daher, im Rahmen der Überprüfung des Anhangs III der Verordnung (EU) 517/2014, für ein Verbot von SF6 in neuen Schaltanlagen für alle Spannungsebenen ein.
Alternativen für SF6 sind zum Beispiel Vakuumröhren.
Die Netzentgelte werden zukünftig auf alle Haushalte in Deutschland gleichermaßen aufgeteilt. Das bedeutet, dass die Kosten in Regionen, die viel erneuerbare Energien produzieren, spürbar sinken werden. Brandenburg wird deutlich von den Windparks profitieren.
www.bundesnetzagentur.de/verteilung-netzkosten