- Baubeginn 01. September 2025
Windpark Sömmerda
Schön, dass Sie sich informieren möchten!
Die Firma Energiequelle plant in den Gemarkungen Sömmerda/Schallenburg die Errichtung des Windparks Sömmerda.
Es werden 4 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 mit einer Leistung von 5,56 MW und einer Gesamthöhe von 246,6m errichtet. Die Anlagen befinden sich in dem im Entwurf des Sachlichen Teilplan "Windenergie" Mittelthüringen ausgewiesenen Vorranggebiet W-18.
An dieser Stelle möchten wir Sie regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um den Windpark versorgen und für das Jahr 2026 ist eine öffentliche Infoveranstaltung geplant.
Zahlen & Fakten
- Typ: Enercon E-160160m Rotordurchmesser
- Leistung5,56MW pro Anlage
- Versorgung von über10.500Durchschnittshaushalten
mit jeweils ca. 3.500 kWh/a - Äquivalente27.000t CO2-Einsparung pro Jahr
Aktuelles
Nach Abschluss aller vorbereitenden Arbeiten z.B.
- Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
- Sicherung Netzanschluss
- Gründung Windparkgesellschaft
- Bestellung der Windenergieanlagen
- Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
- Vermessungsarbeiten
soll Anfang September mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Die Genehmigung für die Errichtung der vier beantragten Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde erteilt.
Der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich der Baugenehmigung für die Errichtung von 4 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E160 EP5 E3 NH 166,6m wurde bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Sömmerda eingereicht.
Visualisierungen
Um Ihnen einen ersten Eindruck vom geplanten Windpark Sömmerda zu vermitteln, zeigen wir auf der folgenden Karte die Standorte, von denen aus die Visualisierungen erstellt wurden. Diese Blickpunkte wurden sorgfältig ausgewählt, um typische Perspektiven aus dem umliegenden Landschaftsbild darzustellen. So erhalten Sie ein realistisches Bild davon, wie sich der Windpark in die Umgebung einfügen wird.
Die Karte dient als Orientierung und Einstieg in die nachfolgenden Ansichten.


Blick auf den geplanten Windpark aus Sömmerda - Schallenburger Straße


Blick auf den geplanten Windpark aus Kranichborn


Blick auf den geplanten Windpark aus Schallenburg - an der Unstrut
Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Wir planen erneuerbare Energien nur dort, wo es mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar ist. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.
Vögel
- Horstbaumerfassung im Umkreis. Besatzkontrolle im April, Mai und Juni
- Erfassung von planungsrelevanten und windenergieanlagensensiblen Arten im Umkreis des geplanten Windparks
Termine von März bis Juni - Zug- und Rastvogelkartierung, Termine im Herbst und Frühjahr
Fledermäuse
- Ca. 7 Monate Dauerakustik (Frühjahr–Herbst)
- Transektenbegehungen
- Netzfänge
- Besenderung und Telemetrierung zur Quartiersuche
- Quartier- und Kastenkontrolle
Wir halten klare Schallgrenzen ein!
Die Schallemissionen eines Windparks werden gutachterlich vor der Genehmigung eines Windparks ermittelt. Hierbei wird überprüft ob die erlaubten Pegel der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.
In der Grafik unten rechts zeigen wir eine Übersicht über die Einordnung der Schallemissionen von Windenergieanlagen im Vergleich zu bekannten Alltagsgeräuschen.
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar und in den o.g. schwachen Intensitäten gesundheitlich unschädlich, wie diverse Studien aus dem In- und Ausland wiederholt belegt haben.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall: Faktencheck: Windenergie und Infraschall
Unten links sehen Sie eine erste Berechnung der potenziellen Schallemissionen im Projekt Sömmerda. Bei Überschreitungen der Richtwerte der Technischen Anleitung sind Gegenmaßnahmen vorzusehen.
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein
Windkraftanlagen können periodischen Schattenwurf verursachen, der von Anwohnern als störend empfunden wird. Um dies zu vermeiden, hat der Länderausschuss für Immissionsschutz Richtlinien veröffentlicht, die eine Schattenwurfprognose für geplante Windparks fordern. Diese Prognose bewertet die Intensität des Schattenwurfs und stellt sicher, dass die festgelegten Richtwerte an Wohngebäuden eingehalten werden: maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr.
Um diese Werte zu gewährleisten, werden Abschaltautomatiken und zusätzliche Sensoren in die Windkraftanlagen integriert, die die Lichtverhältnisse überwachen und die Anlagen bei Überschreitungen abschalten.
In der Abbildung wird die prognostizierte Beschattungsdauer (meteorologisch wahrscheinlich) in Stunden pro Jahr visuell dargestellt.
Licht aus, Erholung an
Mit der innovativen bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) bleibt der Nachthimmel dunkel und friedlich. Diese Technologie sorgt dafür, dass die Beleuchtung der Windenergieanlagen nur dann aktiviert wird, wenn sich tieffliegende Flugzeuge in der Nähe befinden. Den Rest der Nacht über bleibt der Windpark dunkel.
Dank BNK können Anwohner ungestört schlafen.


Die Windenergieanlagen blinken nur, wenn sich ein tieffliegendes Flugzeug in unmittelbarer Nähe befindet, dank der Installation der BNK-Systeme.
Alle Bürger & Bürgerinnen profitieren
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2021 hat die Möglichkeit geschaffen, die betroffenen Gemeinden finanziell zu beteiligen.
Hierzu wurde der Paragraph §6 in das EEG aufgenommen, dieser ermöglicht bis zu 0,2 € Cent pro kWh Stunde in die Kommunen zu geben.
Als Ergänzung dazu, macht das Thüringer Windbeteiligungsgesetz diese Zahlung für alle neu errichteten Anlagen verpflichtend.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben wir die Verträge mit den umliegenden Gemeinden bereits abgeschlossen.
30.000 € je Windenergieanlage

„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle GmbH für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung darum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen.
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Beirat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der erneuerbaren Energien auch Soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.
Im Projekt Sömmerda wird für die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die Energiequellestiftung in das Projekt eingebunden. Vorgesehen ist 30.000 € je Windenergieanlage in die Stiftung einzuzahlen, die während der Betriebsphase für gemeinnützige Zwecke direkt vor Ort stückweise abgerufen werden können.
Vorgesehener Zeitplan

Projektidee Enercon

Projekteinstieg Energiequelle

BImSchG-Antrag eingereicht

BImSchG-Genehmigung erhalten

Zuschlagserteilung nach EEG

Bürgerinformation über Presse

Beginn der Erdarbeiten

geplanter Beginn der Fundamentarbeiten

geplante Inbetriebnahme der ersten WEA
Siegelpartner ThEGA

Energiequelle ist Siegelpartner der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA). Mit diesem Siegel verpflichten wir uns, transparent und fair mit allen am Windparkprojekt Beteiligten umzugehen.
Die Servicestelle Windenergie bei der ThEGA berät zudem im Auftrag der Landesregierung Kommunen, Eigentümer und Genossenschaften fachlich kompetent und neutral. Folgende Angebote bietet die Servicestelle Windenergie:
- praxisorientierte Erstberatung von Kommunen
- fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte
- Beratung von Land- und Forstwirten
- Information zu Bürgerbeteiligungsprojekten
- Unterstützung regionaler Dialogveranstaltungen
- Begleitung von Interessengemeinschaften für Flächeneigentümern
- Telefonische Bürgerberatung
Hintergrundinformationen

Die Broschüre behandelt Recycling, Naturschutz, Bürgerbeteiligung und Netzsteuerung in der Windkraft.
Mythen & Fakten
Die Broschüre behandelt die Bedeutung und den Schutz der Natur. Sie hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist.
Naturschutz