
Windpark „An der Leue“
Schön, dass Sie sich informieren möchten!
Die Firma Energiequelle GmbH plant in der Gemarkung Motzen die Errichtung des Windparks „An der Leue“.
Es sind 3 Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 und eine Anlage des Typs Vestas V150-6.0 mit einer Gesamtleistung von 27,6 MW und einer maximalen Gesamthöhe von 261 m in Planung.
Auf dieser Projekthomepage möchten wir Sie regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um den Windpark versorgen.
Kommen Sie gerne zur Informationsveranstaltung am 25. September 2025 und erfahren Sie aus erster Hand mehr über das geplante Vorhaben.

Den vollständigen Artikel können Sie mit einem MAZ+ Zugang hier lesen.
Am 21.01.2025 haben wir unsere Planungen zum Windpark „An der Leue“ bei der Ortsbeiratssitzung im Haus des Gastes vorgestellt.
Zahlen & Fakten
- geplante Anlagenanzahl:4Anlagen
- Gesamtleistung27,6MW
- Versorgung von über26.5003-Personen-Haushalten
- Äquivalente27.000t CO₂-Einsparung pro Jahr
Planung
Unsere Anlagenplanung befindet sich auf dem Gemeindegebiet Mittenwalde, südöstlich des Motzener Sees und westlich der A13. Angrenzend befindet sich eine ehemalige Deponie, deren Sanierung und Beseitigung von Altlasten im Rahmen des Projekts durch Energiequelle ermöglicht werden könnte. Durch die bereits bestehende Lärmbelastung der Autobahn A13 und den vorhandenen Forst ist die zusätzliche Lärmbeeinträchtigung gering; zudem ist die Sichtbarkeit aufgrund der Umschließung der Anlagen durch den Wald sehr eingeschränkt.
Der Abstand des Windparks zu den nächsten Wohnhäusern beträgt zudem mehr als 1.000 Meter – weiter als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Potenzialfläche liegt in exponierter Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets (nicht Naturschutzgebiet). Planung und Bau erfolgen – vorbehaltlich behördlicher Prüfungen – mit dem Ziel, den Eingriff so gering wie möglich zu halten. Dafür werden in naher Zukunft eine Reihe von Fachgutachten in Auftrag gegeben. Die Planungen werden nur fortgesetzt, wenn sichergestellt ist, dass die Errichtung der Windräder mit den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vereinbar ist.
Alle Bürgerinnen & Bürger profitieren
Kommunale Beteiligung
Eine Möglichkeit zur Beteiligung der Standort- und Nachbarkommunen durch den Windenergieanlagenbetreiber stellt der §6 nach EEG 2023 dar. Dabei werden jährlich 0,2 Cent pro vor Ort erzeugter Kilowattstunde – im Mittel ca. 39.000 € pro Windenergieanlage im Jahr auf Gemeinden entsprechend ihres Gemarkungsanteils innerhalb eines Radius von 2,5 km verteilt.
Lage in Brandenburg
Das Land Brandenburg hat mit dem Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Gemeinden in einem Umkreis von drei Kilometern finanziell am Ausbau der Windenergie zu beteiligen. Betreiber zahlen hier 10.000 € pro Anlage und Jahr an die Gemeinden – und das zusätzlich zur Beteiligung durch §6 EEG! Somit werden weitere 40.000 € jährlich an die vier umliegenden Gemeinden ausgezahlt!
Visualisierungen
Um Ihnen einen ersten Eindruck vom geplanten Windpark „An der Leue“ zu vermitteln, zeigen wir auf der folgenden Karte die Standorte, von denen aus die Visualisierungen erstellt wurden.
Die Karte dient als Orientierung und Einstieg in die nachfolgenden Ansichten.
Diese Blickpunkte wurden sorgfältig ausgewählt, um typische Perspektiven aus dem umliegenden Landschaftsbild darzustellen. So erhalten Sie ein realistisches Bild davon, wie sich der Windpark in die Umgebung einfügen wird.
Wenn Sie den Windpark aus einem weiteren lokalen Blickpunkt visualisiert haben möchten, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und wir versuchen zeitnah eine Visualisierung ihres gewünschten Blickpunkts zu erstellen.
Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Wir planen erneuerbare Energien nur dort, wo es mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar ist. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.
Vögel
- Horstbaumerfassung im Umkreis. Besatzkontrolle im April, Mai und Juni
- Erfassung von planungsrelevanten und windenergieanlagensensiblen Arten im Umkreis des geplanten Windparks
Termine von März bis Juni - Zug- und Rastvogelkartierung, Termine im Herbst und Frühjahr
Fledermäuse
- Ca. 7 Monate Dauerakustik (Frühjahr–Herbst)
- Transektenbegehungen
- Netzfänge
- Besenderung und Telemetrierung zur Quartiersuche
- Quartier- und Kastenkontrolle
Wir halten klare Schallgrenzen ein!
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der TA Lärm sind schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu vermeiden. An den maßgeblichen Immissionsorten (IO) müssen die vorgegebenen Immissionsrichtwerte, welche sich aus den Festsetzungen der Bauleitplanung und der TA Lärm ergeben, bei der Betrachtung des Beurteilungspegels in der Gesamtbelastung (alle einwirkende Schallquellen am IO, auch Fremdgeräusche) eingehalten werden.
In der linken Abbildung sehen Sie eine erste Berechnung der potenziellen Schallemissionen im Projekt „An der Leue“. Bei Überschreitungen der Richtwerte der Technischen Anleitung sind Gegenmaßnahmen vorzusehen.
Infraschall
Infraschall bezeichnet Schallfrequenzen unter 20 Hertz. Messungen zeigen, dass die Infraschallwerte von Windenergieanlagen in 150 m Entfernung deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegen. Viele Alltagsquellen erzeugen wesentlich mehr Infraschall – zum Beispiel das Innengeräusch eines Autos bei 130 km/h, wo Infraschall sogar spürbar wird. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Im Vergleich zu Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering.
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein
Sollte es zu einem Schattenwurf wegen tiefstehender Sonne (Frühjahr, Herbst) auf Wohnbebauungen kommen, wird die Quelle mit einer Schattenwurfabschaltautomatik abgeschaltet. Laut Gesetz sind als astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case) 30 Minuten am Tag und nicht mehr als 30 Stunden im Jahr zulässig. Die Abschaltautomatik kann auf die Einhaltung der meteorologischen wahrscheinlichen Beschattungsdauer (real) von 8 Stunden pro Jahr programmiert werden.
In der rechten Abbildung wird die prognostizierte Beschattungsdauer (astron. max. möglich) in Stunden pro Jahr visuell dargestellt.
Licht aus, Erholung an
Mit der innovativen bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) bleibt der Nachthimmel dunkel und friedlich. Diese Technologie sorgt dafür, dass die Beleuchtung der Windenergieanlagen nur dann aktiviert wird, wenn sich tieffliegende Flugzeuge in der Nähe befinden. Den Rest der Nacht über bleibt der Windpark dunkel.


Die Windenergieanlagen blinken nur, wenn sich ein tieffliegendes Flugzeug in unmittelbarer Nähe befindet, dank der Installation der BNK-Systeme.
Infovideos zur Windenergie

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Dieses Video veranschaulicht Ihnen, wie die Beteiligung von Unternehmen, Anwohnenden und Gemeinden in der praktischen Umsetzung unserer Projekte aussehen kann.

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In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
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Repowering bezeichnet den Austausch alter Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Modelle.
Dabei wird die Effizienz gesteigert und der Flächenverbrauch reduziert.
Ihr Nachbar aus Kallinchen

Seit 1997 ist die Energiequelle GmbH am Markt der Erneuerbaren Energien tätig und im Nachbarort Kallinchen beheimatet.
Wir entwickeln, errichten und betreiben Windenergie- und Photovoltaikanlagen, Umspannwerke und Energiespeicher. Darüber hinaus arbeiten wir an innovativen Energieversorgungslösungen, übernehmen das Repowering älterer Anlagen und vertreiben über unsere Tochterfirma eqSTROM nachhaltig produzierten grünen Strom.
Mit unseren Projekten möchten wir nicht nur die Energiewende meistern, sondern auch die ländlichen Regionen entwickeln - durch nachhaltige Energieversorgungsangebote, Beteiligungsformate und finanzielle Unterstützungen.