Repowering Windpark Minden-Hahlen
Die Energiequelle GmbH plant das Repowering des Windparks in Minden-Hahlen. Die sechs Altanlagen werden zurückgebaut und durch moderne Windenergieanlagen ersetzt. Bei den neuen Anlagen handelt es sich um den Typ Nordex N-149 mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern und einer Leistung von 5,7 MW pro Anlage.
Zahlen & Fakten
- Anlagentyp:N-149von Nordex
- Leistung5,7MW pro Anlage
- Ertrag41.194MWh/a
- Annahme 4000 kWh/Jahr11.770t CO2-Einsparung
- Äquivalente33.500t CO2-Einsparung
Hintergrundinformation zum Bauplanungsrecht
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Minden aus dem Jahr 1998 und der Bebauungsplan von 2002 sind wirksam. Die Fläche des Windparks Minden-Hahlen ist weiterhin als Vorrangfläche Wind ausgewiesen. Die im aktuellen Bebauungsplan enthaltene Höhenbegrenzung soll im Zuge der Aufhebung des Bebauungsplanes angepasst werden.
Die im Flächennutzungsplanentwurf vorgesehenen Schutzabstände zu Ortschaften (600 m) und Wohngebäuden im Außenbereich (450 m) werden durch die Windparkplanung eingehalten (601 m Mindestabstand zur Ortschaft, 560 m Mindestabstand im Außenbereich).
Im Genehmigungsverfahren wurden zudem folgende Punkte bearbeitet:
- Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz
- Windmessung und Ertragsprognose
- Einhaltung der Immissionsgrenzwerte von Schall und Schatten
- Sichtbarkeitsuntersuchungen zu Wohnhäusern und Denkmälern
- Abstände zu Militärradar und Funk
- Sicherheitsuntersuchungen zu Turbulenz, Boden, Eiswurf, und Brandschutz
Die Energiequelle GmbH hat am 01.09.2021 die Errichtung und Betrieb von drei WEA des Typs Nordex N149 Delta4000 – 5.X auf 125,4 m Nabenhöhe beantragt. Die dazugehörigen Unterlagen zur freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung liegen vom 07.02. – 07.03.2022 öffentlich aus und können auch hier eingesehen werden.
Ausschnitt FNP der Fläche des Windparks Minden-Hahlen
(Quelle: Stadt Minden)
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.
Für den Windpark Minden-Hahlen wurden umfassende Gutachten zu den Planungsauswirkungen auf Mensch, Umwelt, Artenschutz, FFH-Gebiete, Landschaftsbild und Denkmäler durchgeführt. In einem landschaftspflegerischen Begleitplan wurden spezielle Maßnahmen für mögliche Beeinträchtigungen entwickelt (wie z.B. Abschaltzeiten während erhöhtem Kollisionsrisiko mit Fledermäusen und Greifvögeln, Kompensationsmaßnahmen und Ersatzgeldzahlungen für den Eingriff in Boden, Biotop und Landschaftsbild).
Auf dem nebenstehendem Bild sehen sie die Untersuchungsgebiete der avifaunistischen Kartierungen und Raumnutzungsanalysen.
Im Vergleich: geringe Gefahrenquelle für Vögel
Flächen, die für Windenergie vorgesehen sind, sind zugleich Lebensräume für Vögel. Zwar belegen Studien ein Ausweichverhalten von Vögeln, doch zum Schutz der Tiere müssen Planer hohe artenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl „zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus. Zum Vergleich: An Glasscheiben verunglücken bis zu 115 Millionen Vögel pro Jahr.
Populationen wachsen
Verschiedene Studien zeigen, dass relevante Vogelarten nicht von der Windenergie bedroht sind. Die Grafik zeigt, dass vor allem die Populationen von Seeadler und Rotmilan stetig wachsen.
Wir halten klare Schattengrenzen ein
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz darf eine Beschattungsdauer von 30h/a, sowie 30min/d nicht überschritten werden. Um diese Grenzwerte einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass die zulässige Beschattungsdauer eingehalten wird.
Wir halten klare Schallgrenzen
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar.
Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt: Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallemissionen der untersuchten Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der durch den Wind verursachte Infraschall ist deutlich stärker als der vom Windrad selbst erzeugte. (Grafik: BWE)
Unsere Schalldarstellung zeigt, dass die nächtlich einzuhaltenden Grenzwerte von 45 Dezibel in Mischgebieten, 40 Dezibel im Wohngebiet und einem Mittelwert am Ortsrand eingehalten werden.
Die Schallemissionen werden vor der Genehmigung des Windparks gemessen.
Erwarteter, geschätzter Zeitplan
Sommer 2024
genehmigungserhalt
01. November 2024
Ausschreibungstermin
Winter 2024 / 2025
Zuschlag und Anlagenbestellung
Q2 2025
Beginn Wegebau
Winter 2025 / 2026
Anlagenbau
Q1 2026
Inbetriebnahme
Bewegtbild zur Windenergie
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Hintergrundinformationen
Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.Die Broschüre behandelt Recycling, Naturschutz, Bürgerbeteiligung und Netzsteuerung in der Windkraft.
Mythen & FaktenDie Broschüre behandelt die Bedeutung und den Schutz der Natur. Sie hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist.
NaturschutzÜber uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen uns mit unseren über 600 Mitarbeitenden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Polen, Griechenland und Südafrika für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner*innen binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
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