Windpark Plaggenmoor

Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks östlich der Ortschaft Otersen auf den Gemeindeflächen der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden (Aller).  

Die geplanten Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 gehören der neuesten Generation an und haben einen Rotordurchmesser von etwa 172 m bei einer Generatorleistung von 7,2 MW / WEA.
Die geplante Nabenhöhe beträgt etwa 175 m. Die Gesamthöhe der Anlagen liegt damit bei etwa 261 m über Grund.
 

Am 12.03.2024 wurde von Energiequelle ein Antrag zur Genehmigung nach BImSchG für sechs Windenergieanlagen beim Landkreis Verden eingereicht. Planungsgrundlage für die Antragseinreichung ist die Windvorrangfläche KI-20 aus dem aktuellen 2. Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) des Landkreises. Dieser Plan wird im Landkreis derzeit überarbeitet. Nach aktuellem Stand (Mai 2024) wird die Überarbeitung voraussichtlich Ende 2024-Anfang 2025 mit einer Vergrößerung der Windvorrangfläche abgeschlossen sein, sodass dann eine Antragsänderung auf bis zu sieben Windenergieanlagen erfolgen kann. Diese Antragsänderung wird derzeit von Energiequelle vorbereitet.  

Ich berate Sie gerne
Jan Schrobsdorff
Projektleiter

T +49 421 626 769 79
schrobsdorff@energiequelle.de

Anlagenanzahl

6

V172 von Vestas

Leistung

43,2

MW gesamt

Ertrag

127.000

MWh/a

Versorgung von mehr als

36.000

Durchschnittshaushalten

Äquivalente

100.000

t CO2-Einsparung

Visualisierungen des geplanten Windparks

Visualisierung 1: Blick von Norden
 

 

Visualisierung 2: Blick von Osten

 

Visualisierung 3: Blick von Süden

 

Hintergrundinformationen zur Planungsfläche

Für die Planung des Windparks richten wir uns nach den aktuellen Bestimmungen des Regionalplans für den Landkreis Verden von 2016 mit dem aktuell in Überarbeitung befindlichen 2. Änderungsentwurf. Grundlage für das Park-Layout ist das Windvorranggebiet KI-20. Alle Windenergieanlagen halten einen Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden in Ortslagen und 500 m in Außenlage ein.

Abb. 1: Windvorrangfläche (links: Version mit 6 WEA; rechts: Version mit 7 WEA) mit bemaßten Abständen zu den umliegenden Ortschaften und vorläufigen WEA-Standorten.

Die Evolution der Anlagentechnik

Windenergieanlagen haben über die letzten 20 Jahre eine beeindruckende Leistungssteigerung hinter sich gebracht. Das hängt vor allem auch mit der Steigerung der Rotorgröße zusammen, weil Leistung und damit der Ertrag einer Anlage mit der überstrichenen Rotorfläche zunehmen. Auch die Anlagenhöhe wächst kontinuierlich. Derzeit sind bereits Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von knapp 200m und einer Gesamthöhe von 285m möglich.

Abb. 2: Evolution der Anlagentechnik

Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen – ein Widerspruch zu Klimazielen und Artenschutz

Aus energiewirtschaftlicher Sicht spricht vieles für eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Raums durch möglichst leistungsstarke und damit in der Regel große Anlagen. Aufgrund der begrenzten Flächenkulisse für Windenergieanlagen in den nächsten Jahren können laut einer Studie des Umweltbundesamtes die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland für 2025 und 2030 nur knapp erreicht werden. Gleichzeitig zeigen Berechnungen, dass der Flächenbedarf dafür um bis zu 18% ansteigen würde, wenn anstelle großer Anlagen nur kleinere Anlagen betrieben würden.

Auch unter artenschutzrechtlichen Aspekten sind große Anlagen von Vorteil, weil sie zu einem größeren Abstand zwischen Flur und Rotorblattspitze führen. Die sich dadurch ergebende rotorfreie Zone kann regelmäßig dazu führen, dass sich die Kollisionsgefahr für Vögel und einige Fledermausarten verringert.

Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz – Erhöhung der rotorfreien Zone

Diverse Studien zeigen, dass Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan oder Mäusebussard sich überwiegend in Flughöhen von weniger als 80 m aufhalten (z.B. Mammen et al. 2013). Die Kombination von ausreichend lichter Höhe des Rotors (minimalster Abstand Rotorspitze zum Boden) und Abschaltungen der Windenergieanlagen bei für den Greifvogelflug bevorzugten Wetterbedingungen zwischen März und August kann z.B. die streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzmilan bei 90% bzw. 85% ihrer Fluganteile schützen (HMUKLV/HMWEVW 2020).

Abb. 3: Flughöhen des Rotmilans in Bezug zur lichten Höhe des Rotors einer WEA (Beispielhaft)

Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Im Projekt Plaggenmoor wurden frühzeitig seit 2021 umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben, welche die Flora und Fauna vor Ort untersuchten. Als windkraftempfindliche Art wurde dabei im Jahr 2022 ein brütendes Rotmilan-Paar identifiziert. Im Rahmen sogenannter Raumnutzungsanalysen konnte festgestellt werden, dass kein erhöhtes Kollisionsrisiko zwischen den anzutreffenden Vögeln und den geplanten Windenergieanlagen besteht. Dies bedingt sich vor allem dadurch, dass die Windparkfläche als Nahrungshabitat für den Rotmilan von untergeordnetem Interesse ist und die angetroffenen Vögel zur Jagd vermehrt die nördlich des Windparks gelegenen Wiesen aufsuchen. Bei Flächenbewirtschaftenden Ereignissen (Mahd) auf den umliegenden Feldern werden die Windenergieanlagen zum Schutz der windkraftempfindlichen Großvögel abgeschaltet.

Auch für Zug- und Rastvögel sowie für Fledermäuse konnte kein signifikant erhöhtes Risiko in Hinblick auf Scheuch- und Kollisionsrisiko festgestellt werden. Als zusätzlicher Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen nachts bei günstigen Flugbedingungen ebenfalls abgeschaltet. Ein begleitendes Gondelmonitoring sorgt für die Einhaltung und Optimierung der Abschaltzeiten im laufenden Betrieb.

Abb. 4: Vorkommen WEA-sensibler Brutvogelarten aus der Brutvogelkartierung 2022.

Wir halten Schallgrenzen ein

Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Damit müssen auch wir die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ (BMUB, 2017) einhalten. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Nach TA Lärm müssen wir, unter Berücksichtigung der Schall-Vorbelastungen, folgende Immissionsrichtwerte einhalten:

Eine von uns in Auftrag gegebene Schallimmissionsprognose (für die aktuell beantragten sechs Windenergieanlagen) ergab, dass wir sämtlich Richtwerte ohne Probleme einhalten können. Für eine mögliche Erweiterung auf sieben Windenergieanlagen werden derzeit neue Gutachten erstellt. Es wird erwartet, dass die nahe an Ortschaften Otersen und Ludwigslust platzierten Anlagen nachts in einen Schallreduzierten Betrieb wechseln.

Die Ergebnisse der Prognose werden nach Inbetriebnahme des Windparks durch Schallmessungen überprüft und der Betriebsmodus der Windenergieanlagen bei Überschreitung entsprechend angepasst.

Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Auflistung vergleichbarer Alttagsgeräusche:

Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windkraftanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.

Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte auf Fensterhöhe von Wohngebäuden eingehalten werden (LAI 2002). Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.

Eine von uns beauftragte Schattenwurfprognose ergab, dass einige WEA die Richtwerte nach LAI potenziell überschreiten können. Eine Reduzierung und Einhaltung der Richtwerte des periodischen Schattenwurfs durch drehende Rotoren wird durch technische Maßnahmen (diverse Sensoren, Abschaltautomatik) sichergestellt. Auch hier wird derzeit für die Erweiterung des geplanten Windparks eine aktualisierte Schattenwurfprognose erstellt.

Abb. 5: Schattenwurfprognose des Windparks (Version mit 6 WEA)

Netzanschluss – Wie kommt der produzierte Strom in die Steckdose?

Damit der Strom dort ankommt, wo er hinsoll, muss er in das lokale Stromnetz eingespeist werden. Eine im Jahre 2023 von uns gestellte Netzanschlussfrage ergab, dass der günstigste Einspeisepunkt an einer 110 kV-Leitung nördlich des geplanten Windparks liegt. Dafür wird es nötig sein, ein etwa 1,5 km langes Erdkabel zu verlegen. Zudem ist ein neues von uns zu errichtendes Umspannwerk notwendig, die an einem der Hochspannungsmasten errichtet werden soll.

Erwarteter, geschätzter Zeitplan

Regionale Wertschöpfung

Finanzielle Beteiligung der Kommunen

Das EEG bietet uns die Möglichkeit den Gemeinden schon frühzeitig eine Zusage über die finanzielle Beteiligung von maximal 0,2 ct/kWh machen zu können, ohne jede Gegenleistung.

Beispielrechnung WP Plaggenmoor mit 7 WEA:

Jahresertrag nach Abzügen: ca. 140.000.000 kWh * 0,002 € = 280.000 € jährlich
Betriebsphase 20 Jahre= 5.600.000 €
Betriebsphase 25 Jahre = 7.000.000 € 

Eigenbetrieb von Windenergieanlagen:

    • Möglicher Eigenbetrieb von Windenergieanlagen durch eine Bürgerenergiegesellschaft vor Ort
    • Beteiligung an der Bürgerenergiegesellschaft nach Absprache mit den Flächeneigentümern
    • Kaufmännische und technische Betriebsführung durch Energiequelle
    • Erwerb der Windenergieanlagen zu vergünstigten Konditionen

Die Projektbeteiligten Flurstückseigentümer und Energiequelle zahlen eine jährliche Pachtabgabe an gemeinnützige Körperschaften. Diese ist abhängig von der realisierten Anzahl der Windenergieanlagen.

EQ Strom: Anwohner der Ortschaft Otersen haben die Möglichkeit einen Festbonus auf Ihre Stromrechnung zu erhalten.

Für die Anwohner wird ein Windsparbrief angeboten, welcher einen attraktiven Zinssatz für finanzielle Einlagen gewährt.

Sonstige positive regionale Effekte:

    • Aufträge während der Bau-/Betriebsphase
    • Wertschöpfung durch Nutzungsentgelt und Beteiligung direkt vor Ort
    • Nachhaltigkeit vor der Haustür
    • Aktive Mitarbeit der Menschen vor Ort, z.B. „Hausmeistertätigkeit“
    • Perspektivische Gewerbesteuereinnahmen über die Gesamtlaufzeit realistisch

Unser Unternehmen ist ein Ansprechpartner für alle, die sich mit grüner Energie beschäftigen möchten. Zum Wohle der Umwelt und der nachfolgenden Generation.

Michael Raschemann Geschäftsführung Energiequelle

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