Repowering Bad Gandersheim

Die Energiequelle GmbH hat erfolgreich das Repowering von Windenergieanlagen in den Gemeinden Dannhausen, Bilderlahe und Engelade abgeschlossen. Seit dem 13. Februar 2024 ist die neue Windenergieanlage in Betrieb und trägt aktiv zur Stromerzeugung bei. Durch das Repowering wurden vier veraltete Anlagen demontiert und durch eine hochmoderne Anlage der neuesten Generation ersetzt.

Das Repowering-Projekt im Verhältnis 4:1 führt zu einer wesentlichen Entspannung des Landschaftsbildes bei gleichzeitiger Erhöhung des Energieertrags um über 450 %.

Abb.: Geographische Lage der bestehenden und beantragten Windenergieanlagen (mit Angaben der Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe)

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Jan Schrobsdorff
Projektentwickler

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schrobsdorff@energiequelle.de

Ich berate Sie gerne
Susanne Tauke
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

T +49 421 626 769 22
tauke@energiequelle.de

Typ

E-160

von Enercon

Leistung

MW

Ertrag

MWh/a

Annahme 4000 kWh/Jahr

versorgte Haushalte

Äquivalente

Einsparungen in Tonnen

Bauplanungsrecht

Der geplante Windenergieanlagen-Standort befindet sich innerhalb der

  • Windvorrangfläche vom Flächennutzungsplan der Stadt Bad Gandersheim (1998).
    Der Flächennutzungsplan wurde jedoch beklagt und 2019 für ungültig erklärt.
  • Potentialflächen, welche im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Northeim 2019 lediglich als Entwurf veröffentlicht wurde.

Da der Flächennutzungsplan jedoch nicht mehr gültig ist, und das Regionale Raumordnungsprogramm noch nicht veröffentlicht wurde, gilt aktuell die Regelung für privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Der geplante Anlagenstandort befindet sich in knapp 200 m Abstand zur Waldgrenze, sowie in 1 km Abstand zur nächstgelegenen Ortschaft Dannhausen.

Genehmigungsverfahren

Mitte Mai 2020 reichte die Energiequelle GmbH einen Antrag nach § 4 und 10 BImSchG auf Genehmigung des Repoweringvorhabens beim Landkreis Northeim ein. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden folgende Punkte geprüft:

 

  1. Berücksichtigung von Natur-/Artenschutz und Landschaftsbild
  2. Einhaltung der Immissionsgrenzwerte von Schall und Schatten
  3. Abstände zu Militärradar, Luftfahrt und Funk
  4. Sicherheitsuntersuchungen zu Turbulenz, Boden, Eiswurf, und Brandschutz
    Die Genehmigung nach BImSchG wurde im Juli 2022 erteilt.

Zeitplan

Wir stehen für Klimaschutz.
Aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.

Die Artenschutzuntersuchung für das Repoweringvorhaben bestand aus einer Detektorerfassung von Fledermausvorkommen, einer Kartierung der Brut- und Horstvögel, Zug- und Rastvögel, sowie der Dokumentation der Flugbewegungen schlaggefährdeter Großvogelarten (Rotmilan, Mäusebussard, Schwarzstorch).

Um eine Gefährdung der vorkommenden geschützten Arten zu verhindern, wurden Schutzmaßnahmen für den Standort entwickelt. Diese umfassen eine Geringhaltung der Attraktivität des Standortes für Greifvögel, eine Anlagenabschaltung bei Gefährdungsereignissen (wie der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung) und eine Ablenkung durch Anlegung alternativer Nahrungsflächen. Zudem werden nicht vermeidbare Eingriffe in Natur- und Landschaftsbild durch Ausgleichsflächen, Neupflanzungen und Kompensationszahlungen ausgeglichen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Artenschutz mit interessanten Abbildungen und Vergleichen.
Wussten Sie z.B., dass die Populationen von Rotmilan, Kranich und Seeadler seit Jahren wachsen?

Im Vergleich: geringe Gefahrenquelle für Vögel

Flächen, die für Windenergie vorgesehen sind, sind zugleich Lebensräume für Vögel. Zwar belegen Studien ein Ausweichverhalten von Vögeln, doch zum Schutz der Tiere müssen Planer hohe artenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl „zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus. Zum Vergleich: An Glasscheiben verunglücken bis zu 115 Millionen Vögel pro Jahr.

Populationen wachsen

Verschiedene Studien zeigen, dass relevante Vogelarten nicht von der Windenergie bedroht sind. Die Grafik zeigt, dass vor allem die Populationen von Seeadler und Rotmilan stetig wachsen.

Wir halten klare Schall- und Schattengrenzen ein.

Nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wurde durch einen externen Gutachter eine Schallprognose der geplanten Windenergieanlage unter der Berücksichtigung der Vorbelastungen durch bestehende Anlagen erstellt. Die Berechnung zeigt, dass die nächtlich einzuhaltenden Grenzwerte von 35 Dezibel in reinen Wohngebieten, 40 Dezibel in allgemeinen Wohngebieten und 45 Dezibel im Außenbereich eingehalten werden. Nach Inbetriebnahme ist eine Nachweismessung zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen durchzuführen.

 

Tabelle: Alltagsgeräusche und ihre Schallpegel

 

Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar.

Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt: Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallemissionen von Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der durch den Wind selbst verursachte Infraschall ist deutlich stärker als der vom Windrad erzeugte.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall

Abb.: Darstellung der Schallemissionen

Schattengrenzen

Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz darf eine Beschattungsdauer von 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag nicht überschritten werden. Laut einer durch einen externen Gutachter erstellten Schattenwurfprognose werden die Richtwerte an allen geprüften Immissionsorten eingehalten.

Abb.: Darstellung der Schattenemissionen

Anlagensicherheit und Technik

Eisansatzerkennung
Bei bestimmten Witterungsbedingungen kann sich an den Rotorblättern Eis, Reif oder Schnee ablagern. Ablagerungen von Eis und Schnee stellen eine potenzielle Gefährdung dar, da sie von den Anlagen herabrutschen können oder unter Umständen bei drehendem Rotor abgeworfen werden.
Um die Gefährdungen durch Abwurf von Eis/Schnee zu minimieren, werden die WEA mit einem Eisansatzerkennungssystem ausgestattet. Die Anlage gleicht bei kritischen Temperaturen die normal zu erwartende Leistung mit der tatsächlich erbrachten Leistung ab und schließt daraus, ob ein Eisansatz gegeben ist bzw. gegeben sein könnte. Sofern die Anlage einen Eisansatz registriert, wird diese abgeschaltet.
Zusätzlich werden im Bereich der beantragten Windenergieanlage Hinweisschilder aufgestellt, welche auf die verbleibende Gefahr des Eisabfalls – die von jedem errichteten Bauwerk ausgehen – aufmerksam machen.

Blitzschutz
Blitzeinschläge können Teile von Gebäuden in Brand setzen und zerstören. Zudem können die hohen Ströme direkt durch leitende Verbindungen oder durch Induktion ins Gebäudeinnere übertragen werden und dort zu weiteren Beschädigungen führen. Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer exponierten Lage besonders gefährdet.
Um mögliche Schäden durch Blitzeinschläge zu vermeiden und einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten, werden ENERCON Windenergieanlagen mit einem Blitzschutz ausgestattet.
Ein Blitzstrom wird dabei von den Rotorblättern oder der Gondeloberseite bis ins Erdreich abgeleitet.

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Aus Luftsicherheitsgründen müssen Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern in Deutschland nachts durch Lichtsignale gekennzeichnet werden. Die blinkenden Lichter werden von Anwohnern häufig als störend empfunden.

Beim Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) werden alle blinkenden Warnlichter erst eingeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. In der beantragten Windenergieanlage ist der Einbau eines BNK-Transpondersystems geplant: In oder an der Anlage wird ein Empfangsgerät installiert. Dieses empfängt die Transpondersignale, welche von Luftfahrzeugen ausgesendet werden. Mit diesen Informationen lässt sich bestimmen, ob und wie sich Luftfahrzeuge der Windenergieanlage nähern. Dadurch lässt sich die Nachtkennzeichnung der Anlage bedarfsgerecht steuern.

Abb.: Befeuerungssystem
Quelle: Fachagentur Windenergie

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

 

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen uns mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
Mehr über uns erfahren Sie hier.

 

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