Windpark Teschendorf

Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks in Teschendorf mit fünf Anlagen.
Bei den Anlagen handelt es sich um den Typ Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 130 Metern, einem Rotordurchmesser von 138 Metern und einer Leistung von 4,2 MW pro Anlage. Die Gesamthöhe der Anlagen beträgt 200 Meter.

Visualisierungen des geplanten Windparks

Update: die hier gezeigte Visualisierung entspricht nicht mehr der aktuellen Planung. Zu sehen sind hier Anlagen mit einer vormals geplanten Gesamthöhe von 230 m, die aufgrund militärischer Belange auf eine Gesamthöhe von 200 m reduziert werden. WEA 2 ist zudem nach Westen gerückt und dementsprechend ca. 70 m weiter von den Ortschaften entfernt.

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Das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) als Planungsgrundlage, der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan)

Grundlage unserer Windparkplanung in Teschendorf ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig. Das RROP hat im Mai 2020 Rechtskraft erlangt.

Eines der neu geplanten Vorranggebiete für die Windenergienutzung befindet sich westlich von Teschendorf, folgend ein Auszug aus dem Entwurf zum Satzungsbeschluss:

Die Stadt Wittingen hat zudem beschlossen, den FNP der Stadt an das RROP anzupassen und einen B-Plan aufzustellen. Beide Pläne sind mittlerweile rechtskräftig. Die Bekanntgabe der Pläne erfolgte am 31.01.2023 im Amtsblatt Gifhorn.

Abb.: Zeichnerische Darstellung RROP 2008,
1. Änderung – Entwurf zum Satzungsbeschluss (Auszug)
Quelle: https://www.regionalverband-braunschweig.de/satzungsbeschluss/

Der Flächenzuschnitt des Windvorranggebiets „Teschendorf“

Die Stadt Wittingen hat, sofern der RROP Rechtskraft erlangt, ein sogenanntes Anpassungsgebot zu befolgen, d.h. dass die Stadt ihre Bauleitplanung (z.B. den Flächennutzungsplan) an das neue RROP anzupassen hat. Die neu ausgewiesenen Windvorranggebiete werden dann in die Bauleitplanung der Stadt übernommen.

Der Flächenzuschnitt des Windvorranggebiets „Teschendorf“ ergibt sich folgendermaßen:

 

  • Abgrenzung zu Waldflächen
  • 1000-Meter-Abstand zu den Siedlungsbereichen von Teschendorf, Küstorf und Schneflingen
  • 3-Kilometer-Abstand zum nördlich gelegenen nächsten Windvorranggebiet „Suderwittingen“
  • Schutz-Abstand zu Brutrevieren des Rotmilans, südlich von Mahnburg

Abb.: Flächenzuschnitt des geplanten Vorranggebietes Teschendorf
Quelle: Hintergrund: Google Earth / Eigene Darstellung

Abb.: Layout Windpark Teschendorf
Quelle Hintergrund LGLN © 2019
Zeichnung: Eigene Darstellung

Typ Enercon

E-138

EP3 E2

Leistung

MW pro Anlage

(Annahme 4000 kWh /Jahr)

versorgte Haushalte

Äquivalente

Einsparungen in Tonnen
pro Windpark

Genehmigungsverfahren

Für den Windpark Teschendorf wurde im November 2019 ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz eingereicht.

Aufgrund militärischer Belange und der zwischenzeitlich erfolgten Entscheidung der Stadt Wittingen, dass ein B-Plan aufzustellen ist, wird der Antrag dementsprechend angepasst und parallel zum F- und B-Plan bearbeitet werden.

Der Landkreis Gifhorn prüft den Antrag in folgenden (nicht abschließend aufgezählten) Punkten:

Natur, Landschaft und Bodenschutz
  • Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen, sonstige Tierarten
  • Biotoptypen und Pflanzen
  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Denkmäler und kulturelles Erbe
  • Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima und Luft
Emmissionen
  • Einhaltung von Immissionsrichtwerten bezüglich Schall und Schattenwurf
Anlagensicherheit
  • Standsicherheit
  • Eisansatzerkennung
  • Blitzschutz
  • Brandschutz
Luftverkehrsrechtliche und militärische Belange

Kompensationsmaßnahmen
Eingriffe in Natur und Landschaft werden kompensiert

Der Schutz des Naturhaushaltes umfasst selbstverständlich auch die im jeweiligen Gebiet beheimateten Tierarten. Diese wurden mittels umfangreicher Kartierungen erfasst und in Fachgutachten beschrieben und bewertet.

In Teschendorf sind besonders die Feldlerche und die Wachtel vom Bau und Betrieb der Anlagen betroffen. Es werden Kompensationsmaßnahmen umgesetzt, um für diese Vögel einen attraktiven Lebensraum auf geeigneten Flächen zu schaffen – in Teschendorf werden es voraussichtlich 6 Hektar sein. Dabei werden nur solche Maßnahmen realisiert, die auf Grundlage der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt sind.

Abb.: Übersicht über die vorgesehenen Kompensationsflächen und die geplanten Windenergieanlagen
Quelle: planungsgruppe grün, Windpark Teschendorf Landschaftspflegerischer Begleitplan (2019)

Wir stehen für Klimaschutz.
Aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Artenschutz
Um Fledermäuse zu schützen, werden die Anlagen vorübergehend abgeschaltet werden. Voraussichtlich vom Frühjahr bis in den Herbst hinein werden die Anlagen während der üblichen Flugzeiten der Fledermäuse stillstehen – das ist in der Regel von Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang, bei niedrigen Windgeschwindigkeiten und wärmeren Temperaturen. Diese Zeit- und Abschaltvorgaben können mit Hilfe technischer Software präzise umgesetzt werden. Darüber hinaus kann in den ersten Betriebsjahren zusätzlich ein sogenanntes „Gondelmonitoring“ eingesetzt werden, um die tatsächlichen Fledermausaktivitäten in Rotorhöhe zu erfassen und die Abschaltzeiten ggf. nochmals anzupassen.

Abb.: Fledermauskundliche Detektoruntersuchung – planungsrelevante Arten: Großer Abendsegler
Quelle: planungsgruppe grün, Fachgutachten Fledermäuse 2016 (2019)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Artenschutz mit interessanten Abbildungen und Vergleichen.
Wussten Sie z.B., dass die Populationen von Rotmilan, Kranich und Seeadler seit Jahren wachsen?

Wir halten klare Schallgrenzen ein

Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windkraftanlage Schall. Aus diesem Grund ist es notwendig, die von Windkraftanlagen verursachten Geräuschimmissionen entsprechend zu bewerten. Dabei sind wir an die sogenannte TA-Lärm gebunden. Diese Vorschrift beschreibt, wie eine Windkraftanlage bezüglich ihrer Schallimmissionen im Zusammenspiel mit den umliegenden Siedlungsgebieten zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der dem Windpark angrenzenden Baugebiete sowie deren bauliche Nutzung werden Immissionsorte mit den relevanten Immissionsrichtwerten festgelegt. In diesem Zusammenhang wurden im Einwirkungsbereich des Windparks Teschendorf Immissionsorte mit folgenden Einstufungen festgelegt:

  • Dorfgebiete 45 dB(A)
  • Mischgebiete 45 dB(A)
  • Wochenendhaussiedlung 35 dB(A)

Die Abbildung zeigt die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose. Die Schallausbreitung wird hier durch sogenannte Isophonen dargestellt. Es wird deutlich, dass sämtliche Richtwerte an den festgelegten Immissionsorten unterschritten und somit die Vorgaben der TA-Lärm eingehalten werden. Die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose werden nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Windparks durch eine Schallmessung auf ihre Richtigkeit hin überprüft.

Um einen Eindruck von den einzuhaltenden Schallpegeln zu bekommen, finden Sie in der Tabelle ausgewählte Schallpegel sowie dazugehörige äquivalente Alltagsgeräusche.

Abb.: Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens
Quelle: T&H Ingenieure, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Teschendorf (2021).

Tabelle: Alltagsgeräusche und ihre Schallpegel

Infraschall

Infraschall kommt in der Natur vor, wird aber auch künstlich erzeugt. Zu natürlichen Infraschallquellen zählen z.B. Gewitter, Meeresbrandung, starker Wind, Stürme, Donner. Künstlicher Infraschall kann von folgenden Anlagen ausgehen: Gasturbinen, Klimaanlagen, Verdichterstationen, Pumpen, Kompressoren, Vibratoren. Aber auch Verkehsmittel wie LKW, Schiffe und Flugzeuge sind für Infraschall verantwortlich.

Als Infraschall werden Schallwellen bis zu einer Frequenz von 20 Hertz bezeichnet. Da das menschliche Ohr akustische Ereignisse nur in einem Frequenzbereich von 20 und 20.000 Hertz wahrnehmen kann, ist der Infraschall somit für den menschlichen Hörsinn nicht wahrnehmbar. Er kann jedoch mit hinreichender Intensität als Pulsation oder Drückgefühl wahrgenommen werden.

Auch Windkraftanlagen erzeugen in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung durch am Ende der Rotorblätter entstehende Wirbelablösungen Infraschall. Auch die am Mast vorbeistreichenden Rotorblätter können tieffrequenten Schall erzeugen.

Mittlerweile liegen Untersuchungen vor, die sich mit dem von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall auseinandergesetzt haben. Diese Untersuchungen haben unabhängig voneinander festgestellt, dass der Infraschall in der Umgebung von Windkraftanlagen deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall

Tabelle: Infraschallpegel einer 1 MW-WKA bei 15 m/s in 250m Entfernung ermittelt

Es zeigt sich auch, dass je tiefer die Frequenz ist, der Schalldruckpegel umso höher sein muss, damit der Schall wahrgenommen werden kann.

Im Rahmen der Untersuchungen wurde auch festgestellt, dass keine nennenswerte Zunahme des Infraschallpegels ab einem Abstand von 700m im Vergleich zur Messung bei abgeschalteter Anlage zu verzeichnen ist. Damit gehen die Infraschallimmissionen also im Hintergrundrauschen unter.

Nach heutigem Stand der Forschung ist somit davon auszugehen, dass die Infraschallbelastung durch Windkraftanlagen im Vergleich mit anderen natürlichen und vom Menschen gemachten Quellen sehr gering ist und es nach dem heutigen Forschungsstand zu keinen negativen gesundheitlichen Auswirkungen kommt.

Wir halten klare Schattengrenzen ein

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windkraftanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. Um diesen Wirkungen entgegenzutreten, veröffentlichte der Länderausschuss für Immissionsschutz die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“. Hier wird aufgeführt, wie mit dem Schattenschlag bei Windkraftanlagen umzugehen ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose für den geplanten Windpark gefordert.

In dieser Prognose wird die Intensität des Schattenwurfes an festgelegten Immissionsorten bewertet. Dabei gilt es festzustellen, ob die festgelegten Richtwerte eingehalten werden. Demnach darf die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer eines Immissionsortes maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden pro Jahr betragen. Hierbei handelt es sich um theoretische Annahmen, bei denen davon ausgegangen wird, dass die Sonne tagsüber an allen Tagen des Jahres scheint und der Himmel wolkenlos ist.

Die Abbildung zeigt die Ergebnisse der Schattenwurfprognose. Der Richtwert von 30 Minuten am Tag wird an keinem Immissionsort überschritten. Da der Richtwert von 30 Stunden pro Jahr hingegen an mehreren Immissionsorten überschritten wird, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Um die Richtwerte einzuhalten, wird eine entsprechende Abschaltautomatik in die Windkraftanlage integriert, die die Einhaltung der vorgegebenen Richtwerte gewährleistet. Da der Schattenwurf in der Realität von mehreren meteorologischen Faktoren abhängt, können auch zusätzliche Sensoren in die Windkraftanlage eingebaut werden, die die jeweiligen Lichtverhältnisse bewerten und so registrieren, ob überhaupt Schattenwurf möglich ist. Kommt eine solche Technologie zum Tragen, werden die Windkraftanlagen abgeschaltet, wenn der Richtwert von 8 Stunden pro Jahr überschritten wird.

Abb.: Ergebnisse des Schattenwurfgutachtens
Quelle: T&H Ingenieure, Schattenwurfgutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Teschendorf (2021).

Anlagensicherheit und Technik

Eisansatzerkennung
Bei bestimmten Witterungsbedingungen kann sich an den Rotorblättern Eis, Reif oder Schnee ablagern. Ablagerungen von Eis und Schnee stellen eine potenzielle Gefährdung dar, da sie von den Anlagen herabrutschen können oder unter Umständen bei drehendem Rotor abgeworfen werden.
Um die Gefährdungen durch Abwurf von Eis/Schnee zu minimieren, werden die WEA mit einem Eisansatzerkennungssystem ausgestattet. Die Anlage gleicht bei kritischen Temperaturen die normal zu erwartende Leistung mit der tatsächlich erbrachten Leistung ab und schließt daraus, ob ein Eisansatz gegeben ist bzw. gegeben sein könnte. Sofern die Anlage einen Eisansatz registriert, wird diese abgeschaltet.
Zusätzlich werden im Bereich der beantragten Windenergieanlagen Hinweisschilder aufgestellt, welche auf die verbleibende Gefahr des Eisabfalls – die von jedem errichteten Bauwerk ausgehen – aufmerksam machen.

Blitzschutz
Blitzeinschläge können Teile von Gebäuden in Brand setzen und zerstören. Zudem können die hohen Ströme direkt durch leitende Verbindungen oder durch Induktion ins Gebäudeinnere übertragen werden und dort zu weiteren Beschädigungen führen. Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer exponierten Lage besonders gefährdet.
Um mögliche Schäden durch Blitzeinschläge zu vermeiden und einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten, werden ENERCON Windenergieanlagen mit einem Blitzschutz ausgestattet.
Ein Blitzstrom wird dabei von den Rotorblättern oder der Gondeloberseite bis ins Erdreich abgeleitet.

Gondellöschsysteme
Die Möglichkeiten der Feuerwehren sind immer dann eingeschränkt, wenn es zu einem Brand im oberen Teil der Windenergieanlagen kommt (beispielsweise in der Gondel oder am Rotor), da diese Bereiche mit den genormten Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehren nicht zu erreichen sind.
Bei einem Brand, der sich nachweislich nur im unteren Teil der Anlagen (Turmfüße) befindet, kann in der Regel gelöscht werden.
Alle fünf Windenergieanlagen werden deshalb mit automatischen Löschanlagen in der Gondel ausgestattet. Eine Gefahr der Brandausbreitung aus den Anlagen, insbesondere der Gondeln, ist somit nicht zu erwarten.
Das Löschsystem wird automatisch im Falle eines kritischen Temperaturanstiegs aktiviert. Bei dem Brandbekämpfungssystem handelt es sich um eine Feinsprühlöschanlage, die das Löschmittel mithilfe spezieller Düsen als feinen Wassernebel versprüht. Zur Verstärkung der beschriebenen Löscheffekte hat das Löschmittel einen schaumbildenden Zusatz.

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Aus Luftsicherheitsgründen müssen Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern in Deutschland nachts durch Lichtsignale gekennzeichnet werden. Die blinkenden Lichter werden von Anwohnern häufig als störend empfunden.
Beim Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) werden alle blinkenden Warnlichter erst eingeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. In Teschendorf ist eine BNK geplant.
Wir favorisieren, die sogenannte Transponder-Technik einzusetzen:
In oder an den Anlagen werden Empfangsgeräte installiert. Diese empfangen die Transpondersignale, die von Luftfahrzeugen ausgesendet werden sowie weitere Signale.
Mit diesen Informationen lässt sich bestimmen, ob und wie sich Luftfahrzeuge einer Windenergieanlage nähern. Dadurch lässt sich die Nachtkennzeichnung der Anlagen bedarfsgerecht steuern.

Die Transpondertechnologie ist allerdings bislang nicht zugelassen. Jedoch wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) dahingehend geändert. Voraussichtlich wird die geänderte AVV im Februar 2020 in Kraft treten.

Abb.: Transponder-System
Quelle: BWE; Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung:Einführung einer bundeseinheitlichen Verpflichtung im EEG (Februar 2018)

Erwarteter, geschätzter Zeitplan

Ein Gewinn für Sie und Ihre Region

Vergünstigter Strom
Anwohnern der Ortsteile Teschendorf, Küstorf, Schneflingen und Mahnburg können für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Inbetriebnahme des Windparks von einem vergünstigten Haushaltsstromtarif profitieren. Es handelt sich hierbei um „grünen“ Strom, den die Anwohner über die eq strom GmbH & Co. KG beziehen werden können.

Förderung gemeinnütziger Zwecke
Darüber hinaus ist es uns möglich, über die Energiequelle Stiftung gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Seit vielen Jahren engagieren wir uns für soziale und kulturelle Zwecke – besonders im ländlichen Raum, dem Schauplatz der Energiewende.

Auch in Teschendorf und umzu möchten wir dies gern tun.

Vorgesehen ist, einen Betrag von 3.000,- je Windenergieanlage und Jahr zur Verfügung zu stellen, sodass während der 20-jährigen Betriebsdauer 300.000,-€ aus der Energiequelle Stiftung abgerufen werden können – für gemeinnützige Zwecke direkt vor Ort.

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen
wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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