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Aktuelles

Dialog auf neuer Ebene - Stadtverwaltung Spremberg begegnet Fragen und Emotionen mit Fakten. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Hier geht es zum Video: Einwohnerversammlung

 

Dass durch Windparks im Wald keine erhöhte Waldbrandgefahr besteht, sondern durch die mit der Errichtung von Windparks im Wald verbundenen Maßnahmen der Brandschutz deutlich erhöht wird, ist das Ergebnis einer Beratung von Vertreterinnen und Vertretern der Firmen Energiequelle GmbH und Referenzkraftwerk Lausitz GmbH mit dem Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Wolfhard Kätzmer und dem Kreisbrandmeister Stefan Grothe am 22. März 2024 in der Kreisverwaltung. Thema des Arbeitsgesprächs war der vorbeugende und abwehrende Brandschutz bei Windkraftanlagen im Wald.

Demnach unterstützen die Brandschutz-Maßnahmen beim Bau von Windenergieanlagen den Brandschutz insgesamt, betonten die Brandschutzexperten des Landkreises. Seit 2014 gilt der Einsatz automatischer Löschanlagen in den Kanzeln der Windkraftanlagen als Empfehlung. Seitdem ist kein einziger Waldbrand mehr auf eine Windkraftanlage zurückzuführen. Zudem sind für die Errichtung der Windenergieanlagen Zufahrtswege ausgebaut und grob geschottert, die im Nachgang durch die Feuerwehren als Zufahrt genutzt werden. Diese so genannten „Wundstreifen“ werden auch dauerhaft von Vegetation freigehalten, um als Feuerschneise zu dienen.

Auch können die Freiflächen im Bereich der Windkraftanlagen als Zentrierungs- und Einweisungsflächen für die Feuerwehreinsatzkräfte bei Waldbränden genutzt werden. Ebenso hilfreich bei der Waldbrandbekämpfung sind die durch den Errichter des Windparks anzulegenden Löschwasserentnahmestellen. Sie entlasten zugleich die Waldbesitzer, die nach dem Landeswaldgesetz für die Bereitstellung der Löschwasserinfrastruktur verantwortlich sind – eine Aufgabe, die vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner Waldflächen schnell überfordert. Sofern es geologisch möglich ist, können Feuerlöschteiche in Form von Feuchtbiotopen an angrenzenden Flachwasserbrunnen mit hoher Pumpleitung angelegt werden. Somit können auch Tiere diese Stellen ohne Beeinträchtigung nutzen, was wiederum die Biodiversität positiv beeinflusst.

Angeregt wurde in dem Arbeitsgespräch schließlich der Waldumbau als Ausgleichsmaßnahme. So ist es sinnvoll, die vorherrschenden Kiefernwälder mit Laubbäumen, wie z. B. Robinien oder Roteichen, zu durchsetzen oder Waldränder mit Lorbeer zu bepflanzen. Diese optimierte Vegetation kann im Ernstfall die Ausbreitung von Waldbränden durch eine verstärkte Wasserhaltung im Bereich der Laubvegetation stark verlangsamen oder gar stoppen.

Sicher ist: Jedes neu errichtete Windrad wird den Hinweisen im „Leitfaden des Landes Brandenburg für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald“ entsprechen, da zu jeder Anlage ein Brandschutzkonzept und ein Feuerwehreinsatzplan erstellt wird. Folglich verbessert sich der vorbeugende und abwehrende Brandschutz in den Wäldern durch die Errichtung von Windkraftanlagen deutlich.

Erwarteter, geschätzter Zeitplan

  • 2024 Q3

  • Q1 2025

    Einreichung BImSchG

  • Q4 2025

    Genehmigungserhalt

  • Februar 2026

    Ausschreibung EEG

  • Q4 2026

    Baubeginn

    (bauvorbereitende Maßnahmen)

  • Q4 2027

    Inbetriebnahme

  • Rotmilan Bestände haben sich erholt, parallel zum Ausbau der Windenergie in Deutschland. Dies ist ein weiteres Indiz für die Anpassungsfähigkeit des Rotmilans. Weitere Beobachtungen von Rotmilanen u.a. durch Mitarbeiter von Energiequelle in bestehenden Windparks, legen den Schluss nahe, dass die geschützten Vögel Windenergieanlagen inkl. Rotorblättern sehr wohl wahrnehmen und das Risiko der sich drehenden Rotorblätter einschätzen können.

    Moderne Windenergieanlagen mit großen Nabenhohen ermöglichen Rotorfreie Räume von 80 – 100 Metern und reduzieren damit die Kollisionsgefahr der Rotoren mit Vögeln und Fledermäusen. Die Hauptaktivität von Vögeln und Fledermäusen findet in Höhen von weniger als 80 Metern über Grund statt.

    Alle 25 in Deutschland heimischen Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Für sie gelten die Vorschriften zum besonderen Artenschutz. Besteht durch hoch frequentierte Flugzeiten dennoch eine akute Gefahr, können die Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet werden. Die Praxis zeigt außerdem, dass die Kollisionsgefahr überschätzt wird. Der Rotorüberstrich einer modernen Windenergieanlage liegt regelmäßig über der Flughöhe der meisten Tiere.

    Bei Projekten im Forst arbeiten wir nach Vorgaben der Landes Brandenburg mit pauschalen Abschaltzeiten in den Sommermonaten. Diese können im Nachgang mit einem Gondelmonitoring in Abstimmung mit den zuständigen Behörden an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt, da durch die Schaffung neuer Wege im Forst insbesondere im direkten Umfeld der Windenergieanlagen für die Fledermäuse neue Gegebenheiten geschaffen werden. Diese können im Vorfeld nicht untersucht werden.

    Es sind keine Bestandserfassungen am Vorhabenstandort erforderlich, wenn vorsorgliche Abschaltzeiten beantragt werden. Auf Basis der örtlichen Gegebenheiten (typische Habitatstrukturen) lassen sich durch Auswertung von Biotopkartierungen/ Luftbildauswertung/ Topographischen Karten grundsätzlich Funktionsräume mit besonderer Bedeutung von Funktionsräumen allgemeiner Bedeutung für Fledermäuse abgrenzen, die zur Ermittlung des einschlägigen Abschaltzeitraumes heranzuziehen sind.

    Funktionsräume besonderer Bedeutung, in denen mit einer erhöhten Frequentierung des Gefahrenbereichs während der gesamten Aktivitätsperiode zu rechnen ist, sind wie folgt definiert:

    • Flächen < 250 Meter zu Gehölzstrukturen und Waldrändern
    • Flächen < 500 Meter zu Gewässern und Feuchtgebieten
    • alle Wald- und Forststandorte

    Der Abschaltzeitraum von WEA in Funktionsräumen besonderer Bedeutung umfasst die Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres.

    Abschaltparameter

    Sowohl für Funktionsräume besonderer als auch Funktionsräume allgemeiner Bedeutung gelten folgende Parameter für die Abschaltung:

    • 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
    • Windgeschwindigkeit ≤ 6 Meter / Sek;
    • Lufttemperatur ≥ 10°C
    • Niederschlag ≤ 0,2 mm/h

    Quelle der Daten: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Anlage-3-AGW-Erlass.pdf

    Jede Art von Bauvorhaben, so auch der Bau von Windparks, Solar- und Biogasanlagen stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind diese Eingriffe zu vermeiden. Dafür engagiert sich auch Energiequelle in all ihren Projekten. Grundidee der Regelung solcher Eingriffe ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Sofern die Vermeidung eines Eingriffs durch gezielte Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich ist, setzt Energiequelle gemäß den entsprechenden Richtlinien landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) als Alternative um. Diese Maßnahmen zielen auf die Kompensation der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft.

    Wir realisieren “Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen“, denn Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder Schutzgebiete mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Mensch und Tier sind von der Windenergienutzung stets ausgeschlossen.

    Die Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen hat sich als ein wichtiger Partner herausgestellt, um den klimagerechten Umbau zu stabilen Mischwäldern voranzubringen. Denn Pachteinnahmen durch Windenergieanlagen schaffen den Waldbesitzern die finanziellen Voraussetzungen für den Waldumbau. 

    Die Ökobilanz einer Windenergieanlage auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen ist sehr gut, denn rund 1 Hektar Wald nehmen rund 5,5 Tonnen CO2 pro Jahr auf. Dagegen steht die jährliche CO2-Vermeidung einer Windenergieanlage pro Jahr von ca. 22.800 Tonnen CO2 gegenüber Braunkohleverstromung. Die CO2-Einsparung durch Windenergieanlagen ist somit um ein Vielfaches höher. 

    Ohne die Clausthal-Studie aus dem Jahr 2007 wäre der Stadtwald in Spremberg dem Tagebau „Spremberg Ost“, für die weitere Kohleverstromung, zum Opfer gefallen. So wäre ein 100m tiefes Loch entstanden, das nach ca. 100 Jahren als Gewässer „rekultiviert“ worden wäre.

    Zum Vergleich: Die Lausitzer Tagebaue zerstören täglich 1ha Land. Diese Zerstörung ist nie zu regenerieren, die Fläche von Windparks jedoch nach einem Rückbau ohne größeren Aufwand. 

    Nach Rückbau der Anlage, also im Regelfall nach 25-30 Jahren, werden auch die zuvor beanspruchten Standorte wieder zu Wald entwickelt, so dass langfristig sogar deutlich mehr Wald vorhanden sein wird als vor der Inanspruchnahme durch die Windkraft.

    Für jedes Vorhaben werden umfangreiche Gutachten erstellt, um Besonderheiten wie Greifvogelhorsten, Waldameisennestern oder andere gefährdeten Arten zu erfassen. Bereits bei der Planung achten unsere Windenergieexpert*innen darauf, dass die Artenvielfalt an den gewählten Standorten möglichst gering ist.

    Natürlich stellen Windenergieanlagen in Forstflächen einen Eingriff dar, dieser hat jedoch auch positive Aspekte. So entstehen unter anderem entlang der Zuwegung neue kraut- und blütenreiche Säume, die einen neuen Lebensraum für viele verschiedene Waldbewohner schaffen.

    2015 wurde im Landkreis Osterholz der Windpark Klingenberg mit 6 Windenergie-anlagen des Typs Enercon E-101 mit jeweils 3 MW Leistung in Betrieb genommen. Um die entstandenen Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurde ein entwässertes Hochmoor (ca. 12 Hektar) renaturiert. Im Frühjahr 2016 begannen die Bauarbeiten. Auf der entwässerten Moorfläche wurden die Bäume gefällt und Dämme zum Einstauen des Regenwassers errichtet. Um den Erfolg der Wiedervernässung verfolgen zu können, wurde ein 12-jähriges ökologisches Monitoring etabliert.

    Video:

    Moorrenaturierung im Windpark Klingenberg

    Moorrenaturierung im Windpark Klingenberg 2022

    Dass durch Windparks im Wald keine erhöhte Waldbrandgefahr besteht, sondern durch die mit der Errichtung von Windparks im Wald verbundenen Maßnahmen der Brandschutz deutlich erhöht wird, ist das Ergebnis einer Beratung von Vertreterinnen und Vertretern der Firmen Energiequelle GmbH und Referenzkraftwerk Lausitz GmbH mit dem Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Wolfhard Kätzmer und dem Kreisbrandmeister Stefan Grothe am 22. März 2024 in der Kreisverwaltung. Thema des Arbeitsgesprächs war der vorbeugende und abwehrende Brandschutz bei Windkraftanlagen im Wald. […]“ Weiter lesen

    Zum Thema Brandschutz werden vor Einreichung des Genehmigungsantrages folgende Gutachten erstellt:

    • Vereinbarkeit mit Waldbrandfrüherkennungssystem FireWatch (FW)
    • Brandschutz

    Vorteile beim Brandschutz im Wald durch die Errichtung von Windenergieanlagen:

    • Herrichtung und Unterhaltung ausreichender Löschwasserentnahmestellen (Teiche, Brunnen, Zisternen, Staustufen in strömenden Gewässern)
    • Herrichtung und Unterhaltung ganzjährig mit (Tank-)Löschfahrzeugen befahrbarer Wege mit Ausweichstellen

    Das Gutachten des renommierten IBGW Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH Leipzig, dass die Auswirkungen der Planung auf das Trinkwasser untersucht hat, liegt vor. Das Hydrologische Gutachten wird im Genehmigungsverfahren eingebracht.
    Es zeigt, dass der Bau sowie der Betrieb des Windparks keine negativen Auswirkungen auf die Grundwassermenge und -qualität haben und dass bei Einhaltung aller Vorsorgemaßnahmen der Grundwasserschutz in der Trinkwasserschutzzone III und das bestehende Schutzniveau für die Trinkwasserressource gewährleistet ist. Demzufolge hat der Windpark keine negativen Auswirkungen auf den „Slamener Riesling“.

    Aufgrund der Überschneidung der Konzentrationszone für Windenergie mit der Trinkwasserschutzzone III sind laut Gutachten folgende zusätzliche Maßnahmen zu befolgen: 

    • Bereitstellen von Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe für den Fall einer Betriebsstörung
    • Regelmäßige Wartung (i.d.R. 2x pro Jahr)
    • Regelmäßige Prüfung von Anlagenteilen auf Dichtigkeit
    • Ölwechsel über eine Schlauchverbindung (LKW-Maschinenhaus)
    • Arbeit mit wassergefährdenden Reinigungsmitteln nur über abgedichteten Fläche
    • Bei Havariefällen Rücksprache untere Wasserbehörde halten und „Windenergie – Leitfaden Brandschutz“ befolgen

    Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden.

    Sofern es nicht möglich ist, den Eingriff zu vermeiden wird auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Alternative zurückgegriffen. Es besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots.

    Derzeit gehen die Gutachter von einem Kompensationsbedarf an Erstaufforstungen in Höhe von mindestens 1 ha für jede geplante Anlage aus. Derzeit gehen wir davon aus, dass alle Erstaufforstungen im Stadtgebiet von Spremberg erfolgen können, konkrete Gespräche dazu laufen derzeit. Dazu kommen Entsieglungsmaßnahmen, Waldverbesserungsmaßnahmen und der Ausgleich des Landschaftsbildes.

    Ausgleichsmaßnahmen erfolgen mindestens im Verhältnis 1:1. Das bedeutet, dass die Summe aller in Anspruch genommenen Flächen an einem anderen nahe gelegenen Standort i.d.R. auf landwirtschaftlichen Flächen neu aufgeforstet wird. Dafür werden wertvolle Laubbäume gepflanzt, um das allgemeine Naturschutzziel der naturnahen Waldentwicklung zu unterstützen. Zusätzlich kann die Pflanzung von Laubbäumen die Ausbreitung von Waldbränden durch eine verstärkte Wasserhaltung von Laubblättern verlangsamen oder gar stoppen.

    Nachdem Rückbau der Windenergieanlagen (nach ca. 25-30 Jahren) werden die zuvor beanspruchten Standorte ebenfalls neu aufgeforstet.

    Weitere erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Form von Waldumbaumaßnahmen im Stadtwald erfolgen. Hierzu sind wir bereits im Austausch mit dem Förster der Stadt Spremberg.

    Durch unsere Projektumsetzung leisten wir einen spürbaren Beitrag für die langfristige Stabilität des Stadtwaldes, durch die Aufwertung des Waldbestandes mit Laubbäumen.

    Munitionsabräumarbeiten – Windenergieanlagen machen Forstwälder sicher:
    Im Kreis Tiefenbrunnen wurden 2017 die zwei Windräder in einem Kiefern- Stangenforst errichtet, wobei es sich um eine ehemals militärisch genutz­te Fläche handelte. Dies machte umfangreiche Munitionsabräumarbeiten erforderlich. Alle Bau- und Betriebsflächen der Anlagen mussten sondiert und von Kampfmitteln befreit werden. Dank der umfangreichen Abräumarbeiten sind sämtliche für den Windpark genutzten Wege und Flächen nun befahrbar.

    Nach dem Rückbau der WEA ist u.U. ein Weiterbetrieb an einem anderen Standort außerhalb der Europäischen Union möglich. Im Sinne der Nachhaltigkeit prüfen wir diese Möglichkeit bei allen Rückbauprojekten, damit auch andere Länder von dieser Technik profitieren können. Teilweise können Regionen z.B. in Afrika auf diesem Wege erstmalig mit Strom versorgt werden. Bei der Weiternutzung werden die Windenergieanlagen selbstverständlich überholt und verschlissene Teile ausgetauscht, so dass ein sicherer Betrieb über viele Jahre weiterhin abgesichert ist.

    Ist ein Windrad am Ende seiner Lebenslaufzeit angekommen, muss es zurückgebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich zwei Möglichkeiten. Eine Weiternutzung im Ausland oder das Recycling. Der Weiterbetrieb ist dabei immer vorzuziehen. Die Neuerrichtung der Anlagen im Ausland erfolgt unter Verwendung von aufgearbeiteten Teilen. So können weitere 10 bis 20 Jahre umweltfreundlicher Betrieb ermöglicht werden.

    Im Falle des Recyclings werden Turmelemente, Getriebe und Gehäuse in Stahlwerken eingeschmolzen, das Fundament wird im Hoch- oder Straßenbau zerkleinert weitergenutzt und die Rotorblätter werden umgenutzt. Eine Vielzahl von Startups beschäftigt sich aktuell mit dieser Thematik und auch in der Forschung ist das Projekt sehr präsent.

    UnternehmenProduktLink
    NOVO-TECH Trading GmbH & Co. KGTerrassenplattenhttps://www.novo-tech.de/unternehmen/gcc-holzwerkstoff
    neocomp GmbHSubstitut in der Zementindustrie als Rohstoff oder zur Energieerzeugunghttps://www.nehlsen.com/unternehmen/gesellschaften/detail/neocomp-gmbh
    Gjenkraft ASSkier, Snowboards, Sonnenbrillen usw.https://gjenkraft.com/
    VattenfallAußenfassade des Parkhauses in Lund (Schweden)https://group.vattenfall.com/de/newsroom/news/2024/von-rotorblattern-zu-gebauden-ein-parkhaus-aus-stillgelegten-windturbinen
    Wings for livingInnovative Outdoormöbelhttps://wings-for-living.de/?srsltid=AfmBOoo-N61qY3iy5mDMLhwdREVgz08MkAxwrmTUJhy8_UC4sbaKeeD9
    Continuum ApSnachhaltige Baumaterialien wie Fassadenplatten und Badezimmerfliesenhttps://www.continuum.earth/
    Siemens Gamesarecyclebare RotorblätterRecyclableBlade (siemensgamesa.com)
    ForschungForschungszielLink
    Karlsruher Institut für TechnologieLärmschutzwände, Grubenverbau, Küsten- und Gewässerschutzhttps://www.kit.edu/kit/33311.php
    Fraunhofer IWESVerfahren zum Recycling von Rotorblätternhttps://www.iwes.fraunhofer.de/en/research-projects/finished-projects-2022/korenaro.html
    Materialforscher Ryan Clarke und Team am Nationalen Labor für erneuerbare Energien in den USARecycling von Rotorblättern durch Epoxidharz aus Biomasse (recyclebar und langlebig/ robust)

    Warum Windräder Müll verursachen – und welche neuen Lösungen es gibt | MDR.DE

     

     

    Zudem wurde Anfang 2024 in Schweden, in der Stadt Lund, vom Architekten Jonas Lloyd ein Parkhaus entwickelt, dessen Verkleidung aus recycelten Rotorblättern besteht. Ein weiteres Großprojekt, dass aktuell im Gespräch mit der schwedischen Verkehrsbehörde ist, sind Lärmschutzwände neben Autobahnen und Eisenbahnstrecken der geplanten Hochgeschwindigkeitsstrecken. Sofern die Verkehrsbehörde einverstanden ist, könnten somit allein bei der Umsetzung der Großprojekte in Schweden alle Rotorblätter Europas wiederverwendet werden.

    Prognosen zeigen, dass im Jahr 2070, also 20 Jahre nach Abschluss der Energiewende, eine Menge an Rotorblättern anfallen würde, die ca. 1/3 der jährlichen Hausmüllmenge der Stadt München entspricht. Dieses Volumen zu recyceln ist gut beherrschbar.

    In Brandenburg besteht die Pflicht zur Beseitigung der gesamten Anlage inklusive Nebenanlagen, Leitungen, Fundamenten, Wegen und versiegelten Plätzen, sodass der ursprüngliche Zustand inklusive entsprechender Bodenqualität wiederhergestellt werden muss. Zusätzlich wird die Baugenehmigung für eine Anlage erst erteilt, sobald die Rückbaubürgschaft in Höhe der Rückbaukosten bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt werden.

    FAQ’s

    Hierbei handelt es sich um die größten zusammenhängenden Konzentrationsflächen (ca. 680 ha), von denen noch etwa 60% unbebaut sind. Durch den vorhandenen und nunmehr erneut bestätigten Windpark liegt eine vorbelastete Situation vor, so dass die neuen Eingriffe (Landschaftsbild und Erschließung) weniger erheblich sind.

    Die Nähe zum Industriepark Schwarze Pumpe, sowie zum geplanten Standort des Referenzkraftwerk Lausitz und zur dahin führenden Hochspannungstrasse bieten einen deutlichen Standortvorteil.

    Die Zone I und II des Trinkwasserschutzgebietes wird aus der Konzentrationszone ausgespart und soll in der Konfiguration der Anlagenstandorte (BImSchV-Genehmigung) berücksichtigt werden. Das trifft auch für das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, den hindernisrelevanten Bereich des Hubschrauberlandeplatzes und den geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kupferabbau zu.

    Weiterhin wurde durch eine Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) bestätigt das es innerhalb der Fläche geringe Konflikte mit dem Artenschutz von geschützten Vogelarten gibt.

    Ja, es gibt Alternativen. Diese sind jedoch deutlich schlechter geeignet als der Stadtwald.

    Der derzeitige Strombedarf der Stadt Spremberg beträgt 60 GWh, dieser wird sich durch die notwendige Umstellung der Fernwärme verdoppeln. Der für Spremberg wichtige Industriepark Schwarze Pumpe benötigt aktuell 600 GWh. Bis 2050 rechnet die ASG mit einer Verzehnfachung des Strombedarfs.

    Der durch die SWS, Energiequelle und Enertrag geplante Windpark wird mit einem geschätzten Ertrag von ca. 260 GWh vollständig in Spremberg und im Industriepark verbraucht werden.

    Dafür wird eine Fläche von ca. 1,8% des Stadtwaldes für eine Zeitdauer von 30 Jahren Betriebsdauer benötigt. Im Anschluss können diese Flächen direkt wieder für die Forstwirtschaft genutzt werden.

    Die Stadt Spremberg ist über die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH (SWS) an der Umsetzung des Windparks mit 25,1 % beteiligt.

    Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass Entscheidungen der Gesellschafter einstimmig erfolgen müssen, die SWS haben somit volles Mitspracherecht. Dies ermöglicht der Stadt Spremberg sowie der SWS, die örtlichen Interessen mit einzubringen, in wirtschaftlicher Hinsicht von der Umsetzung des Projektes zu profitieren und die Stromversorgung für den Industriepark Schwarze Pumpe und die Kunden der SWS langfristig sicherzustellen.

    Hierfür haben die SWS im Dezember 2022 einen Antrag auf Änderung des FNP der Stadt Spremberg mit der Ausweisung einer Erweiterung des Sondergebiets Wind gestellt.

    Die Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Industriepark Schwarze Pumpe ist Grüner Strom. Dieser sichert den Fortbestand der bestehenden Unternehmen. Das RefLau soll dabei die Basis für eine 24/7 Versorgung bieten.

    Daraus resultieren mehr als 3.000 neue Arbeitsplätze im Industriepark SP, was wiederum die Voraussetzung für eine positive Stadtentwicklung für die Stadt Spremberg ist. Zu dieser Entwicklung zählen dabei Projekte wie zum Beispiel das Neubauprojekt am Spreebogen, Investitionen in das Spremberger Krankenhaus, die Sanierung oder sogar der Neubau der Spremberger Schwimmhalle, aber auch die Sicherung der Kaufkraft.

    Des Weiteren partizipiert der Stadthaushalt zum einen über die Pachtzahlungen für den geplanten Windpark und zum anderen durch die EEG-Kommunalbeteiligung.

    Außerdem wird die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH (SWS) an der Beteiligungsgesellschaft mit beteiligt. Somit können Einnahmen aus der Stromerzeugung aus dem Windpark generiert werden, es wird ein Mitspracherecht für die Nutzung des produzierten Stromes geben und selbstverständlich werden die Kunden der SWS, Vorteile daraus ziehen. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichen Verbesserung der Stromtarife aber beispielsweise auch der Betrieb der Schwimmhalle und der Freibäder, könnten ein möglicher Vorteil sein.

    Für die Umwelt und die Bevölkerung ist der Abrieb von Lacken und Beschichtungen der Rotorblätter vernachlässigbar, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik äußerst gering sind.

    Regen und Wind können bei hohen Rotorgeschwindigkeiten (ca. 300 km/h) kleine Partikel von den Rotorflügeln abtragen. Diese Erosion ist insbesondere für die Betreiber ein Problem, da sie auf Dauer die Effizienz der Anlagen beeinträchtigt. Daher müssen die Flügel zum einen regelmäßig gewartet werden, zum anderen wurden die Beschichtungsmaterialien aus Folien und Lacken für moderne Windenergieanlagen immer weiter optimiert.

    Um eine Vorstellung von der Menge der anfallenden Menge an Mikroplastik zu bekommen, macht sich ein Vergleich sehr gut:

    • Jährlicher geschätzter Abrieb von allen Autoreifen in Deutschland: 102.090 t pro Jahr (im Vergleich dazu nur 0,076% davon Abrieb Windenergie)
    • Jährlicher geschätzter Abrieb von Schuhsolen in Deutschland: 9.047 t pro Jahr (0,86% davon Abrieb Windenergie)
    • Jährlicher geschätzter Abrieb von allen Windenergieanlagen in Deutschland: 78 t pro Jahr, unter der Annahme von durchschnittlich 2,74 Kilogramm jährlichem Materialverlust pro WEA 

    Alle potenziell problematischen Stoffe werden im Betrieb durch die Beschichtung geschützt. Wie bei den Tragflächen von Flugzeugen werden Glasfasern durch Lacke und Folien versiegelt und Kohlefasern sind fest im Plastik gebunden.

    Die Schutzbeschichtung wird regelmäßig bei Wartungsarbeiten überprüft und bei Bedarf ausgebessert, um einen hohen jährlichen Ertragsverlust und potenzielle Rotorblattschäden zu vermeiden. Daher liegt es im ureigenen Interesse der betreibenden Unternehmen, diese Schäden an den Blättern möglichst frühzeitig und sorgfältig auszubessern.

    Im folgenden Video wird der Bau des Energiequelle Windparks Lumivaara in Finnland gezeigt: Lumivaara Wind Farm

    Bewegtbild zur Windenergie

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    Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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    In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
    Projekt auf den Weg bringen.

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