Planung Windpark Vachdorf/Jüchsen

nach Jahren ohne merkliche Veränderungen nimmt in Ihrer Region das Thema Windenergie Fahrt auf. Der erste Windpark bei Sankt Bernhard ist errichtet worden und in Vachdorf haben die ersten Anlagen die Genehmigung erhalten. Diese Windenergieanlagen stehen in sogenannten Vorranggebieten für die Windenergie, welche durch die Regionale Planungsgemeinschaft Süd-West-Thüringen ermittelt und festgelegt wurden.

Derzeit ermittelt die Regionale Planungsgemeinschaft, welche Gebiete nach aktuellen Kriterien für die Windenergie geeignet sind. Bei unserer Suche nach Potentialflächen für die Windenergie sind wir auf das Gebiet zwischen Vachdorf und Jüchsen aufmerksam geworden.

Auf dieser Homepage möchten wir Sie über das geplante Projekt auf dem Laufenden halten, und Sie darüber informieren wie wir diese Fläche ermittelt haben und was unser Konzept für die Region vorsieht.

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Aktuelles

Veranstaltung Vachdorf

Einladung zum Bürgercafé

Informationsforum zum geplanten Windpark Vachdorf/Jüchsen
Dienstag, 12.07.2022 17.00 – 20.00 Uhr
Kultur und Sportzentrum Vachdorf
Zufahrt über Bahnhofstraße | Vachdorf

Ich berate Sie gerne
Thomas Stopp
Projektleiter

T +49 361 775 19 104
stopp@energiequelle.de

Projektgebiet – Potentialflächenermittlung

Für die Ermittlung von Potentialflächen nutzen wir ein GIS (GeoInformationsSystem) Programm. Hier besteht u.a. die Möglichkeit unterschiedliche Orte zu puffern. Zum Beispiel nehmen wir zu Siedlungen einen Abstand von 1.000 m an, Gewerbeflächen werden von uns mit 300 m Abstand belegt. Die Anwendung verschiedener Kriterien führt zur Ermittlung der Potentialfläche.

Weitere Kriterien sind unter anderem die Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitat-Gebieten oder Vogelschutzgebieten. Diese sind in der von uns ermittelten Potentialfläche nicht vorhanden. Zu Splittersiedlungen und Einzelhäusern wird des Weiteren ein Abstand von 600 eingehalten.

  1. Schritt: Abstände zu Siedlungen, Gewerbe und Einzelhäusern
  2. Schutzgebiete ausschließen (NSG, LSG und ähnliches)
  3. Prüfung realistisch nutzbarer Fläche anhand des Höhenprofils

Aktuelles

Aktuelle Planung:

Das Potentialgebiet ermöglicht die Planung von derzeit 5 Windenergieanlagen. Diese sind mit einer Gesamthöhe von ca. 250m, einem Rotor von ca. 160-170m und einer Nennleistung von um die 6 MW geplant.

Dabei haben wir bereits auf unterschiedliche Belange Rücksicht genommen, unter anderem haben wir die nächstgelegen Windenergieanlage von den geforderten 1000m Abstand zur Siedlung auf über 1.400m verschoben.

Auch  haben wir auf die spezielle Situation der Kompostieranlage in Jüchsen Rücksicht genommen. Gleich südlich der Kompostieranlage befindet sich ein Rotmilan-Schlafplatz. Um dieser Gegebenheit Rechnung zu tragen haben wir uns schon jetzt dazu entschlossen 1250m Abstand zum Schlafplatz und 1000m Abstand zu Kompostieranlage einzuhalten.

Visualisierungen

Gemeinsam für die Energiewende

Wir arbeiten mit der Bürgerenergie Thüringen zusammen, um die Idee der Bürger-Energiegenossenschaften voranzutreiben und die Bürger so an der Energiewende zu beteiligen.

Der Verein BürgerEnergie Thüringen e.V. ist der Dachverband der Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften. Die Vernetzung aller in Thüringen aktiven Energiegenossenschaften unter dem Dach „BürgerEnergie Thüringen“ soll einen Beitrag dazu leisten, das vorhandene Wissen allen zugänglich zu machen und noch mehr Menschen zu ermutigen, sich vor Ort genossenschaftlich für die Energiewende zu engagieren.

DIE THÜRINGER ENERGIEGENOSSENSCHAFTEN SIND TREIBER DER ENERGIEWENDE AUF LOKALER EBENE

Bürgerinnen und Bürger engagieren sich hier für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, aber auch für regionale Wertschöpfung und Akzeptanz der Projekte vor Ort. Zusammen mit Ihnen möchten wir echte Bürgerwindenergieanlagen in der Region Vachdorf/Jüchsen ermöglichen. Hierzu haben wir den Dachverband der Energiegenossenschaften in Thüringen als Partner gewinnen können. Durch die Gründung einer vor Ort ansässigen Bürgerenergiegesellschaft bleiben die Erlöse aus der Windenergie vollständig vor Ort – mehr regionale Wertschöpfung geht nicht. Der Dachverband steht hier zur Unterstützung bereit, sei es im Bereich der Informationsweitergabe, oder auch in der Gründung von Genossenschaften.

 

Prof. Reinhard Guthke
Vorstand

T +49 361 60 206 70
mail@beth-ev.de

Frühzeitige Akzeptanz
Wir gestalten. Sie profitieren.

Wir stehen für Beteiligung und frühzeitige Information. Transparenz und der persönliche Austausch sind uns dabei besonders wichtig. Denn nur gemeinsam mit allen Beteiligten können wir die Energiewende schaffen.

Dafür organisieren wir je nach Bedarf individuelle Veranstaltungen. Ziel dessen ist es, vor Ort über ein geplantes Vorhaben zu informieren, das Stimmungsbild einzufangen, Meinungen zu diskutieren und Gespräche einzuleiten.

  • Bürger- und Stakeholdercafés mit Informationsständen zu verschiedenen Themen
  • Workshops, um gemeinsam an bestimmten Punkten zu arbeiten
  • Zukunftswerkstätten für die Entwicklung gemeinsamer Ziele
  • Podiumsdiskussionen zur Beantwortung offener Fragen in Expertenrunden
  • Runde Tische, um Projektbeteiligten ein Gespräch auf Augenhöhe zu ermöglichen

Unsere Arbeit – fair geht vor

Energiequelle ist Siegelpartner der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA). Mit diesem Siegel verpflichten wir uns, transparent und fair mit allen am Windparkprojekt Beteiligten umzugehen.
Die Servicestelle Windenergie bei der ThEGA berät zudem im Auftrag der Landesregierung Kommunen, Eigentümer und Genossenschaften fachlich kompetent und neutral. Folgende Angebote bietet die Servicestelle Windenergie:

Alle Bürger und Bürgerinnen profitieren

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2021 hat die Möglichkeit geschaffen, die betroffenen Gemeinden finanziell zu beteiligen. Hierzu wurde der Paragraph §6 in das EEG aufgenommen, dieser ermöglicht bis zu 0,2 € Cent pro kWh Stunde in die Kommunen zu geben. Wir nehmen diese Möglichkeit in unser Portfolio zur regionalen Wertschöpfung auf.

§ 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau
§ 6 hat 4 frühere Fassungen und wird in 23 Vorschriften zitiert

(1) Folgende Anlagenbetreiber dürfen den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten:

1. Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von Absatz 2 und
2. Betreiber von Freiflächenanlagen nach Maßgabe von Absatz 3.
(2) Bei Windenergieanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge nach Nummer 7.2 der Anlage 2 angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt hat und für die Anlage eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen wird. 2Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. 3Befinden sich in diesem Umkreis Gebiete, die keiner Gemeinde zugehörig sind (gemeindefreie Gebiete), gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. 4Sind mehrere Gemeinden oder Landkreise betroffen, ist die Höhe der angebotenen Zahlung pro Gemeinde oder Landkreis anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets oder des jeweiligen gemeindefreien Gebiets an der Fläche des Umkreises aufzuteilen, so dass insgesamt höchstens der Betrag nach Satz 1 angeboten wird.
 
(3) Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. 2Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. 3Befinden sich die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten, gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. 4Im Übrigen ist Absatz 2 Satz 4 entsprechend anzuwenden.
 
(4) Vereinbarungen über Zuwendungen nach diesem Paragrafen bedürfen der Schriftform und dürfen bereits geschlossen werden
 
1. vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder
2. vor der Genehmigung der Freiflächenanlage, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage.

Die Vereinbarungen gelten nicht als Vorteil im Sinn der §§ 331 bis 334 des StrafgesetzbuchsSatz 2 ist auch für Angebote zum Abschluss einer solchen Vereinbarung und für die darauf beruhenden Zuwendungen anzuwenden.

(5) Wenn Betreiber von Windenergieanlagen an Land oder Freiflächenanlagen eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch nehmen und Zahlungen nach diesem Paragrafen leisten, können sie die Erstattung des im Vorjahr geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen.
 
____
 

Energiequelle Stiftung

„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle GmbH für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung darum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Beirat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der Erneuerbaren Energien auch Soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.

Im Projekt Vachdorf/Jüchsen wollen auch gemeinnützige Projekte vor Ort unterstützen, deswegen planen wir, 30.000 € pro Windenergieanage für regionale Zwecke in die Stiftung einzuzahlen.

Vorgesehener Zeitplan

Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Wir planen Erneuerbare Energien nur dort, wo es mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar ist. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.

Auszug eines beispielhaften Untersuchungsumfangs:

Vögel

  • Horstbaumerfassung im Umkreis von 3 km inkl. Besatzkontrolle im April, Mai und Juni
  • Erfassung von planungsrelevanten und windenergieanlagensensiblen Arten im Umkreis von 300 m bzw. 3000 m.
    9 Termine von März bis Juni
  • Zug- und Rastvogelkartierung, 18 Termine im Herbst und Frühjahr

Fledermäuse

  • Ca. 7 Monate Dauerakustik (Frühjahr–Herbst)
  • 13 Transektenbegehungen
  • 12–16 Netzfänge
  • Besenderung und Telemetrierung zur Quartiersuche
  • Quartier- und Kastenkontrolle

Quelle: BWE: Es liegt in unserer Natur – Klima- und Naturschutz mit Windenergie

Wir halten klare Schallgrenzen ein

Die Schallemissionen eines Windparks werden gutachterlich vor der Genehmigung eines Windparks ermittelt. Hierbei wird überprüft ob die erlaubten Pegel der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.

In der Grafik rechts zeigen wir eine Übersicht über die Einordnung der Schallemissionen von Windenergieanlagen im Vergleich zu bekannten Alltagsgeräuschen.

Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar und in den o.g. schwachen Intensitäten gesundheitlich unschädlich, wie diverse Studien aus dem In- und Ausland wiederholt belegt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall

Quelle: BWE

Karte lautester Wert

Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.

Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf, unter der Annahme, dass die Sonne 365 Tage im Jahr scheint und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30 h/a oder 30 min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein maximaler tatsächlicher Schattenwurf von 8h/a und 30min/d nicht überschritten wird.

Schattenprognose

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

Hintergrundinformationen

Nutzen sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen
wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
Mehr über uns erfahren Sie hier.

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    Michael RaschemannGeschäftsführung Energiequelle

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